Einbehalten von Zuschlägen
Darf ein Rettungsdienstleiter der Lohnbuchhaltung anweisen dass diese, die Zuschläge wie Nachtzuschlag, Wechselschicht und Feiertagszuschlag einbehalten sollen. Grund : am Ende des Monates vergessen die Dienste abzuhaken
Community-Antworten (9)
29.06.2018 um 15:29 Uhr
Vermutlich versteht hier im Forum niemand was Ihr unter "abhaken" versteht.
29.06.2018 um 15:55 Uhr
Dass man zum Ende des Monates die Dienste im Dienstplan auf dem Rechner unseren Programm abhakt und sie als erledigt gelten
29.06.2018 um 15:56 Uhr
Zuschläge sind entweder tariflich geregelt oder in einer Betriebsvereinbarung. Auf jeden Fall ist der BR bei den Regeln, wann und wie die Zulagen gewährt werden in der Mitbestimmung und ein einzelner Mitarbeiter kann nicht seine eigenen Regeln festlegen.
Wenn er mit seiner Aktion Mitarbeiter abstrafen will, die formelle Dinge nicht ordnungsgemäß abarbeiten, bewegen wir uns auf dem Gebiet der Betriebsbußen, die ebenfalls mitbestimmungspflichtig sind.
29.06.2018 um 16:01 Uhr
wenn der MA nicht abgehakt hat, sieht es so aus, als habe ich die Dienste nicht geleistet. Warum sollte man die Gelder dann nicht einbehalten dürfen ?
Nett wäre natürlich gewesen, einmal nachzufragen .... aber ums "nett sein" geht es hier ja gerade nicht.
29.06.2018 um 16:07 Uhr
Alles klar, danke! Also hat der Rettungsdienstleiter widrig gehandelt. Nebenbei ist der soziale Aspekt auch zu sehen. Einigen Kollegen fehlen jetzt teilweise 500€ . Und nur als Lerneffekt....traurig. Man soll es jaaaa nachbekommen ............dann .
29.06.2018 um 16:10 Uhr
Krank werden die Dienste rausgenommen......keine mehr da zum abhaken ....sowie beim unerlaubten fehlen ..........also ein sehr glattes Eis .....ich finde es unglaublich und dreist
29.06.2018 um 16:41 Uhr
Nein! Du musst Dir wirklich keinerlei Mühe beim Formulieren Deiner Beiträge geben. Je unverständlicher Dein Gestammel ist, um so mehr hilfreiche Antworten wirst Du bekommen!
29.06.2018 um 17:01 Uhr
"Alles klar, danke! Also hat der Rettungsdienstleiter widrig gehandelt. Nebenbei ist der soziale Aspekt auch zu sehen. Einigen Kollegen fehlen jetzt teilweise 500€ . Und nur als Lerneffekt....traurig. Man soll es jaaaa nachbekommen ............dann ."
Klingt eher nach einem Kommunikationsproblem. Dem "Leiter" da einen Lerneffekt zu unterstellen finde ich auch ziemlich dreist.
29.06.2018 um 20:55 Uhr
Also ich habe das so verstanden: Die Rettungsassistenten arbeiten nach einem Schichtplan. Am Ende des Monats bestätigen sie mit dem "Abhaken", dass sie die Schichten jeweils so wie geplant gearbeitet haben. Das ist dann die Grundlage für die Lohnbuchhaltung, die Zuschläge zu berechnen. Soweit nachvollziehbar. Nicht beurteilen kann ich mit den Informationen, ob denn der Rettungsdienstleiter die Anweisung an die Lohnbuchhaltung eigenmächtig erteilt hat. Und auch noch andere Fragen könnte man da durchaus stellen.
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