Erstellt am 20.05.2006 um 21:29 Uhr von häggi
@ Maria ,
stellt ihr noch Leute ein? das muß ja ein Musterbetrieb sein wenn der BR seine Freistellungen nicht voll benötigt?
Manche kämpfen für eine Freistellung. Ich weiß auch nicht auf welcher Grundlage eine Reduzierung rechtens ist!
Bin mal gespannt was erfahrene Forumsteilnehmer dazu sagen.
Erstellt am 21.05.2006 um 11:38 Uhr von Fayence
§38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden.
Eine „anderweitige Regelung' kann auch darauf hinauslaufen, die Zahl der Freistellungen unterhalb der gesetzlichen Staffel festzusetzen. Allerdings darf die Reduzierung der Freistellungen nicht dazu führen, dass der Betriebsrat seine Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Genauso unzulässig wäre es, die Freistellung völlig auszuschließen.
Erstellt am 21.05.2006 um 12:06 Uhr von Maria
Hallo Häggi,
da hast Du schon recht, nur ist die Konstellation bei uns, das bei der Listenwahl zu viele Arbeitgeberfreundliche BR gewählt wurden.Sollte eine Reduzierung der freizustellenden BR nur durch Mehrheitsbeschluß erfolgen können, haben wir mit etwa 30% schon verloren.
Erstellt am 21.05.2006 um 12:17 Uhr von Maria
Hallo Fayence,
wir wollen keine Betriebsvereinbarung über Kürzung der freizustellenden BR.Da die Mehrheit der gewählten BR, die Arbeitgeberfreundlich sind, ca. 70% ausmacht, wollen wir die Redüzierüng ünterbinden. Deshalb gab es in der Vergangenheit schon Probleme, da durch die Reduzierung keine vernünftige Arbeit des BR möglich war. Keine Betriebsversammlungen, Ärger mit Gewerkschaft etc.
Wir möchten eine rechtliche Grundlage um eine Reduzierung der freizustellenden BR zu verhindern. Daher ist es interressant wo ich das nachlesen kann.
Danke für die Antwort.
Maria
Erstellt am 21.05.2006 um 12:54 Uhr von Fayence
Hallo Maria,
dass Ihr mit einigen BR´s gegen die Reduzierung seid, ist mir schon klar.
Da diese nur per BV geregelt werden kann, ist die Durchsetzung per Mehrheitsbeschluss möglich. Das siehst Du richtig!
Hilft Euch vielleicht der Blick in den für Euch geltenden Tarifvertrag weiter?
Die rechtliche Grundlage gegen die Unterschreitung der Mindestfreistellungen kann m.E. nur der Nachweis sein, dass der BR seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnimmt bzw. -nehmen kann. Hier wären dann Pflichtverletzungen und deren Folgen gem. §23 zu prüfen.
Etwas anderes fällt mir dazu leider nicht ein!
Erstellt am 21.05.2006 um 13:47 Uhr von häggi
@ Maria,
ich schlage vor das ihr eure "notwendigr BR-Arbeit" soweit erhöt wie die anderen sie absenken. Jedes BR -Mitglied entscheidet selber über "notwendige BR-Arbeit".Vielleicht bist du ja in einigen Ausschüssen oder Arbeitskreisen ?
Wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, müßt ihr die Sache eben "politisch" Lösen.
Wie Fayence schon sagt: etwas anderes fällt mir dazu auch nicht ein.