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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung einer Einstellung? AN soll unbefristet und gleichzeitig sachgundbefristet eingestllt werden

N
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Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen,

ich bin seit neustem Stellv.BR Voristzender und habe gleich in meiner ersten Woche ein Problem, wo ich um Eure Hilfe bitte.

Der AG hat uns zur Zustimmung einen Antrag auf Einstellung eingereicht. Ein AN soll unbefristet mit 20 Std und als sondervereinbarung sachgrundbefristet mit weitern 15 std für ein Jahr (ein Kollege geht in Teilzeit, die 15 Std soll er übernehmen) eingestellt werden. Nach Ablauf des jahres soll der unbefristete mit 20 std. greifen. Im Antrag gibt es eine Vergütungssumme für die 20 std und eine Vergütungssumme für die 15 std die das Gesamtgehlt für das nächste jahr ergibt. Nach ablauf der Sachgundbefristung erhält er die nur noch die Vergütung für die 20 std.

Können wir einem solchen Antrag zustimmen? Was stimmen wir eigentlich zu? Unbefristet ? Sachgrundbefristet? Beidem ???

ich habe bischen magenschmerzen, da eigetlich vereinbart war, das der AG uns zeit lässt mit unserem anwalt rücksprache zu halten. gestern war nun pünktlich ;) der Antrag auf Zustimmung im fach. Auch sollte die maßnahme erst ende des monats sein, nun ist sie zu mitte des monats. na ja.. und das gibt mir ein flaues gefühl.

Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mir helfen könntet. Auch über links zu gestzes texten würde ich mich freuen.

Ein schönes wochenende nlogo

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

02.04.2011 um 16:20 Uhr

. . . da gibt es nix flaues - ist völlig korrekt. Die Festanstellung ist korrekt und zur Befristung einer Teilzeit (ebenfalls nix unkorrektes) schau ins TZBefrG. Und warum der beginn in der Monatsmitte ein flaues Gefühl vermittelt, erschließt sich nicht so richtig . . .

B
Brigachkatz

02.04.2011 um 16:48 Uhr

Die Vorgehensweise ist völlig korrekt. Ihr stimmt sowohl einem befristeten als auch einem unbefristetem Vertrag zu. Gibt es öfter als man denkt, z.B. Mutterschaftsurlaub oder bei Pflege eines Angehörigen. Auch da werden oft MA die unbefristete Teilzeitstellen haben gebeten, für eine befristete Zeit ihre normale Arbeitszeit zu verlängern. Zum Zeitpunkt der Einstellung:Wenn der MA gebraucht wird, warum soll man dann bis Monatsende warten? Ich würd's unterschreiben.

Hoffentlich gehts Deinem Magen wieder besser.

Gruß Brigachkatz

N
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03.04.2011 um 13:26 Uhr

Hallo Kollegen,

vielen Dank für eure antworten. Das bringt mir einiges an sicherheit. das flaue gefühl kommt nicht wegen der mitte des monats, sondern, dass der AG sich nicht an die absprache gehlaten hat, bis nächste woche zu warten, was unser anwalt sagt. dies war nämlich so abgesprochen und darauf habe ich mich verlassen. doch dann lag kommentarlos bereits der antrag auf zustimmung im fach...

jetzt geht es besser :-))

euch ein schönes restwochenende nlogo

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