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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV zu Rufbereitschaft - Judas sein oder nicht???

D
diomedes
Jan 2018 bearbeitet

Aloha,

Ich brauche fachliche und moralische Hilfe. Sachverhalt: Unsere Technik ist mit 3 Mann seit bestehen des Unternehmens besetzt. Sie arbeiten in Gleitzeit, wobei die Kernarbeitszeit von 09:30 bis 14:30 Uhr geht. Da wir mitlerweile ein 3-Schichtbetrieb sind, verlangt der AG eine Anwesenheit der Technikmitarbeiter von 06:00 bis 18:00 Uhr. Daran anschliessend eine Rufbereitschaft von 18:00 bis 06:00 Uhr. Er bot eine Übertarifliche Entlohnung an, in der Hoffnung, dass die Technik mitspielt. Tut sie aber nicht. Die Kollegen wollen Ihre alten Arbeitszeiten behalten und lehnen eine BV ab. Jetzt kommts! Unser AG hat den Konzernpersonalchef unterrichtet, ein richtiger Sensenmann (1700 Entlassungen), der im Falle einer nicht zustande kommenden Einigung zwischen AG - BR - Technik, eine Auflösung der Technik vorsieht, und diese Arbeiten einem Fremdunternehmen übergeben will. Dazu kommt, dass die Kollegen in der Produktion nicht hinter der Technik, sondern hinter dem AG stehen, weil sie es für Sinnvoll ansehen, die Technik rund um die Uhr besetzt zu sehen. Wir sind in Deutschland auch der einzigste Betrieb von 6 Werken die keine Rufbereitschaft haben. Da ich als BR-Vorsitzender, sowie meine BR-Kollegen um die angedrohten Dinge weiß, soll ich die Betriebsvereinbarung mit dem AG unterschreiben, um die Jungs aus der Technik zu ,,verraten'' und Sie gleichzeitig zu ,,schützen''??? Wir vom Betriebsrat wissen auch, dass er es Gnadenlos umsetzen wird, da in den letzten Jahren häufiger ein gedachte Schließung kommuniziert wurde. Wir fühlen uns aber auch ziemlich beschissen, gegen die 3 Kollegen zu handeln. Teert und Federt mich, aber ich kann nicht mehr klar denken.... H i l f e!!!

3.12804

Community-Antworten (4)

S
sh_9260

08.05.2006 um 23:29 Uhr

Hallo diomedes Hier gibt es wohl nur schnelle Antworten wenn man sie irgentwo nachlesen kann. (Auch wenn ich jetzt wieder ne Runde laufen muss, "insiderwitz")

Ist den 3 Kollegen den die Situation bewusst ? Sprecht mit ihnen, manchmal kann man sich schließlich nur den Realitäten anpassen.Besser ist es diese besch....ene Situation zumindest rechtlich mit einer BV abzusichern. Besser als 3 Kollegen weniger.

H
häggi

09.05.2006 um 00:23 Uhr

Hey diodemes ich kann dich verstehen. Wir kommen immer an den punkt wo der Ag uns unter Druck setzt.Die Fragen sind immer. wie stark ist der BRß wie gut ist der Rechtsbeistand? wie weit stehen die Beschäftigten hinter(vor) euch? Ich sage immer: wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Versucht wenigsten eine gute BV, wenn möglich mit Beschäftigungsgarantie (notfalls über eine Einigungsstelle) Gruß häggi

D
diomedes

09.05.2006 um 16:46 Uhr

danke Euch beiden für die schnelle Antwort.

Also unsere Technik weiß jetzt um die angedrohten Konsequenzen, nützt aber nix, Sie wollen es darauf ankommen lassen. Ok, wir werden so gut es geht eine vernünftige Lösung suchen, dazu sind wir ja da. Wir werden selber, in zusammenarbeit mit der Technik, eine Betriebsvereinbarung erstellen und dem Ag ,,schmackhaft'' machen. So sollten alle Beteiligten zufrieden sein. Mir gehts heute auch schon besser, aber gestern wußte ich wirklich nicht mehr ob vor oder zurück. Darum, danke nochmal Euch beiden.

viele Grüße Diomedes

F
Fayence

09.05.2006 um 22:44 Uhr

HALT! STOP!

diomedes, fangt jetzt bitte nicht an, Euch selbst eine BV zu stricken.

Ihr könnt einen Rechtsanwalt zwecks gutachterlicher Beratung über eine abzuschliessende BV hinzuziehen (Sachverständiger i.S.d. § 80 Abs.3 BetrVG). Dazu bedarf es einer Vereinbarung mit dem AG, wird Euch aber ein Anwalt (am besten für Arbeitsrecht) erklären!

Gruß Fayence

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