Erstellt am 29.06.2018 um 13:29 Uhr von Pjöööng
Vermutlich versteht hier im Forum niemand was Ihr unter "abhaken" versteht.
Erstellt am 29.06.2018 um 13:55 Uhr von MarcoDRK
Dass man zum Ende des Monates die Dienste im Dienstplan auf dem Rechner unseren Programm abhakt und sie als erledigt gelten
Erstellt am 29.06.2018 um 13:56 Uhr von Krambambuli
Zuschläge sind entweder tariflich geregelt oder in einer Betriebsvereinbarung. Auf jeden Fall ist der BR bei den Regeln, wann und wie die Zulagen gewährt werden in der Mitbestimmung und ein einzelner Mitarbeiter kann nicht seine eigenen Regeln festlegen.
Wenn er mit seiner Aktion Mitarbeiter abstrafen will, die formelle Dinge nicht ordnungsgemäß abarbeiten, bewegen wir uns auf dem Gebiet der Betriebsbußen, die ebenfalls mitbestimmungspflichtig sind.
Erstellt am 29.06.2018 um 14:01 Uhr von celestro
wenn der MA nicht abgehakt hat, sieht es so aus, als habe ich die Dienste nicht geleistet. Warum sollte man die Gelder dann nicht einbehalten dürfen ?
Nett wäre natürlich gewesen, einmal nachzufragen .... aber ums "nett sein" geht es hier ja gerade nicht.
Erstellt am 29.06.2018 um 14:07 Uhr von MarcoDRK
Alles klar, danke! Also hat der Rettungsdienstleiter widrig gehandelt.
Nebenbei ist der soziale Aspekt auch zu sehen. Einigen Kollegen fehlen jetzt teilweise 500€ . Und nur als Lerneffekt....traurig. Man soll es jaaaa nachbekommen ............dann .
Erstellt am 29.06.2018 um 14:10 Uhr von MarcoDRK
Krank werden die Dienste rausgenommen......keine mehr da zum abhaken ....sowie beim unerlaubten fehlen ..........also ein sehr glattes Eis .....ich finde es unglaublich und dreist
Erstellt am 29.06.2018 um 14:41 Uhr von Pjöööng
Nein! Du musst Dir wirklich keinerlei Mühe beim Formulieren Deiner Beiträge geben. Je unverständlicher Dein Gestammel ist, um so mehr hilfreiche Antworten wirst Du bekommen!
Erstellt am 29.06.2018 um 15:01 Uhr von celestro
"Alles klar, danke! Also hat der Rettungsdienstleiter widrig gehandelt.
Nebenbei ist der soziale Aspekt auch zu sehen. Einigen Kollegen fehlen jetzt teilweise 500€ . Und nur als Lerneffekt....traurig. Man soll es jaaaa nachbekommen ............dann ."
Klingt eher nach einem Kommunikationsproblem. Dem "Leiter" da einen Lerneffekt zu unterstellen finde ich auch ziemlich dreist.
Erstellt am 29.06.2018 um 18:55 Uhr von alter Mann
Also ich habe das so verstanden:
Die Rettungsassistenten arbeiten nach einem Schichtplan. Am Ende des Monats bestätigen sie mit dem "Abhaken", dass sie die Schichten jeweils so wie geplant gearbeitet haben.
Das ist dann die Grundlage für die Lohnbuchhaltung, die Zuschläge zu berechnen.
Soweit nachvollziehbar.
Nicht beurteilen kann ich mit den Informationen, ob denn der Rettungsdienstleiter die Anweisung an die Lohnbuchhaltung eigenmächtig erteilt hat. Und auch noch andere Fragen könnte man da durchaus stellen.