Erstellt am 30.06.2018 um 00:01 Uhr von celestro
"§ 4 ArbZG
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
Erstellt am 30.06.2018 um 07:37 Uhr von kratzbürste
Zum BR gehen. Der ist in der Mitbestimmung.
Erstellt am 30.06.2018 um 13:28 Uhr von alter Mann
Würde mich aber interessieren, warum das nicht reicht.
Da die Pause nicht bezahlt wird, sind die meisten Kollegen eher daran interessiert, die Pausen nicht länger als vorgeschrieben zu nehmen.