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Freistellung eines BR-Mitgliedes zur BR-Sitzung nicht genehmigt

E
elCubano
Jan 2018 bearbeitet

Für unsere kommende BR-Sitzung wurde die Freistellung eines BR-Mitgliedes von unserem Chef nicht genehmigt da ansonsten ein Produktionsausfall droht weil die Maschine an der das BR-Mitglied arbeitet ansonsten nicht besetzt wäre.

Unser Chef meint das anstatt dieses BR-Mitgliedes auch ein Ersatzmitglied an der Sitzung teilnehmen könnte. Wie sieht es rechtlich aus. Kann der Chef bestimmen das ein ordentlich gewähltes Mitglied die Teilnahme an einer BR-Sitzung vom Chef nicht gestattet wird da es sonst in der Produktion zu ausfällen kommt wenn ein Ersatzmitglied anwesend ist?

Vielen Dank für jede Antwor´t

2.40704

Community-Antworten (4)

H
holzifrank

14.08.2006 um 17:19 Uhr

Hallo elCubano, grundsätzlich geht BRarbeit von normalen Job. Nur in Außnahmefällen ist eine betriebsbedingte Verweigerung zur Teilnahme an einer BR Sitzung zulässig. Da aber der MA ständig an dieser Maschiene arbeitet müßte ständig eine Ausnahme gemacht werden. Das sieht das BetrVG nicht vor. Wenn BRM auf Arbeit ist darf kein Ersatzmitglied geladen werden da das reguläre MG nicht verhindert ist.

Dein AG kann sich auf § 37 BetrVG berufen und ihr müsst Sitzungszeit neu überdenken.

B
betriebsratten

14.08.2006 um 17:43 Uhr

Kommentar aus dem Fitting Für eine sachgerechte Erledigung der BR Aufgaben ist u.U. ein BR Mitglied aus der Wechselschicht in die Normalschicht oder vom Aussendienst in den Innendienst zu versetzen.

F
Fayence

14.08.2006 um 18:21 Uhr

elCubano,

kann für diesen Tag wirklich kein anderer Kollege an dieser Maschine eingesetzt werden, zum Beispiel wegen Urlaubszeit?

Betriebliche Belange müssen vom Betriebsrat berücksichtigt werden und einen Produktionsausfall sehe ich als einen solchen Grund!

B
Bernd

16.08.2006 um 23:39 Uhr

Hallo,

in diesem Falle könnte man doch mit dieser Begründung immer einen Produktionsausfall vorschieben... Was ist während der Urlaubszeit ? Oder während Krankheit. Wie verantwortungsvoll ist ein Chef der sich - so schlimm es sich anhört - auf einzelne Personen 100%ig verlässt ? Der Betrieb muß doch auch bei Krankheit des Kollegen weiter gehen, oder ?

Wenn es allerdings wirklich nur eine einmalige Sache wäre, dann würde ich als BRV die Sitzung so legen, daß es nicht unbedingt zu sehr schadet...... Man muss halt versuchen auch mal einen Kompromiss zu finden.... Wenn es allerdings Mode wird, dann würde ich auf mein Recht bestehen......

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