Erstellt am 17.06.2018 um 13:41 Uhr von ganther
kommt darauf an. Wurde der AN deshalb schon abgemahnt und so darauf hingewiesen, dass die Ruhezeit einzuhalten ist?
Erstellt am 17.06.2018 um 14:20 Uhr von Pickel
dazu: wie schwerwiegend, häufig und vorsätzlich war es?
Hat der MA versucht aktiv zu täuschen?
Erstellt am 17.06.2018 um 14:32 Uhr von kratzbürste
Ich würde da eher den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.
Erstellt am 17.06.2018 um 14:48 Uhr von Pickel
Kratzbürste. Der AG ist in der Pflicht. Und unter gewissen Umständen wird er seiner Pflicht gerecht indem er eine Kündigung ausspricht.
Erstellt am 17.06.2018 um 17:10 Uhr von nicoline
*Ist eine gemachte Ruhezeitverlezzung ein Kündigungsgrund?*
Warum wurde die Ruhezeit nicht eingehalten?