Hallo BR Kollegen
Ich hab da mal eine frage zum §111 BetrVg .
Es geht um Punkt 4) grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation.
In unserer Firma sollen 9 Mitarbeiter (von 120) abgebaut werden (betriebsbedingte Kündigungen)
Aufgrund schlechter Auftragslage usw.
Es werden auch Mitarbeiter versetzt innerhalb der Firma.
Es werden Abteilungen zusammengelegt die dann nur noch von einem Abteilungsleiter geführt werden sollen, dadurch ergeben sich auch 2 Änderungskündigungen von bisherigen Abteilungsleitern.
Dazu kommt noch das eine Stelle als Produktionsleiter wegfällt.
Auch in der Verwaltung gibt es neue Abteilungen und Versetzungen.
Die Geschäftsleitung möchte aufgrund dieser Änderungen mit uns einen Interessenausgleich abschließen. Alle anderen Punkte aus dem §111 treffen nicht zu.
Stellen diese Veränderungen schon eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation dar?

danke