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Tarifanspruch auch für nicht gewerkschaftlich organisierte MA?

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RamLih
Jan 2018 bearbeitet

Erst mal ein gutes neues Jahr, Unser Betrieb ist Tarifgebunden, wie in fast allen Betrieben ist der Organisationsgrad nicht 100%. Jedoch haben viele, im Besonderen ältere Arbeitsverträge, den Zusatz, das der Tarifvertrag Grundlage des Arbeitsvertrages ist. Jetzt zu meiner Frage: Haben nicht gewerkschaftlich organisierte MA bei Klagen in Sachen Tariflohn,vor dem Arbeitsgericht die Möglichkeit Tariflohn einzuklagen oder steht Ihnen der Anspruch auf Tariflohn nicht zu. Hintergrund: Wir setzen gemäß Tarifvertrag derzeit die ERA-Einführung um. Diese gibt den MA die Möglichkeit individualrechtlich Widerspruch gegen die Eingruppierung und/oder die Aufgabenbeschreibung oder die Stellenbezeichnung zu klagen. Aus meiner Sicht steht nur Gewerkschaftsmitgliedern der gesetzliche Anspruch auf Tariflohn zu und können auch nur von diesen eingeklagt werden. Unser Personaler sagt, das jeder die gleiche Aussicht auf Erfolg einer Klage hätte, weil im Arbeitsvertrag auf den gültigen Tarifvertrag verwiesen wird. Nicht das hier ein falsches Bild entsteht, ich wünsche jedem eine gerechte Entlohnung, nur bin ich mir nicht sicher ob ein nichtorganisierter MA die gleichen Chancen vor Gericht hat. Natürlich sind wir auch betrebt soviele MA als möglich gewerkschaftlich zu organisieren.

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Community-Antworten (12)

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Tanzbär

05.01.2010 um 12:07 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass euer AG freiwillig an alle den Tariflohn zahlt. Damit hätte sich das Problem der Klage erledigt. Sollte allerdings bereits bei der Zahlung ein Unterschied sein, so seid ihr wahrscheinlich in drei Wochen voll organisiert ... ;) Gerichtlich durchsetzbaren Anspruch hat eben nur das Gewerkschaftsmitglied.

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Ramlih

05.01.2010 um 12:26 Uhr

Hallo Tanzbär, der AG zahlt bisher Tariflohn an alle aber mit ERA werden alle MA neu eingruppiert. Hat dann ein nicht organisierter MA Aussicht auf Erfolg bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht wenn er auf aus seiner Sicht richtigen Eingruppierung klagt wenn in seinem Arbeitsvertrag steht das der Tarifvetrag des/der ............ angewand wird. Und wie sieht es aus wenn der AG aus dem Verband austritt?

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Löscher

05.01.2010 um 12:40 Uhr

Ramlih Das hier ist ein Betriebsräte Forum.Deine Frage zielt auf Gewerkschaftliche Intressen ab. Du solltest lieber in ein Gewerkschafts Forum wechseln. Deine Frage ist nicht das was hier zu stehen hat.Und du läufts Gefahr gelöscht zu werden.

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RamLih

05.01.2010 um 12:52 Uhr

Hallo "Löscher", ich weis nicht auf welchem Planten du lebst, aber es soll vorkommen das manche MA eines Betriebes gewerkschaftlich organisiert sind und andere nicht. Wenn es Fragen zur Entlohnung gibt dann betrifft das sowohl die einen als auch die anderen und beide liegen mir am Herzen weil ich Betriebsrat bin.

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VerdikostetGeld

05.01.2010 um 13:09 Uhr

RamLih Ich hasse Schmarotzer.Die Leute in der Gewerkschaft zahlen Beiträge gehen auf die Strasse FÜr mehr Geld FÜR Tariflohn.Und andre die MACHEN nichts! Und bekommen alles ! im gegen teil sie leben offnen ihre Ablehnung gegen über der Gewerkschaft Und lachen die Zahlenden Mitglieder aus! ABER wenn es darum geht Tariflohn ZU bekommen DANN schtreinen sie. OBWOHL sie keinen Anspruch darauf haben.

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Tanzbär

05.01.2010 um 13:41 Uhr

Bevor du hier Grundsatzdiskussionen lostrittst, mach dir doch bitte mal Gedanken, warum so viele der Gewerkschaft den Rücken kehren ... Kleine Hilfe: Der Mitgliedsbeitrag alleine ist es nicht.

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RamLih

05.01.2010 um 13:53 Uhr

Hallo Tanzbär, Hallo Löscher, Hallo VerdikostetGeld, es geht doch hier nicht um eine Grundsatzdiskussion oder darum, dass hier Gerwerkschaftsarbeit gemacht wird, oder ob man "Schmarotzer hassen muß/kann sondern nur darum ob ich meinen Kollegen die nicht organisiert sind sagen kann ob Ihre Klage beim Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Die einzigen die hier gewerkschaftliche Interessen ins Spiel bringen seit doch Ihr. Ich bin Gewerkschaftsmitglied, aber auch Betriebsrat und habe somit die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten. So sehe zumindest ich meine Mandat. Das ich es auch lieber sehen würde wenn sich mehr Kollegen organisieren würden steht für mich ausser Frage

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pitsieben

05.01.2010 um 13:56 Uhr

@ all, wenn der AV bezug nimmt auf das Entgelt des gültigen Tarifvertrages, dann muss auch ein nichtorganisierter Kollege dieses Entgelt bekommen. Ich bin auch nicht mit allem Einverstanden was die GEW macht, aber dann muss man als GEW-Mtgl mit einigen Mitstreitern versuchen, seine Meinungen zu vertreten. Bei der GEW ver.di gibt es schon TV`s, wo vereinbart worden ist, dass die GEW-Mtgl einen Extra-Bonus bekommen.

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Krautmitwurst

05.01.2010 um 17:32 Uhr

@Verdikostetgeld

... und du meine Nerven...

Ich bin froh nicht organisiert zu sein, und das ist auch gut so !

Krautmitwurst

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susimi

06.01.2010 um 01:02 Uhr

@pit

und wie wirksam war der?

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pitsieben

06.01.2010 um 08:50 Uhr

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paula

06.01.2010 um 21:18 Uhr

@pitsieben Das gilt aber nur für einfache Differenzierungsklauseln. Den AG steht also frei den nicht gewerkschaftlich organisierten MA auch die gleiche Leistung zukommen zu lassen. Und die AG wären ja schön dumm wenn sie das nicht tun würden. Sonst würden sie den Gewerkschaften ja in die Hände spielen.

Und qualifizierte Differenzierungsklauseln sind und bleiben unzulässig

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