Unterbesetzte Abteilung - wie kann der BR den Arbeitgeber zu einer Neueinstellung bewegen?
Hallo, eine Abteilung in unserer Firma ist chronisch unterbesetzt, die Mitarbeiter klagen das sie ihre Arbeit nicht schaffen da sie mit der derzeitigen Situation überfordert sind. Es haben einige Kollegen die Firma verlassen, sind aber nicht durch neue ersetzt worden. Der AG weigert sich neue Leute einzustellen. Wie und mit welcher Begründung haben wir als BR eine Handhabe um ihn doch zu einer Neueinstellung zu bewegen??
Herzlichen Dank! Unser BR besteht zu 80 % aus Neumitgliedern und wir sind noch dabei uns einzuarbeiten. Wir sind über jede Hilfe dankbar.
MfG, Tom
Community-Antworten (6)
17.05.2006 um 20:19 Uhr
Auch auf die Gefahr hin, dafür wieder Prügel zu beziehen :-)
Natürlich weigert sich der AG, weil er keine Notwendigkeit sieht. Mitarbeiter kosten Geld. Und warum also welche einstellen, wenn man die Arbeit ohne Mehrkosten vom bestehenden Personal erledigt bekommt ?
Was will der Betriebsrat machen, wenn die Mitarbeiter ihm in den Rücken fallen und die Mehrarbeit durch nicht ersetzte Mitarbeiter aufarbeiten ?
Nehmen wir an, die Mitarbeiter würden entsprechend ihren geltenden Verträgen arbeiten und vereinbarte Arbeitszeiten einhalten. Dann hätte der Vorgesetzte Handlungsbedarf. Das soll natürlich nicht heißen, das man den Stift fallen läßt und wichtige Sachen liegen bleiben, von dem der AG nichts weiß.
Ich will damit nur sagen, wenn ich Bauchweh habe, weil ich zuviel gefuttert habe, eß ich nicht noch weiter.
17.05.2006 um 20:29 Uhr
Klingt einleuchtend, aber was wäre die Alternative? Wirklich die Arbeit die man nicht schafft liegen lassen?
17.05.2006 um 20:42 Uhr
Nein, man soll ja keine Arbeitsverweigerung betreiben und auch keine wichtigen Arbeiten liegen lassen, die letztendlich Probleme im Unternehmen schaffen, wie nicht eingehaltene Liefertermine etc.
Nur sollte man versuchen, als AN seinem Vorgesetzten klar zu machen, das man sein zeitliches Soll erfüllt hat und auch noch andere Verpflichtungen hat. Das erfordert natürlich kollektive Solidarität, sonst müssen nämlich die Kollegen die liegenbleibende Arbeit des Mitarbeiters, der pünktlich geht, auch noch mitmachen.
17.05.2006 um 20:54 Uhr
Also die Kollegen sind sich schon so einig das sie auch pünktlich gehen. Aber die Arbeit die sie während der Arbeitszeit machen schaffen sie wegen der Menge der Aufgaben nur zum Teil.
Wir als BR habe also nur insoweit Einfluß darauf das wir den AG darauf hinweisen. Was er tut ist letztendlich seine Sache. Versteh ich das so richtig?
17.05.2006 um 20:58 Uhr
Echte Möglichkeiten, einstellung zu erzwingen, hat man m. E. nicht, aber... Handlungsoptionen für den BR:
- Forderung (ab sofort): Einhaltung der Arbeitszeiten lt. Dienstplan, Einhaltung der Pausen gem. Arbeitszeitgesetz, strikte Einhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen (wenn relevant), Ablehnung von Überstunden, etc. Handlungsoptionen für betroffene Arbeitnehmer: Einhaltung der Arbeitszeiten lt. Dienstplan, Einhaltung der Pausen gem. Arbeitszeitgesetz, strikte Einhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen (wenn relevant), also: Dienst nach Vorschrift (pfui, welch garstig Wort) Wenn dadurch Arbeit liegen bleibt = Problem des Arbeitgebers Aber: Es ist erfahrungsgemäß sehr schwer, alle Mitarbeiter dazu zu bringen, diese Vorgehensweisen als Gruppe auch durchzuhalten. Gründe: Angst, unangebrachte Solidarität mit dem Arbeitgeber, Karrieredenken, Radfahrer-Mentalität, usw., usw.
17.05.2006 um 21:07 Uhr
Ich glaube dieser "Dienst nach Vorschrift Weg" kann funktionieren!
Ich danke euch für die schnellen Antworten!!
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