Liebes Forum,
in unserem Unternehmen wurden Kollegen betriebsbedingt gekündigt.
Einer Kollegin wurde über die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat hinaus ein weiterer Monat Kündigungsfrist eingeräumt (also insgesamt 2 Monate). Daraus ergibt sich nun, daß sie am Ende dieses weiteren Monates 5 Jahre im Unternehmen tätig war.
Meine Frage, wie definiert sich ein Beschäftigungsjahr?
Beginn 01.12. und Ende 30.11.?
Hintergrund für meine Frage ist die Betriebszugehörigkeit für die Höhe der Abfindung und die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten.
Unsere GL ist der Meinung, daß das Beschäftigungsjahr erst am 01.12. "voll" ist (also der 1. Tag des neuen Beschäftigungsjahres begonnen haben muß).
Über eine Antwort freut sich
Mangia54.