Wie hoch ist die Schichtzulage für 30Std.-Kräfte?
Hallo zusammen, ich bin neulich von einer Kollegin angesprochen worden die folgende Frage hatte: Sie ist vor ein paar Jahren von Vollzeit auf Teilzeit (19,25 Std.) gewechselt. Daraufhin wurde natürlich auch die Schichtzulage um die Hälfte gekürtzt. Jetzt arbeitet die Kollegin 30 Std. in der Woche. Sie bekommt aber weiterhin nur die Schichtzulage als wenn sie immer noch 19,25 Std. arbeiten würde. Steht ihr da nicht ein bisschen mehr zu? Wäre echt nett wenn jemand mir da helfen könnte, sei es mit Gesetzestexten oder mit einer konkreten Antwort. Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (5)
14.05.2006 um 11:48 Uhr
Hallo oliverfromen,
wenn Sie keine Verzichtserklärung unterschrieben hat? dann MB des BR nach § 87 BetrVg (betriebliche LohngestalTung) und Gleichbehandlungsgrundsatz ( § weiß ich nicht aus dem kopf).Andere Forumsteilnehmer können bestimmt weiterhelfen. Gruß Häggi
14.05.2006 um 12:49 Uhr
Ich würde eher einen TV anschauen.
18.05.2006 um 12:33 Uhr
lt. BAG-Urteil vom 23.6.93 ist eine anteilige Kürzung einer Schichtzulage bei Teilzeitkräften nicht zulässig!!!
18.05.2006 um 12:36 Uhr
Nachtrag: Das Aktenzeichen zu diesem BAG Urteil lautet 10 AZR 127/92
18.05.2006 um 13:58 Uhr
@Homeland25 Das BAG-Urteil hilft nicht weiter. Wenn Du Dir nämlich den Text dieses Urteils zu Gemüte führen würdest, dann könntest Du ohne weiteres feststellen, dass es um einen anderen Sachverhalt geht! In diesem Urteil wurde - TV BAT(!) - darüber verhandelt, ob die Schichtzulage gemäß dem Grad der Teilzeitbeschäftigung gekürzt werden darf, obwohl der Teilzeitbeschäftigte die geforderte Anzahl der Schichtstunden - trotz Teilzeitbeschäftigung - erfüllt hat.
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