Kann AG Lohn für Azubi einbehalten wenn dieser Berichte nicht vorlegt ?
Wir haben aktuell das Thema das der AG den Lohn eines Auszubildenden für Januar einbehalten will wenn ihm (nach mehrmaliger Aufforderung) nicht endlich ausstehende Berichte zur Unterschrift vorgelegt werden. ich habe diesbezüglich nichts passendes i Gesetz gefunden. Ist dies so rechtens ?
Community-Antworten (2)
21.12.2010 um 21:11 Uhr
Hallo Balkenschuh !
Wäre ja noch schöner ! Nein , der AG ist nicht berechtigt,durch erbrachte Arbeitsleistung entstandenen Lohn einzubehalten - unter keinen Umständen.Er kann über die IHK gehen oder mit Abmahnung arbeiten,aber der Lohn ist absolut tabu.
Grüsse,sueton
Nachtrag:Ausnahme wäre natürlich Schadenersatzforderungen,aber auch die müssen gerichtlich geltend gemacht werden und nicht einfach einbehalten.
22.12.2010 um 00:27 Uhr
Wichtig wäre, auch ein Gespräch mit dem Azubi zu suchen. Besteht womöglich durch die fehlenden Berichte Gefahr das Ausbildungsziel zu verfehlen? Vermutlich braucht Euer junger Kollege mehr Hilfe als nur den Lohn für Januar. Schreibhemmung ist ein Phänomen, das auch Examensaspiranten in der Uni scheitern lässt. Die Ursachen können vielfältig sein. Aber "erste Hilfe" könnte ein Gesprächsangebot Eurerseits sein.
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