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Unterlaufen des Tarifvertrag. Gilt der Tarifvertrag grundsätzlich für alle Kollegen?

D
Didius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle Zusammen, unser AG hat ca. 20% der Belegschaft außerhalb des gültigen Tarifs eingestellt. Die Kollegen werden als Aushilfen geführt und haben teilweise Arbeitsverträge über 2 Jahre in Vollzeit. Es gibt keine geregelte wöchentliche Arbeitszeit, sowie keine Nacht; Sonntags und Feiertagszuschläge. Die betroffenen Kollegen beschweren sich nicht, weil Sie sonst später schlechte Chancen auf ein festes, tarifkonformes Arbeitsverhältnis haben. Der bisherige Betriebsrat war in dieser Angelegenheit untätig und ist unter Anderem deswegen auch abgewählt worden. Meine Frage: Gilt der Tarifvertrag grundsätzlich für alle Kollegen und welche Möglichkeiten gibt es, die sogenannten Aushilfen nach Tarif zu entlohnen? Viele Grüße Didius

2.986010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

16.05.2006 um 23:38 Uhr

Gehört der AG denn im Sinne des TVG einem Verband an?

D
didius

16.05.2006 um 23:43 Uhr

Hallo Kölner,

ja er gehört einem Arbeitgeberverband an.

Viele Grüße

didius

K
Kölner

16.05.2006 um 23:53 Uhr

Dann wird das aber verdammt schwierig für den AG. Gehören die Pseudo-Aushilfen denn der Gewerkschaft an?

Und noch eine Frage: Die MA sind auch gewiss bei Euch angestellt und nicht in irgendeiner Unter-GmbH oder so, nicht wahr?

D
didius

17.05.2006 um 01:18 Uhr

Nein, die meissten wohl nicht, da es sich fast nur um Berufsanfänger handelt, die sich wohl auch nicht trauen, in die Gewerkschaft einzutreten, aus Angst davor, später nicht in ein geregeltes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Leider stehen zur Zeit 10 Bewerber auf eine offene Stelle. Und der Arbeitgeber ist Monopolist ( Rettungsdienst) Alle MA sind Angestellte des Betriebs.(Keine Unter GmbH etc.)

RI
Ramses II

17.05.2006 um 01:35 Uhr

Diese Kollegen haben sich doch dafür entschieden dass der Tarifvertrag für sie nicht gelten soll.

FB
Frank B.

17.05.2006 um 09:51 Uhr

Da es sich hier um den Kollektivtatbestand handelt, eine Gruppe von Arbeitnehmern, der Betriebsrat bei der Einstellung anzuhören ist §99 BetrVG und hier auch die Eingruppierung anzugeben ist, hat hier wohl der BR versagt. Der Einstellung zustimmen, die Eingruppierung ablehnen hat mir mal jemand empfohlen. Der BR sollte hier schon auf Einhaltung der Tarifverträge achten, so wie ich es sehe, wird der BR zum Gehilfen gegen Gewerkschaft und Tarifverträge.

RI
Ramses II

17.05.2006 um 12:16 Uhr

Frank B.,

wieso sollte der BR hier auf die Einhaltung der Tarifverträge achten wenn diese gar nicht gelten?

Der BR kann doch nicht die Arbeitsverträge der Kollegen abändern!

Was für eine "Eingruppierung" eigentlich?

K
Kölner

17.05.2006 um 14:10 Uhr

@Frank B. Das Tarifvertragsgesetz ist noch nicht Dein Freund, nicht wahr?

Z
Z.Ickig

17.05.2006 um 16:54 Uhr

Vielleicht sollte man mal die Frage nach der Banchenzugehörigkeit dieses Betriebes stellen. Immerhin gibt es ja auch zahllose allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen hier einer durchaus Anwendung finden könnte. Dann wäre die Nichtmitgliedschaft in der Gewerkschaft unerheblich. Also: Einzelhandel? Gastronomie? Sicherheitsgewerbe? Was ist es? Und: Welches Bundesland?

D
didius

17.05.2006 um 18:59 Uhr

Es handelt sich um den DRK Tarifvertrag West ( Übergangstarif, dem alten BAT angeglichen)

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