Für die Kollegen gilt der TVÖD-V West. Nun möchte der AG regelmäßige Rufbereitschaften an Wochenenden und Feiertagen einführen.
Gemäß Paragraph 6(5) kann er das im Rahmen betrieblicher oder dienstlicher Notwendigkeit auch tun.
Aber wie definiert sich diese Notwendigkeit und über welchen Zeitraum (Wochen, Monate, Jahre) kann so eine Anordnung gelten?