Erstellt am 14.08.2006 um 15:19 Uhr von holzifrank
Hallo elCubano,
grundsätzlich geht BRarbeit von normalen Job. Nur in Außnahmefällen ist eine betriebsbedingte Verweigerung zur Teilnahme an einer BR Sitzung zulässig. Da aber der MA ständig an dieser Maschiene arbeitet müßte ständig eine Ausnahme gemacht werden. Das sieht das BetrVG nicht vor. Wenn BRM auf Arbeit ist darf kein Ersatzmitglied geladen werden da das reguläre MG nicht verhindert ist.
Dein AG kann sich auf § 37 BetrVG berufen und ihr müsst Sitzungszeit neu überdenken.
Erstellt am 14.08.2006 um 15:43 Uhr von betriebsratten
Kommentar aus dem Fitting
Für eine sachgerechte Erledigung der BR Aufgaben ist u.U. ein BR Mitglied aus der Wechselschicht in die Normalschicht oder vom Aussendienst in den Innendienst zu versetzen.
Erstellt am 14.08.2006 um 16:21 Uhr von Fayence
elCubano,
kann für diesen Tag wirklich kein anderer Kollege an dieser Maschine eingesetzt werden, zum Beispiel wegen Urlaubszeit?
Betriebliche Belange müssen vom Betriebsrat berücksichtigt werden und einen Produktionsausfall sehe ich als einen solchen Grund!
Erstellt am 16.08.2006 um 21:39 Uhr von Bernd
Hallo,
in diesem Falle könnte man doch mit dieser Begründung immer einen Produktionsausfall vorschieben...
Was ist während der Urlaubszeit ? Oder während Krankheit. Wie verantwortungsvoll ist ein Chef der sich - so schlimm es sich anhört - auf einzelne Personen 100%ig verlässt ? Der Betrieb muß doch auch bei Krankheit des Kollegen weiter gehen, oder ?
Wenn es allerdings wirklich nur eine einmalige Sache wäre, dann würde ich als BRV die Sitzung so legen, daß es nicht unbedingt zu sehr schadet...... Man muss halt versuchen auch mal einen Kompromiss zu finden.... Wenn es allerdings Mode wird, dann würde ich auf mein Recht bestehen......