Erstellt am 29.06.2018 um 11:33 Uhr von celestro
bist Du von der Arbeit komplett freigestellt ? Oder weshalb bist Du jetzt von der Nachtschicht runter ?
Erstellt am 29.06.2018 um 12:53 Uhr von Wochenende
Laut Betriebsverfassungsgesetz darfst du als freigestellter Betriebsrat nicht benachteiligt werden. Das heißt, dass sich Dein Entgelt mit allen Zulagen nicht verrigern aber auch nicht erhöhen darf. Im BetrVG steht es folgendermaßen: Das freigestellte BR-Mitglied hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt das es bei Ausübung seiner berfulichen Tätigkeit erhalten würde, insoweit gilt das Gleiche wie für vorrübergehend von der Arbeit befreite BR-Mitglieder.
Erstellt am 29.06.2018 um 13:41 Uhr von outofmemory
Ich habe ja keine Ahnung wieviel die Zuschläge ausmachen.
Aber wenn man jetzt das gleiche Entgelt bekommt und es am Ende doch weniger ist, dann mag es wohl an der Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit des ganzen oder einem Teil des Zuschlags liegen. Diese Freiheiten können bei einer Pauschale nicht angewendet werden.
Will heißen, gleiches Bruttoentgelt jedoch geringeres Netto weil Vorteile nicht mehr genutzt werden können.
Erstellt am 29.06.2018 um 16:33 Uhr von hansimglueck
naja - da muss der AG eben die Ausgleichszahlung entsprechend erhöhen und die Mehrabgaben selbst tragen. Sonst hat ja der BR doch Nachteile.
Erstellt am 29.06.2018 um 17:17 Uhr von Pickel
Hansimglück du irrst. Der AG schuldet immer nur Bruttolohn. Spannend wie du bar jeder Kenntnis einen raushaust.