Erstellt am 08.05.2006 um 14:21 Uhr von Frank B.
Urlaub geht nicht! Er dient der Erholung und nicht zur Vermeidung unternehmerischen Risikos.
Der BR hat nach §87 Abs.2,3 BetrVG erzwingbares Mitspracherecht und ihr solltet hier aufpassen, gegebenenfalls vor die Einigungsstelle.
Lasst euch vom Arbeitgeber alles genau erklären und wenn ihr der Meinung seit, dass dies so nicht funktioniert, dann soll er mit euch ordentlich verhandeln.
Erstellt am 08.05.2006 um 15:21 Uhr von einfachIch
von welcher "gesetzlichen stundenzahl" sprichst du ? was ist darunter zu verstehen oder glaubt ihr zu verstehen ?
das überstunden oder mehrarbeit abgegolten werden sollen, ist nachvollziehbar, urlaub aber wie frank schon schreibt bleibt ein tabu.
"verlieren sie viel Geld und es stehen Existenzen auf dem Spiel" ... habt ihr euch schon mal gedanken gemacht, dass auch noch viel mehr auf dem spiel stehen kann, wenn eure druckerein nicht effektiv arbeitet und deshalb aufträge verliert ?