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zu viel gezahltes Geld einfach einbehalten ohne Info

J
julias
Dez 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, einem Kollegen wurde lt. AG seit Juli zu viel Geld bezahlt. Der MA hatte das bisher nicht gemerkt. Mit der aktuellen Abrechnung hat er es jetzt erfahren, und gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass der zu viel gezahlte Gesamtbetrag von € 350 einbehalten wurde. Ist es dem AG erlaubt, dass Geld einfach einzubehalten oder hätte er den MA vorher informieren müssen? Darf er ihm den kompletten Betrag auf einmal abziehen? Vielen Dank für die Hilfe!!

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Community-Antworten (13)

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Moreno

02.12.2015 um 23:26 Uhr

Na der Mitarbeiter soll froh sein das der Arbeitgeber ihm nur das Geld abzieht bei einem Betrag von 350 Euro sollte es der Mitarbeiter (in der Regel ) merken und es der Buchhaltung melden das er Zuviel Geld bekommen hat. Auf einmal abziehen darf der AG meiner Ansicht nach im Ganzen solange der Rest vom gezahlten Lohn die Pfändungsgrenze überschreitet.

J
julias

02.12.2015 um 23:37 Uhr

@moreno: Es waren ja nicht €350 die er monatlich mehr bekommen hat. Monatlich waren es etwa 70€ die er mehr bekommen hat. Der MA dachte aber das es aufgrund einer Lohnumgruppierung erfolgt ist.

M
Moreno

02.12.2015 um 23:49 Uhr

Na gut aber das ändert nichts daran das sich der Arbeitgeber Zuviel,gezahltes Geld innerhalb der Ausschlussfrist zurückholen kann. Wär natürlich netter gewesen den AN vorher Bescheid zu sagen.

S
seesee

03.12.2015 um 06:54 Uhr

Stichwort Ausschlzssfrist: in manchen Tarifverträgen ist das vereinbart: AG und AN können Ansprüche nur innerhalb von 3 Monaten z.B. geltend machen. Wenn ihr einen TV habt, diesen prüfen. Moreno: woraus ergibt sich das Zuruckbehaltungsrecht des AG, um zuviel gezahltes Gehalt einfach nach Gusto vom laufenden Gehalt abzuziehen?

H
Hoppel

03.12.2015 um 07:26 Uhr

G
gironimo

03.12.2015 um 10:38 Uhr

Natürlich geht das nicht so ohne weiteres (wie ja auch in dem von Hoppel genannten Beitrag steht.

Aus meiner Sicht kann man es eben nicht erwarten, dass man seine Abrechnung auf jeden Fall nachrechnet. Insbesondere dann nicht, wenn der monatlich gezahlte Betrag auch noch Schwankungen unterliegt.

Ich würde da als BR - wenn es der Mitarbeiter will - beim AG nachhaken. Allerdings, wenn es ums Ganze geht, müsste der AN selbst den Rechtsweg beschreiten. Und da dürften die Kosten schnell höher sein als der Nutzen.

M
Moreno

03.12.2015 um 12:49 Uhr

Warum soll es nicht so ohne weiteres gehen Gironimo???? Der AG hier hats doch vorgemacht es gab eine Überzahlung von ein paar Monaten und dies hat er sich wieder geholt.

Nach § 812 BGB ist die Überzahlung dann zurückzuerstatten, wenn der Arbeitgeber sie ohne Rechtsgrund erbracht hat, der Arbeitnehmer somit auf dieses Geld keinen Anspruch hat. Davon kann bei einer versehentlichen Überzahlung zunächst ausgegangen werden. Quelle: Hoppels Beitrag :-)

Wenn er dies Geld unter Beachtung der Ausschlussfrist und der Pfändungsobergrenze zurück geholt hat kann der AN vielleicht noch denken ..blöder Arbeitgeber aber das wars meiner Ansicht nach auch schon. Als Betriebsrat würde ich, sollte dies öfters passieren, versuchen eine vernünftige Regelung zu finden. Vielleicht erst dem AN Bescheid geben und dann eine eventuelle Ratenzahlung zu vereinbaren.

P
paula

03.12.2015 um 14:17 Uhr

moreno

der MA kann sich ggf. halt auf Entreicherung berufen. Aber die muss er aktiv erheben. Es handelt sich schließlich um eine Einrede

dazu gibt es dann herrliche Rechtsprechung des BAG. Einfach den Google befragen

M
Moreno

03.12.2015 um 15:07 Uhr

Na Paula und Du würdest jetzt raten das der AN den AG jetzt verklagen sollte weil es so eine herrliche Rechtsprechung des BAG gibt?

P
paula

03.12.2015 um 17:58 Uhr

habe ich das gesagt? Für 350 Euro die ich zu viel bekommen habe, würde ICH das nicht machen. aber bin ich der Maßstab? So groß ist mein Ego nicht. Für mich ist es auch eine moralische Frage. Ich will kein Geld, dass mir nicht zusteht.

Aber am Ende muss es jeder für sich entscheiden

J
julias

03.12.2015 um 22:26 Uhr

Hallo zusammen, vielen Dank für die rege Diskussion! Der Mitarbeiter möchte das Geld auch nicht behalten, für ihn ist es auch ok, dass das Geld abgezogen wurde. Er wäre gerne vorher informiert worden und hätte in diesem Zug vielleicht eine "Ratenrückzahlung" vereinbart. Da gerade in der Vorweihnachtszeit €350 doch weh tun - es verdient ja nicht jeder so viel, das er den Abzug einfach so verträgt. Daher ist meine hauptsächliche Frage eigentlich ob der AG ihn hätte informieren MÜSSEN oder ob eine Info nur eine "nette Geste" gewäsen wäre. Danke für Eure Hilfe!

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Hoppel

03.12.2015 um 23:45 Uhr

@ Julias

Du stellst ja lustige Fragen. Natürlich MUSS der AG informieren, Gehälter sind doch kein Selbstbedienungsladen, derer sich der AG ohne entsprechende Info bedienen kann.

Außerdem MUSS der AG die Pfändungsfreigrenze gem. § 850c ZPO beachten; d.h. das Nettoentgelt darf durch Einbehalt der Rückforderung ein entsprechendes Netto NICHT unterschreiten!

J
julias

04.12.2015 um 10:57 Uhr

@ Hoppel: Vom Gefühl her würde ich das auch sagen, aber gibt es da irgendwo ein Gesetz für? Leider wehrt sich unser Chef grundsätzlich vor allem und möchte wissen wo das rechtlich festgehalten wird... Das Nettogehalt ist nicht unterschritten worden! Danke für die Hilfe!!

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