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Was ist ein Beschäftigungsjahr?

K
Kabayo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der Tarifvertrag der IGM (NRW) sieht bei den Angestellten vor, dass nach dem 1.Beschäftigungsjahr eine Gehaltserhöhung vorgenommen wird. Wenn jemand z.B. am 1.04.2005 in T4/1 eingestuft wurde, findet dann der Sprung am 1.4.2006 statt oder erst am 1.1.2007 ??
Unsere Buchhaltung ist der Meinung, der Sprung ist nächstes Jahr fällig, ich halte aber den 1.4. für richtig. Gibt es ev. ein AG-Urteil oder sonstige Quellen, in der das verbindlich geregelt ist. Danke im Voraus.

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Community-Antworten (1)

D
DocPille

18.05.2006 um 11:17 Uhr

Ich habe mir den TV mal angesehen. Die neuen Löhne laufen ja ab 01.06.06,meine pers.Meinung dazu,wenn du am 01.07.06 2Jahre im betrieb bist,solltest du auch da die erhöhung bekommen.Aber das kann man da nicht genau rauslesen. Ich würde direkt bei der IGM nachfragen,um ganz sicher zu gehen.

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