Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation
Hallo BR Kollegen Ich hab da mal eine frage zum §111 BetrVg . Es geht um Punkt 4) grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation. In unserer Firma sollen 9 Mitarbeiter (von 120) abgebaut werden (betriebsbedingte Kündigungen) Aufgrund schlechter Auftragslage usw. Es werden auch Mitarbeiter versetzt innerhalb der Firma. Es werden Abteilungen zusammengelegt die dann nur noch von einem Abteilungsleiter geführt werden sollen, dadurch ergeben sich auch 2 Änderungskündigungen von bisherigen Abteilungsleitern. Dazu kommt noch das eine Stelle als Produktionsleiter wegfällt. Auch in der Verwaltung gibt es neue Abteilungen und Versetzungen. Die Geschäftsleitung möchte aufgrund dieser Änderungen mit uns einen Interessenausgleich abschließen. Alle anderen Punkte aus dem §111 treffen nicht zu. Stellen diese Veränderungen schon eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation dar?
danke
Community-Antworten (2)
16.11.2012 um 10:15 Uhr
Na ja - Du nennst ja doch eine ganze Reihe von Punkten. Da würde ich schon von Betriebsänderung ausgehen. Immerhin seid ihr ja in der (glücklichen) Situation, dass der AG eine Vereinbarung will.
Also ran an die Arbeit.
16.11.2012 um 10:47 Uhr
wichtiger als ein Interessenausgleich (den der AG wohlweislich versucht, abzuschließen, um einen evtl. individualrechtlichen Nachteilsausgleich zu verhindern) ist ein Sozialplan, der zu erwartende Nachteile ausgleicht.
Ein Interessenausgleich heißt zwar so, "gleicht" aber nichts aus, sondern legt nur fest, was der AG ändern will, der wahre "Ausgleich" erfolgt per Sozialplan
also unbedingt beides miteinander koppeln, und falls man nicht fit ist auf diesem Gebiet, unbedingt externen Sachverstand hinzuziehen,
und auch vor einer Einigungsstelle nicht zurückschrecken, falls der AG hier zickt.............
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