Definition eines Beschäftigungsjahres im Umfeld einer Kündigung
Liebes Forum, in unserem Unternehmen wurden Kollegen betriebsbedingt gekündigt. Einer Kollegin wurde über die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat hinaus ein weiterer Monat Kündigungsfrist eingeräumt (also insgesamt 2 Monate). Daraus ergibt sich nun, daß sie am Ende dieses weiteren Monates 5 Jahre im Unternehmen tätig war. Meine Frage, wie definiert sich ein Beschäftigungsjahr? Beginn 01.12. und Ende 30.11.? Hintergrund für meine Frage ist die Betriebszugehörigkeit für die Höhe der Abfindung und die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten. Unsere GL ist der Meinung, daß das Beschäftigungsjahr erst am 01.12. "voll" ist (also der 1. Tag des neuen Beschäftigungsjahres begonnen haben muß). Über eine Antwort freut sich Mangia54.
Community-Antworten (4)
06.11.2007 um 13:22 Uhr
Hallo Mangia54,
warum guckst du nicht einfach ins Gesetz? KSchG §1a: (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Alles klar ;-) ?
Saluk
06.11.2007 um 14:42 Uhr
Bei der Kündigungsfrist bitte auf das alter der MA achten.
Dort wird erst ab dem 25 lebensjahr gerechnet.
07.11.2007 um 01:58 Uhr
@DocPille,
dank AGG wird es sich wahrscheinlich ändern. Man kann nicht nur alte Menschen diskrimieren.
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und sei damit bei der Berechnung der entsprechenden Kündigungsfrist nicht anzuwenden (Urteil vom 24.7.2007, Az. 7 Sa 561/07). Die Revision zum BAG wurde zugelassen.
07.11.2007 um 09:04 Uhr
Und Catweazle, ist die Revision denn beantragt, oder ist das Urteil "end"gültig?
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