Man lernt ja nie aus, und so habe ich dieses gerade im Netz gelesen:
Chefs dürfen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund endlos befristen - eigentlich. Denn gibt es Ausnahmen von dieser Regel, wenn etwa Haustarifverträge Befristungen für einen längeren Zeitraum zulassen. Dann können sogar neun befristete Verträge in sieben Jahren zulässig sein. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden (Az.: 10 Sa 1747/12) und damit die Klage eines Kranfahrers auf eine Festanstellung gekippt.
Anspruch auf Festanstellung nach zwei Jahren

Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Normalerweise haben Beschäftigte nach Ablauf einer höchstens zweijährigen Befristung ihrer Anstellung ohne Grund Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag - oder der Arbeitgeber darf sie nicht weiter beschäftigen.

Für den vor dem LAG verhandelten Fall galt die Regel nicht. Dabei ging es um einen Mann, der bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma beschäftigt war. Die Firma verlieh ihn innerhalb des Konzerns - zuletzt arbeitete der Mann als Kranfahrer. Zwischen 2005 und 2012 war sein Job insgesamt neun Mal ohne Sachgrund befristet worden.
Gericht: Befristungen sind zulässig

Dagegen wehrte sich der Mann und klagte auf eine feste Anstellung. Seiner Ansicht nach war das vereinbarte Leiharbeitsverhältnis rechtsmissbräuchlich. Die Düsseldorfer Richter sahen das anders. Laut dem mit der IG Metall abgeschlossenen Haustarifvertrag waren die Befristungen des Beschäftigten zulässig.

Der Tarifvertrag an sich sei ebenfalls nicht zu beanstanden, befand das Gericht. Zwar könnten die Tarifparteien sachgrundlose Befristungen nicht schrankenlos zulassen. Die zulässigen Grenzen seien in dem Fall aber nicht überschritten worden.