Rufbereitschaft
Für die Kollegen gilt der TVÖD-V West. Nun möchte der AG regelmäßige Rufbereitschaften an Wochenenden und Feiertagen einführen. Gemäß Paragraph 6(5) kann er das im Rahmen betrieblicher oder dienstlicher Notwendigkeit auch tun. Aber wie definiert sich diese Notwendigkeit und über welchen Zeitraum (Wochen, Monate, Jahre) kann so eine Anordnung gelten?
Community-Antworten (2)
28.06.2018 um 09:18 Uhr
Sprecht mit den Parteien die diesen TV verhandelt und unterschrieben haben.
28.06.2018 um 10:00 Uhr
Ihr seid doch in der Mitbestimmung und werdet dazu eine Betriebsvereinbarung abschließen - und da handelt ihr aus, was notwendig ist und wer wie oft und zu welchem Regeln Rufbereitschaft machen muss, wenn es die Arbeitsverträge der Kollegen hergeben.
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