Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsvergabe an Selbstständige - wegen Ablehnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber?
Nehmen wir fiktiv mal an. Ein AG hat dauerhaft mehr Arbeit als die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeitszeit erledigen können und möchte daher, das die Mitarbeiter Mehrarbeit leisten.
Der Betriebsrat lehnt die Mehrarbeit ab, da er möchte, das anstelle der Mehrarbeit mehr Personal eingestellt wird. Der AG lehnt Neueinstellungen ab (Argument der zu hohen Personalkosten) und reagiert auf die Ablehnung der Mehrarbeit. Er vergibt die Arbeiten, die von den Mitarbeitern nur in Mehrarbeit geleistet werde könnte daher extern, sprich, bietet sie Personen an, die die Arbeiten gegen Rechnung, also ohne festes Arbeitsverhältnis ausüben.
Umgeht der AG hier in irgendeiner Form den Betriebsrat ? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, das zu unterbinden ?
Community-Antworten (1)
10.05.2006 um 19:37 Uhr
Umgeht der AG hier in irgendeiner Form den Betriebsrat ?
Nein, tut er nicht. Er macht von seinem Recht der unternehmerischen Freiheit Gebrauch und entscheidet (ohne jede Mitbestimmung) darüber, ob und wen er einstellt oder ob er lieber die Arbeit von Zeitarbeitnehmern oder im Wege von Werkverträgen erledigen läßt.
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, das zu unterbinden ?
Ich sehe da keine Möglichkeit.
Verwandte Themen
Dürfen Selbstständige wählen und zählen für die Größe des BR mit ?
ÄlterHallo, für unsere BR-Wahl Ende April ist sich der Wahlvorstand nicht einig, ob sogenannte Selbstständige, die bei uns Arbeitnehmertätigkeiten gegen Rechnungslegung ausübern, an der Wahl teilnehmen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Mitbestimmung oder nicht?
ÄlterZwei Urteile. Nach meinem Verständnis widersprechen sie sich vollkommen. Attest kann bereits vom ersten Krankheitstag an verlangt werden. Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu siche
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P