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Neun Job Befristungen über sieben Jahre erlaubt

S
Snooker
Jan 2018 bearbeitet

Man lernt ja nie aus, und so habe ich dieses gerade im Netz gelesen: Chefs dürfen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund endlos befristen - eigentlich. Denn gibt es Ausnahmen von dieser Regel, wenn etwa Haustarifverträge Befristungen für einen längeren Zeitraum zulassen. Dann können sogar neun befristete Verträge in sieben Jahren zulässig sein. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden (Az.: 10 Sa 1747/12) und damit die Klage eines Kranfahrers auf eine Festanstellung gekippt. Anspruch auf Festanstellung nach zwei Jahren

Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Normalerweise haben Beschäftigte nach Ablauf einer höchstens zweijährigen Befristung ihrer Anstellung ohne Grund Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag - oder der Arbeitgeber darf sie nicht weiter beschäftigen.

Für den vor dem LAG verhandelten Fall galt die Regel nicht. Dabei ging es um einen Mann, der bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma beschäftigt war. Die Firma verlieh ihn innerhalb des Konzerns - zuletzt arbeitete der Mann als Kranfahrer. Zwischen 2005 und 2012 war sein Job insgesamt neun Mal ohne Sachgrund befristet worden. Gericht: Befristungen sind zulässig

Dagegen wehrte sich der Mann und klagte auf eine feste Anstellung. Seiner Ansicht nach war das vereinbarte Leiharbeitsverhältnis rechtsmissbräuchlich. Die Düsseldorfer Richter sahen das anders. Laut dem mit der IG Metall abgeschlossenen Haustarifvertrag waren die Befristungen des Beschäftigten zulässig.

Der Tarifvertrag an sich sei ebenfalls nicht zu beanstanden, befand das Gericht. Zwar könnten die Tarifparteien sachgrundlose Befristungen nicht schrankenlos zulassen. Die zulässigen Grenzen seien in dem Fall aber nicht überschritten worden.

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Community-Antworten (4)

G
ganther

15.07.2013 um 20:02 Uhr

tja wenn sich Gewerkschaften finden die da mitspielen.... Leider

H
Hartmut

15.07.2013 um 21:03 Uhr

Danke für diesen interessanten Bericht, Snooker.

Hat das Gericht auch gesagt, WO denn die "zulässigen Grenzen" liegen?

S
Snooker

15.07.2013 um 21:57 Uhr

Kein Plan Hartmut. Hab das Dingen nur 1:1 Kopiert. Weiss nicht ob die waf die Verlinkung erlaubt hätte. War ein Bericht auf meiner Startseite am Läppi.

S
Snooker

15.07.2013 um 22:25 Uhr

Wenn man hingegen das schon wieder liest sieht es doch auch so finster net aus:

Chefs haben es künftig schwerer, befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander zu verlängern. Künftig müssen sie bei sehr langen Kettenbefristungen begründen, warum das Arbeitsverhältnis nicht in eine dauerhafte Stelle umgewandelt wird, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (7 Az.: AZR 443/09).

Langfristige Befristungen unter der Lupe

Demnach kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein. Zeiträume, ab wann der Missbrauch beginnt, definierten die Bundesarbeitsrichter jedoch zunächst nicht. In Fällen wie der Klägerin, in denen langjährige Befristungen mit vielen Verträgen die gesamte Erwerbsbiografie umfassten, liege ein Missbrauch nahe, erläuterte Gerichtssprecherin Inken Gallner.

Das Bundesarbeitsgericht verwies die Klage jedoch an das Landesarbeitsgericht Köln zurück. Dieses muss jetzt über eine Festanstellung der 34-jährigen Bianca Kücük entscheiden, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen elfeinhalb Jahre lang als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war.

EuGH: Mehrfachverlängerungen sind zulässig

Im Fall der Justizangestellten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar die Praxis der mehrfachen Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen generell für zulässig erklärt. So können mehrfach befristete Arbeitsverträge wegen Vertretungsbedarf auch dann erlaubt sein, wenn der Arbeitgeber die Vertretung "wiederkehrend oder sogar ständig" benötigt.

Die EU-Richter legten allerdings auch Vorgaben fest. Sie verlangten, dass alle Umstände einschließlich der Zahl und Gesamtdauer der mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträgen geprüft werden.

Richter gaben keine klare zeitliche Regelung vor

Kücük war mit dem Erfurter Richterspruch zufrieden. "Es zeigt, dass ich doch noch eine Chance habe, zu gewinnen." Ihr Anwalt, Helge Rust, bedauerte aber, dass die Bundesrichter den Kettenbefristungen keinen klaren zeitlichen Riegel vorschoben. Eine verbindliche Obergrenze wäre eine gangbarer Weg für mehr Rechtssicherheit gewesen, sagte Rust. "Nunmehr müssen sich die Arbeitnehmer weiterhin der richterlichen Tageslaune unterwerfen."

Kücük hatte ihre Ausbildung am Amtsgericht Köln absolviert und erhielt im Anschluss dort auch eine Stelle als Justizangestellte. Von Juli 1996 bis Dezember 2007 wurde sie mit immer neuen befristeten Verträgen als Vertretung für zumeist schwangere Kolleginnen beschäftigt. Dennoch wechselte sie in dieser Zeit nicht ihren Schreibtisch und verrichtete all die Jahre die selbe Arbeit in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Landesarbeitsgericht muss Fall endgültig klären

Nach ihrer Kündigung klagte die 34-Jährige durch alle Instanzen auf eine Festanstellung. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall zunächst dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg vorgelegt. Vor dem Landesarbeitsgericht muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen jetzt darlegen, weshalb diese Befristung solange aufrechterhalten werden musste.

DGB-Expertin: Urteil ist "Schritt in die richtige Richtung"

Das Urteil hat nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern Breitenwirkung. Arbeitnehmer könnten jetzt nicht mehr uferlos mit der Begründung eines Vertretungsbedarfs befristet beschäftigt werden, sagte DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng. "Auch wenn noch keine genauen Grenzen abgesteckt wurden, ab wann es sich um einen Missbrauch handelt, ist der Richterspruch ein Schritt in die richtige Richtung."

Aus Sicht der Arbeitgeber wirkt sich das Urteil vor allem auf den öffentlichen Dienst aus. "In der Privatwirtschaft sind wiederholte Befristungen für denselben Arbeitnehmer aufgrund von Vertretungsbedarf unüblich", erklärte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er verwies darauf, dass deutlich mehr als die Hälfte aller befristet Beschäftigten in Deutschland unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden.

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