Erstellt am 18.06.2018 um 01:04 Uhr von Bloody Beginner
Du liegst richtig. Wenn du laut Dienstplan Samstag arbeiten müsstest, da aber krank wirst wird der Tag so behandelt als hättest du gearbeitet. Also nix mit was abziehen.
Erstellt am 18.06.2018 um 07:22 Uhr von Erbsenzähler
Hier noch die Rechtsquelle: Entgeltfortzahlungsgesetz.