Erstellt am 18.05.2006 um 21:12 Uhr von Z.Ickig
Ist es von Arbeitgeberseite zulässig das Mitarbeiter die z.B. Zuckerkrank sind und sich vor den Mahlzeiten eine Spritze setzen müssen, vorher abstempeln müssen?
==> Möglicherweise. Das Sich-selbst- Injizieren von Insulin ist keine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung und mithin nicht vergütungspflichtig.
Das mag sich zwar bescheuert anhören, ist aber so.
Ist es nicht moralisch schwach das, wenn nicht abgestempelt wird, mit Arbeitszeitbetrug zu drohen und damit mit einer fristlosen Kündigung...?
==> Ja, finde ich auch. Die fristlose Kündigung ist aber schon allein deswegen ein fragwürdiges Sanktionsinstrument, weil meines Wissens Zuckerkranke den Status von Schwerbehinderten haben können und das Beenden des Arbeitsverhältnisses dann nicht so ganz einfach ist.
Erstellt am 19.05.2006 um 09:30 Uhr von Rollie
Mal rechtliche Aspekte außen vor gelassen:
>> ...vor den Mahlzeiten eine Spritze setzen müssen ...
Davon ausgehend, das die Mahlzeiten doch vermutlich außerhalb der Arbeitszeiten, also in der abgestempelten Pause eingenommen werden dürften, stellt sich mir die Frage, weshalb der Zuckerkranke zu der Auffassung kommt, dass das Einnehmen der Mahlzeiten in den Pausen stattfindet, das Setzen der Spritze aber während der Arbeitszeit stattfinden soll ?
Der betroffene Mitarbeiter könnte aber, wenn er der Meinung wäre, das es sich um eine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung handelt, dezent die Spritze ggf. ja auch in den 4 Wänden für kleine Königstieger setzen. Ich gehe mal nicht davon aus, das der AG etwas dagegen hat, wenn man mal diesen stillen Ort aufsuchen muß.
Erstellt am 22.05.2006 um 10:51 Uhr von Ringo
Rollie ,
nach dem Insulinspritzen muss eine gewisse Zeitspanne abgewartet werden bevor man eine Mahlzeit zu sich nimmt und der Vorschlag sich die Spritze im WC zu geben ist doch wohl total daneben .
Ausstempeln ist ok. , sollten Raucher z.B. ja auch .
Erstellt am 22.05.2006 um 11:26 Uhr von Kölner
Ohne in den Plagiarismus verfallen zu wollen, dennoch ein paar Fragen:
Ist es nicht so, dass der Insuliniker zur Erhaltung seiner Arbeitskraft, eine solche Injektion lebenswichtig benötigt?
Ist der AG in diesem Sinne nicht zur Duldung der Injektion während der Arbeitszeit verpflichtet?
Wenn der AG sich nicht mit der Duldung der Injektion während der AZ einverstanden erklären kann, wäre dann nicht eher die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner?
Erstellt am 22.05.2006 um 18:15 Uhr von Fayence
Insulinpflichtigen Diabetikern ist im Arbeitsalltag nicht allein dadurch geholfen, dass sie sich mal eben ihre Insulinspritze auf dem stillen Örtchen setzen können! Was ebenfalls erfolgen muss, ist die Messung und Kontrolle des Blutzuckerspiegels.
Je nachdem, wie gut oder schlecht der "Zucker" eingestellt ist, kann sich an einem Tag schon ein gewisser Zeitaufwand ergeben.
Eine solche Erkrankung kann jedoch auch "missbraucht" werden, um sich auf diese Art und Weise zusätzliche Auszeiten gönnen zu können.
Mannox, ich vermute mal, dass dieses in Eurem Betrieb der ausschlaggebende Grund der AG-Reaktion ist! Oder sollte ich hier falsch liegen?
Stellst Du die Frage eigentlich als BR oder als Betroffener?
Erstellt am 22.05.2006 um 18:47 Uhr von wastl
Als betroffener kann ich dazu nur sagen: Äußerst schwaches Bild vom AG !!!!
Generell gilt für eure (jeden) Diabetiker, dass sie versuchen sollten den Schwerbehindertenstatus zu bekommen. Eine rechtliche Grundlage ist mir hier allerdings leider auch nicht bekannt. Eine fristlose Kündigung mit der Begründung "Arbeitszeitverletzung" wird keinen Bestand haben, da ja der AG (davon gehe ich einmal aus) bereits vor der Einstellung über die Erkrankung der betr. AN informiert worden ist.
Der Tip mit der Krankenkasse (Vertrauensmann oder - frau) scheint mir hier sehr gut zu sein.