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Einbehalten von Zuschlägen

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MarcoDRK
Jul 2018 bearbeitet

Darf ein Rettungsdienstleiter der Lohnbuchhaltung anweisen dass diese, die Zuschläge wie Nachtzuschlag, Wechselschicht und Feiertagszuschlag einbehalten sollen. Grund : am Ende des Monates vergessen die Dienste abzuhaken

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Community-Antworten (9)

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Pjöööng

29.06.2018 um 15:29 Uhr

Vermutlich versteht hier im Forum niemand was Ihr unter "abhaken" versteht.

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MarcoDRK

29.06.2018 um 15:55 Uhr

Dass man zum Ende des Monates die Dienste im Dienstplan auf dem Rechner unseren Programm abhakt und sie als erledigt gelten

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krambambuli

29.06.2018 um 15:56 Uhr

Zuschläge sind entweder tariflich geregelt oder in einer Betriebsvereinbarung. Auf jeden Fall ist der BR bei den Regeln, wann und wie die Zulagen gewährt werden in der Mitbestimmung und ein einzelner Mitarbeiter kann nicht seine eigenen Regeln festlegen.

Wenn er mit seiner Aktion Mitarbeiter abstrafen will, die formelle Dinge nicht ordnungsgemäß abarbeiten, bewegen wir uns auf dem Gebiet der Betriebsbußen, die ebenfalls mitbestimmungspflichtig sind.

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celestro

29.06.2018 um 16:01 Uhr

wenn der MA nicht abgehakt hat, sieht es so aus, als habe ich die Dienste nicht geleistet. Warum sollte man die Gelder dann nicht einbehalten dürfen ?

Nett wäre natürlich gewesen, einmal nachzufragen .... aber ums "nett sein" geht es hier ja gerade nicht.

M
MarcoDRK

29.06.2018 um 16:07 Uhr

Alles klar, danke! Also hat der Rettungsdienstleiter widrig gehandelt. Nebenbei ist der soziale Aspekt auch zu sehen. Einigen Kollegen fehlen jetzt teilweise 500€ . Und nur als Lerneffekt....traurig. Man soll es jaaaa nachbekommen ............dann .

M
MarcoDRK

29.06.2018 um 16:10 Uhr

Krank werden die Dienste rausgenommen......keine mehr da zum abhaken ....sowie beim unerlaubten fehlen ..........also ein sehr glattes Eis .....ich finde es unglaublich und dreist

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Pjöööng

29.06.2018 um 16:41 Uhr

Nein! Du musst Dir wirklich keinerlei Mühe beim Formulieren Deiner Beiträge geben. Je unverständlicher Dein Gestammel ist, um so mehr hilfreiche Antworten wirst Du bekommen!

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celestro

29.06.2018 um 17:01 Uhr

"Alles klar, danke! Also hat der Rettungsdienstleiter widrig gehandelt. Nebenbei ist der soziale Aspekt auch zu sehen. Einigen Kollegen fehlen jetzt teilweise 500€ . Und nur als Lerneffekt....traurig. Man soll es jaaaa nachbekommen ............dann ."

Klingt eher nach einem Kommunikationsproblem. Dem "Leiter" da einen Lerneffekt zu unterstellen finde ich auch ziemlich dreist.

AM
alter Mann

29.06.2018 um 20:55 Uhr

Also ich habe das so verstanden: Die Rettungsassistenten arbeiten nach einem Schichtplan. Am Ende des Monats bestätigen sie mit dem "Abhaken", dass sie die Schichten jeweils so wie geplant gearbeitet haben. Das ist dann die Grundlage für die Lohnbuchhaltung, die Zuschläge zu berechnen. Soweit nachvollziehbar. Nicht beurteilen kann ich mit den Informationen, ob denn der Rettungsdienstleiter die Anweisung an die Lohnbuchhaltung eigenmächtig erteilt hat. Und auch noch andere Fragen könnte man da durchaus stellen.

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