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Freizeitausgleich Änderung in der Abrechnung der Arbeitstage - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht?

J
jens9
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten 37,5 Stunden die Woche. Am Freitag arbeiten wir 5,25 Stunden. Dieser Freitag wird von den Kollegen bevorzugt als Freizeitausgleich genommen um Überstunden Abzubauen. Jetzt möchte die Geschäftsführung die Abrechnung der Arbeitstage auf jeweils 7,5 Stunden aufteilen, die Arbeitszeit soll aber gleich bleiben (Freitags 5,25 Std.). Ist das überhaupt möglich? Und habe wir als BR Mitbestimmungsrecht? Vielen Dank

Jens

2.77606

Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

16.05.2006 um 14:26 Uhr

Klare Antwort §87 Abs. Ziff. 2,3 BetrVG!!!!!! JA, der BR hat ein MBR!

K
Kölner

16.05.2006 um 14:30 Uhr

@Frank B. So absolut sicher kann man sich in diesem Fall aber auch nicht sein.

FB
Frank B.

16.05.2006 um 14:38 Uhr

.. es sei denn, im TV ist etwas anderes geregelt.

Wolltest du das hören?

F
fusselbonny

16.05.2006 um 15:20 Uhr

Eine durchaus gängige Praxis, die sich leider in dem Verhalten einiger Kollegen begründet. Die Realität sieht doch oft so aus, dass innerhalb der ersten 4 Tage die ein oder andere nicht erforderliche Stunde angesammelt wird, um auf eine 4-Tage Woche zu kommen

K
Kölner

16.05.2006 um 15:25 Uhr

@Frank B. Ich bin ja nicht nur ein Korinthenkacker! Ich halte grundsätzlich die Regelung der Kollegen für fraglich, die sich mit ihrem Verhalten möglicherweise seit jeher ausserhalb der "Rahmenbedingungen" bewegt haben.

FB
Frank B.

16.05.2006 um 15:35 Uhr

Ich gebe euch beiden grundsätzlich recht!!! Gerade deshalb ist der BR gefragt, um eine vernünftige Lösung zu finden.

Die Minutenschinder gibt es auch bei uns.

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