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Arbeitgeber beleidigt Betriebsrat vor Belegschaft / keine Einmischung in wichtigen Prozess?

I
imebro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin 1-köpfiger Betriebsrat.

Nachdem vor einem 3/4 Jahr 20% der Mitarbeiter-/innen betriebsbedingt gekündigt wurden (angeblich wegen Wirtsch.- u. Finanzkrise), haben wir nun einen Prozess eingeleitet, wobei über die Zukunft unseres Unternehmens an 2 bestimmten Terminen, mit einer dafür engagierten Moderatorin, debattiert werden soll.

Kürzlich fand nun ein Vorgespräch mit der Moderatorin statt, indem der Arbeitgeber und die Abteilungsleiter ihre Zielvorstellungen mit der Moderatorin besprachen. Meine ausdrückliche, schriftliche Bitte um Teilnahme an diesem Vorgespräch wurde vom Arbeitgeber ignoriert. Meine Nachfrage bei einem Abteilungsleiter ergab, dass meine Teilnahme seitens des Arbeitgebers nicht erwünscht ist.

Nun habe ich den Arbeitgeber um die Kontaktdaten der Moderatorin gebeten, damit ich ihr die Vorstellungen der Belegschaft mitteilen kann, was ich nur als fair erachte. In meinem Schreiben an den Arbeitgeber habe ich diesem (fairer Weise) schon in Kurzform diese Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter-/innen mitgeteilt.

Der Arbeitgeber rief daraufhin eine Belegschaftsversammlung ein und "wetterte" dabei zunächst darüber, dass die Mitarbeiter wohl offensichtlich "sein Bemühen um eine Einbeziehung der Mitarbeiter in die Prozesse..." torpedieren wollen.

Als ich - als Betriebsrat - daraufhin erklärte, dass es wohl wenig mit "Einbezug der Mitarbeiter" zu tun habe, wenn ich, als Vertreter der Mitarbeiter-/innen, vorsätzlich von einem Vorgespräch ausgeschlossen wurde, welches dazu diente, die Vorgaben, Zielvorstellungen und Wünsche für die moderierten Gespräche der Moderatorin mitzuteilen.

Meine Ausführung bezeichnete der Arbeitgeber - vor der kompletten Belegschaft - als "TOTALEN QUATSCH" und zeigte somit, wie es in unserem kleinen Unternehmen tatsächlich um "Einbezug der Belegschaft" und Kommunikation bestellt ist.

Weiterhin behauptet der Arbeitgeber, dass ich als Betriebsrat kein Recht habe, mich "in diese Management-Aufgaben einzumischen..." und dass dies nicht zu meinen betriebsratlichen Aufgaben gehöre.

Nun meine Fragen:

  1. Worauf genau kann ich mich berufen in Bezug auf mein Recht, eben doch beim oben beschriebenen Vorhaben eingebunden zu werden? (ggf. § 92a BetrVG ?).

  2. Was kann ich tun - bzw. worauf kann ich mich beziehen, um dem Arbeitgeber nun klar und deutlich zu sagen, dass er zukünftig öffentliche Beleidigungen meiner Person als Betriebsrat (vor der kompletten Belegschaft) zu unterlassen? Gibt es ggf. Sanktionen, die ich im Wiederholungsfall androhen könnte etc.?

Vielen Dank an Alle, Ingo

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Community-Antworten (5)

P
Petrus

18.06.2009 um 16:10 Uhr

Da hat die Forumssoftware meinen Betrag geklaut grrr Ich versuche mal, zu rekonstruieren...

Einköpfiger BR (also weniger als 20 MA) - und mehrere Abteilungen? Nunja.

Die §§ 80, 92, 92a könnten weiterhelfen, für "Sanktionen" auch 23(3), 121 und 119. Vor allem: Hol Dir Hilfe von außen (z.B. Gewerkschaft) ins Boot!

Und Beleidigungen? Ein "ausrastender" Chef stellt sich doch eher selbst bloß. Man kann ihm natürlich auch noch (vor versammelter Mannschaft) erwidern, dass die "Betriebsratlichen Kompetenzen" nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Gesetz festgelegt werden. Und für den Rest braucht man auch ein wenig dickes Fell ;-)

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rainerw

18.06.2009 um 16:30 Uhr

@imbro Jetzt wollte ich gerade Petrus sein Part einnehmen da erscheint doch noch sein Beitrag. So ist nun mal halt die Technik. Ich hoffe doch das die Kündigungen damals imRahmen des §111 BetrVG durchgeführt wurden? So würde ich diesen auch nochim Nachsatz mit in erwähgung ziehen, da die Sache ja noch nicht abschliessend behandelt wurde (wozu sonst die Moderatorin?). Sollte die Kiterien nach dem 111er nicht in Betracht gezogen worden sein , sollte man sich mal über den Nachteilausgleich nach § 112 BetrVG unterhalten. Das interessiert bestimmtsowohl die Moderatorin wie auch deinen AG. Das kann aber nur eine Möglichkeit sein, die nur Du vor Ort einsehen und beurteilen kannst, da wir hier zu weit weg von der Sache sind.

I
imebro

18.06.2009 um 16:51 Uhr

zunächst Dank für die beiden Antworten.

§ 111 bezieht sich jedoch nur auf Betriebe mit i.d. Regel mehr als 20 AN. Daher muss der Arbeitgeber mich nicht über solche Änderungen unterrichten und wohl auch nicht mit mir darüber beraten... oder seht Ihr das anders?

Gewerkschaft ins Boot nehmen geht leider auch nicht, da ich keiner Gewerkschaft angehöre. Das dicke Fell... naja... ich möchte lieber sofort klar stellen, dass ich solche Ausraster einfach nicht dulde - möchte mich dabei aber auch auf etwas beziehen können, was dem Arbeitgeber deutlich macht, dass er so nicht mit einem BR umgehen darf!

Es muss doch auch für Unternehmen mit weniger als 20 AN eine Möglichkeit für den Betriebsrat geben, in solche Prozesse einbezogen zu werden. Kennt vielleicht sonst jemand entsprechende Möglichkeiten?

Danke und Gruss Ingo

E
Erwin

18.06.2009 um 18:14 Uhr

@imebro

..im Punkto "klare Worte" den Hinweis, Greichte haben festgestellt, dass sowohl AG und BR sich eine "klarere Wortwahl" gefallen lassen müssen. Es darf halt nur nicht in den strafrechtlichen bereich der Beleidigung gehen. Leichte "Beschimpfungen" dürften hie rnicht den Straftatsbestand de rBeleidungen erfüllen.

PS: Abe rDu erkennst nun so hoffe ich wie sinnvoll die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist, übrigens nicht nur für Mandatsträger. Auch AN vermissen die Gewerkschaft spätestens wenn das thema Kündigung aktuelle wird. Dann ist es leider i.d.R. zu spät. Dann kann man nur noch feststellen, am falschen Ende gespart.

K
Kölner

18.06.2009 um 20:13 Uhr

@imebro Hau mich mal...aber wo siehst Du eine Beleidigung, die ich nicht sehe? Und warum sollst Du der Moderatorin Deine Sichtweise mitteilen können müssen?

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