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Kündigung Missachtung; Fotos der gekündigten Personen aufgehängt, wie zur "Verurteilung" - was tun?

N
NoName
Jan 2018 bearbeitet

In unerem Unternehmen (Zentrallager) hat man mehreren MA gekündigt. Ein MA ist schon einpaar Monate nicht mehr in unserem Unternehmen. Ein anderer befindet sich zur Zeit in Kündigungsfrist. Diese läuft Ende September aus. In unserem Lager hat jeder MA einen Verantwortbereich. Diese einzelnen Bereiche sind mit Fotos (A4 Größe) von MA gekennzeichnet. Von den oben genannten MA hat jemand (wir wissen noch nicht wer es war) die zwei Fotos der gekündigten Personen abgemacht und an eine andere Stelle untereinander aufgehängt, wie zur "Verurteilung". In unserem Unternehmen gibt es eine Videoüberwachung. Wir als BR wollen uns schriftlich bei der Lagerleitung beschweren. Verletzung der Menschenwürde! Wie sollen wir das am besten schreiben, dass dies auch rechtskräftig ist? Bitte helft uns. Danke.

3.93801

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

30.06.2009 um 20:42 Uhr

verletzung der menschenwürde ? gehts noch ? wenn ihr als BR schon nichts dagegen habt, daß fotos der mitarbeiter im lager aushängen...... haben denn sich die betroffenen bei euch beschwert ? was heißt hier "rechtskräftig" schreiben ? wer soll denn wegen was verurteilt werden ?

also ich erachte das ganze bei den von euch bisher gegebenen informationen als firlefanz fotos abhängen, und gut is..........

ansonsten : beschwerdeverfahren nach §§ 84,85 nach entsprechender beschlußfassung bis zur einigungsstelle (sollte aber bekannt sein, gehört zu den "basics")

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