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Verschiebung der Schichtarbeit - was kann der BR tun?

M
majojon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Druckerei und arbeiten in Früh-, Tag- und Nachtschicht. Jetzt will einer unser Geschäftsführer Geld einsparen und die Nachtschicht um 2 Personen verkleinern. Durch die Tagschicht kommen die Kollegen aber nicht auf ihre gesetzliche Stundenzahl. Die sollen mit Überstunden und Urlaub abgefeiert werden. Aber was, wenn diese erschöpft sind? Wenn sie 4 Wochen nur in Tagschicht arbeiten, verlieren sie viel Geld und es stehen Existenzen auf dem Spiel. Wie kann ich als Betriebsrat jetzt vorgehen?

2.68002

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

08.05.2006 um 16:21 Uhr

Urlaub geht nicht! Er dient der Erholung und nicht zur Vermeidung unternehmerischen Risikos. Der BR hat nach §87 Abs.2,3 BetrVG erzwingbares Mitspracherecht und ihr solltet hier aufpassen, gegebenenfalls vor die Einigungsstelle. Lasst euch vom Arbeitgeber alles genau erklären und wenn ihr der Meinung seit, dass dies so nicht funktioniert, dann soll er mit euch ordentlich verhandeln.

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einfachIch

08.05.2006 um 17:21 Uhr

von welcher "gesetzlichen stundenzahl" sprichst du ? was ist darunter zu verstehen oder glaubt ihr zu verstehen ? das überstunden oder mehrarbeit abgegolten werden sollen, ist nachvollziehbar, urlaub aber wie frank schon schreibt bleibt ein tabu.

"verlieren sie viel Geld und es stehen Existenzen auf dem Spiel" ... habt ihr euch schon mal gedanken gemacht, dass auch noch viel mehr auf dem spiel stehen kann, wenn eure druckerein nicht effektiv arbeitet und deshalb aufträge verliert ?

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