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Arbeitszeitverkürzung per Betriebsvereinbarung

S
solotele
Jun 2018 bearbeitet

Hallo, aufgrund einer schlechteren Auftragslage möchte der AG eine AZV um 16% pauschal für die Belegschaft per BV auf den Weg bringen. Die Maßnahme soll auf 6 Monate zeitlich befristet sein. Der Haustarifvertrag regelt zurzeit 36,5 Wochenstunden.

Ist dies so überhaupt machbar ohne Gewerkschaftsbeteiligung? Danke

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

14.06.2018 um 22:01 Uhr

Diese BV scheitert am § 77 Abs 3 BetrVG, es sei denn, der Haustarif hat in Punkto Wochenarbeitszeit eine Öffnungsklausel. Wendet euch an die Gewerkschaft.

S
solotele

14.06.2018 um 22:09 Uhr

Das Problem ist nur dass die Mehrheit des BR dieser BV zustimmen will :(.

K
kratzbürste

15.06.2018 um 00:25 Uhr

Dann wendest du dich allein an die Gewerkschaft und bittest um Rat

S
solotele

24.06.2018 um 16:19 Uhr

Die Gewerkschaft meint dass wir die Arbeitskraft bzw. tarifliche Arbeitszeit schriftlich dem AG anbieten sollten. Ich finde hier die Unterstützung der Gewerkschaft etwas dürftig.

C
celestro

24.06.2018 um 20:35 Uhr

damit setzt in den AG in Annahmeverzug. Was soll die GW sonst machen ? Mit Bulldozern das Werkstor einreißen ?

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