für unsere BR-Wahl Ende April ist sich der Wahlvorstand nicht einig, ob sogenannte Selbstständige, die bei uns Arbeitnehmertätigkeiten gegen Rechnungslegung ausübern, an der Wahl teilnehmen dürfen und evtl. für die Größe des BR mitzählen.
Die sog. Selbstständigen tun das selbe, wie jeder andere AN auch, sie unterstehen dem Weisungsrecht des Vorarbeiters, müssen sich an die Arbeitszeit und den Dienstplan halten, sowie Arbeiten zu bestimmten Zeiten und vorgegebenen Abläufen innerhalb des Arbeitstages ausführen; Arbeitsmittel werden gestellt.
Ich sehe nur 2 Unterschiede zu einem normalen AN:
Dienstleistungs-, anstatt Arbeitsvertrag, Rechnung mit Umsatzsteuer, anstatt Monatslohn.
Die Wochenstundenzahl liegt zwischen ca. 5 und ca. 40 Stunden, bei den Selbstständigen, wie auch bei den Arbeitnehmern (incl. Aushilfen).
Nun ist es so, daß wir 89 AN, 7 Leih-AN und 14 Selbstständige haben, dadurch können 14 zusätzliche Wähler das Wahlergebnis beeinflussen und bei insgesamt 110 (103 ohne Leih-AN) Mitarbeitern könnten 7 anstatt 5 BR-Mitglieder gewählt werden.
Unser Chef hat natürlich Angst, daß diese bis dato Selbstständigen vielleicht auf die Idee kommen, nach der Wahl Ihre Arbeitnehmereigenschaft vor dem Arbeitsgericht feststellen zu lassen.