Auswirkungen - Wie wird der Begriff "Auswirkungen" in §99 definiert?
Hallo! Wie wird der Begriff "Auswirkungen" in §99 definiert?Habe bisher nichts klares gefunden, was mir weiterhilft. Wie genau muss mein Arbeitgeber dem BR die Auswirkungen mitteilen? Gruß Andre
Community-Antworten (1)
12.09.2008 um 16:12 Uhr
Hmmm - also. Ich versuche mal anhand eines Beispiels das zu erklären.
An einer Drehbank arbeitet ein MA mit einem befristeten Vertrag. Der AG stellt bei euch den Antrag zur Versetzung eines MA an genau diese Position. Dann muß er sagen, dass er versetzen will, weil er den befristeten AV auslaufen lassen will. Das ist jetzt etwas konstruiert, aber das bedeutet es.
Die Auswirkung dieser Versetzung ist also, dass ein anderer Kollege bald den Betrieb verlassen muß. Wenn ihr alle Auswirkungen kennt, könnt ihr entscheiden, ob es einen Grund zur Zustimmungsverweigerung nach 99 habt oder nicht.
Wie gesagt, das war nur ein Beispiel!
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