WiderruflichE Freistellung
Ich bin von der Arbeit widerruflich freigestellt. Muss ich meine Arbeitskraft anbieten? Bin BR.
Community-Antworten (2)
25.06.2018 um 10:02 Uhr
eine Freistellung bedeutet mWn, daß Dich der AG nicht einsetzen will, aber trotzdem bezahlt. Widerruflich, weil sich der AG das jederzeit anders überlegen kann. Ich wüßte also nicht, wieso man noch extra seine Arbeitskraft anbieten müßte. Denn der AG macht ja deutlich "Sie brauchen nicht kommen".
Freigestellter BR ?
25.06.2018 um 13:24 Uhr
Weshalb hat Dich der AG denn von Deiner arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit freigestellt ? Unabhängig davon kannst Du natürlich der Betriebsratstätigkeit nachgehen, denn davon kann Dich der AG nicht freistellen.
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