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Betriebsrats Entgelt

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Anton696969
Jul 2018 bearbeitet

Hallo ich bin aus der nachstschicht zum Betriebsrat gewählt worden und bin von der Arbeit befreit.Ich musste aus der Nachstschicht in die Normalschicht gehen, nun ist es so das das Unternehmen sagt wir nehmen die letzten 3 Monate vom Entgelt als Durchschnitt und mir fehlen fast 400 Euro im Monat. Ich würde mich freuen wenn ihr mir Auskunft geben könnt!!!! Denn betriebsverfassungsgesetz sagt das br ein Ehrenamt ist und der Br sein Lohn weiterbekommen muss als ob er in der nachstschicht arbeiten würde.

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Community-Antworten (5)

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celestro

29.06.2018 um 13:33 Uhr

bist Du von der Arbeit komplett freigestellt ? Oder weshalb bist Du jetzt von der Nachtschicht runter ?

W
Wochenende

29.06.2018 um 14:53 Uhr

Laut Betriebsverfassungsgesetz darfst du als freigestellter Betriebsrat nicht benachteiligt werden. Das heißt, dass sich Dein Entgelt mit allen Zulagen nicht verrigern aber auch nicht erhöhen darf. Im BetrVG steht es folgendermaßen: Das freigestellte BR-Mitglied hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt das es bei Ausübung seiner berfulichen Tätigkeit erhalten würde, insoweit gilt das Gleiche wie für vorrübergehend von der Arbeit befreite BR-Mitglieder.

O
outofmemory

29.06.2018 um 15:41 Uhr

Ich habe ja keine Ahnung wieviel die Zuschläge ausmachen. Aber wenn man jetzt das gleiche Entgelt bekommt und es am Ende doch weniger ist, dann mag es wohl an der Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit des ganzen oder einem Teil des Zuschlags liegen. Diese Freiheiten können bei einer Pauschale nicht angewendet werden. Will heißen, gleiches Bruttoentgelt jedoch geringeres Netto weil Vorteile nicht mehr genutzt werden können.

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hansimglueck

29.06.2018 um 18:33 Uhr

naja - da muss der AG eben die Ausgleichszahlung entsprechend erhöhen und die Mehrabgaben selbst tragen. Sonst hat ja der BR doch Nachteile.

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Pickel

29.06.2018 um 19:17 Uhr

Hansimglück du irrst. Der AG schuldet immer nur Bruttolohn. Spannend wie du bar jeder Kenntnis einen raushaust.

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