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Einigung mit dem AG über die Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses eines BRM - wie?

S
serka29
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich bin seit 20 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt und ein BR Mitglied,der AG möchte mich unbedingt loswerden da ich aber BR Mitglied bin kann er mich einfach nicht kündigen.Die GF hat den BRV Offiziell mitgeteilt was ich haben möchte.Bisher hatte ich nie gedacht zu gehen,aber letzte Zeit läuft alles nicht rund es wird nur gegen Mitarbeiter entschieden und da ich dieser Situation nicht dulde habe ich ärger mit der GF.Ich habe mich entschieden zu gehen habe meine Angebot bei BRV abgegeben 1,5 Brutto mal Beschäftigungsjahr warte jetzt ein Rückruf von der GF.Meine Frage wäre an euch Wie kann ich mich am besten mit der AG einigen für eine Arbeitsverhältnis- Aufhebung.Bitte um ihre Tipps wie ich taktisch vorgehen kann um für mich ein Vorteilhaftes Ergebnis erzielen kann. Danke schon im voraus für eure Tipps und Antworten.

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Community-Antworten (10)

L
Lotte

28.09.2008 um 19:29 Uhr

serka, habe Schwierigkeiten mit der Tatsache, dass Du nur so hoch pokern kannst, weil Du BRM bist.

A
Alexa

28.09.2008 um 21:07 Uhr

Ich finde da auch wenig Verständnis... aber dennoch ein Tipp:

Du musst bei der Berechnung auch die Beschäftigungsjahre einrechnen, die Du Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz als BRM hast. Also wenn du jetzt gehst auch noch den Rest der laufenden Wahlperiode und das Jahr danach.

Viel Erfolg!

DAH
Der alte Heini

28.09.2008 um 21:48 Uhr

serka29 Für jedes Beschäftigungsjahr 1,5 Bruttogehälter sind eine realistische Größe. Würde noch einige Monate bezahlte Freistellung fordern. Möglich wäre auch die Bezahlung einer beruflichen Weiterbildung. Generell kann man keine genaue Summe nennen, da dein Alter, Berufsgruppe, Größe des Betriebs und auch der Hassfaktor der GL dir gegenüber eine Rolle bei Abfindungsverhandlungen spielt. An deiner Stelle würde ich einen Fachanwalt konsultieren der die Verhandlungen für dich führt und auch die Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses so mit dem AG regelt, dass dir kein Nachteil beim Bezug des Arbeitslosengeldes entsteht.

Lotte Du würdest natürlich, wenn du in diese Situation kommen würdest, dem Chef sagen, das du keinen BR-Obelus haben möchtest und mit den üblichen Abfindungszahlungen von 0,5 Bruttogehälter je Beschäftigungsjahr zufrieden bist. Solch ein Edelmut nehme ich dir leider nicht ab.

S
serka29

29.09.2008 um 02:25 Uhr

Der alte Heini

Danke für deine Antworten! Ich nehme dein Rat für einen Fachanwalt an, wollte erst mal ein paar Informationen sammeln.Also du findest das 1,5 Brutto realistisch ich habe mir als Limit 1 Brutto pro Beschäftigungsjahr festgelegt und mit 6 Monattiger Fristeinhaltung oder Freistellung damit ich 3 Monattiger sperre von Arbeitsamt nicht bekomme.Bei einer Aufhebungvertrag ist die 3 Monattiger sperre wahrscheinlich nicht zu verzichten oder gibt es andere Möglichkeiten?

Gruß serka

M
Mona-Lisa

29.09.2008 um 10:35 Uhr

@serka, eines muss dir aber klar sein, dein AG kann auch jederzeit sagen, dass du keinen müden Euro bekommst.
Das Angebot eines Aufhebungsvertrages kann sie jederzeit zurückziehen, denn sie muss dir keine Abfindung zahlen! Sie kann auch sagen, wenn Sie gehen wollen - bitte! Dann kündigen Sie! Du hast für dich dieses Limit von 1 Bruttogehalt gesetzt, was machst du, wenn dein AG dich auslacht und sagt, vergiss es? Zwingen kannst du ihn nicht! Im übrigen hab ich mit deinem "Vorhaben" genau so Probleme wie "Lotte", warum versuchst du nicht, die nach deiner Meinung "gegen Mitarbeiterentscheidungen" mit eigener guter Betriebsratsarbeit entgegen zu wirken?

P
Peanuts

29.09.2008 um 12:11 Uhr

"Das Angebot eines Aufhebungsvertrages kann sie jederzeit zurückziehen,..."

Der AG scheint doch überhaupt kein Angebot gemacht zu haben >> "habe meine Angebot bei BRV abgegeben 1,5 Brutto mal Beschäftigungsjahr warte jetzt ein Rückruf von der GF"

M
Mainpower

30.09.2008 um 09:15 Uhr

@serka, habe mein Angebot beim BRV abgegeben? Bei wem arbeitest Du? Beim Betriebsrat?? Der BR ist doch wohl die falsche anlaufstelle. Bei einem Aufhebungsvertrag ist der BR aussen vor.

K
Kölner

30.09.2008 um 10:57 Uhr

@all Annahmen... ...nehmen wir mal an, serka29 bekommt für ihre/seine 20 jährige Tätigkeit im Betrieb die gewünschte Abfindung von 1,5 Monatsgehältern/pro Beschäftigungsjahr ...nehmen wir des weiteren an, dass er/sie tatsächlich für diese 20 Jahre insgesamt 30 Monatsgehälter/90.000 Euro Abfindung erhält ...nehmen wir noch an, dass serka29 Steuerklasse I/O hat ...nehmen wir an, dass der Bruttoverdienst im letzten Jahr (rein fiktiv) bei 36.000 Euro/3.000 Euro monatlich lag

Was bleibt Ihr/Ihm nach Steuern und wenn auch noch ein Anwalt bezahlt werden muss? ...ich rechne mal damit, dass serka29 von den 90.000 Euro rund 36.735 Euro Steuern zahlen darf ...ich rechne mit weiteren (500-)1.000 Euro für RA ...dann entstehen Kosten für die Überbrückung der Sperre bei der Agentur für Arbeit und ich rechne auch die (normalen!) Lebenshaltungskosten für diese Zeit ein; macht ca. 10.000 Euro

Ich komme dann auf knapp 43.000 Euro, die (optimistisch) zunächst mal bleiben.

@serka29 Reicht Dir das für die Aufgabe des sicheren Arbeitsplatzes? Bekommst Du zügig einen ähnlichen, neuen Arbeitsplatz in einer anderen Firma?

U
uhu

30.09.2008 um 11:25 Uhr

genau - alles mal schön auf den Punkt gebracht; so rechnen die wenigsten;

L
Lotte

30.09.2008 um 12:10 Uhr

und wenn wir dann noch annehmen, dass serksa29 arbeitslos wird, so wird die Abfindung, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, auch noch auf das ALG angerechnet.

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