Ist es zulässig das zuckerkranke Mitarbeiter, um Spritze zu setzen, stempeln müssen?
Ist es von Arbeitgeberseite zulässig das Mitarbeiter die z.B. Zuckerkrank sind und sich vor den Mahlzeiten eine Spritze setzen müssen, vorher abstempeln müssen? Ist es nicht moralisch schwach das, wenn nicht abgestempelt wird, mit Arbeitszeitbetrug zu drohen und damit mit einer fristlosen Kündigung...? Gibt es vielleicht einen Paragrafen oder ein Gesetzesspruch darüber? Wie wird bei euch verfahren?
Community-Antworten (1)
19.05.2006 um 11:07 Uhr
Ich sehe das als krankheitsbedingtes Arbeitsversäumnis, für das der Arbeitgeber aufzukommen hat. § 616 BGB
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