Arbeitszeitverkürzung per Betriebsvereinbarung
Hallo, aufgrund einer schlechteren Auftragslage möchte der AG eine AZV um 16% pauschal für die Belegschaft per BV auf den Weg bringen. Die Maßnahme soll auf 6 Monate zeitlich befristet sein. Der Haustarifvertrag regelt zurzeit 36,5 Wochenstunden.
Ist dies so überhaupt machbar ohne Gewerkschaftsbeteiligung? Danke
Community-Antworten (5)
14.06.2018 um 22:01 Uhr
Diese BV scheitert am § 77 Abs 3 BetrVG, es sei denn, der Haustarif hat in Punkto Wochenarbeitszeit eine Öffnungsklausel. Wendet euch an die Gewerkschaft.
14.06.2018 um 22:09 Uhr
Das Problem ist nur dass die Mehrheit des BR dieser BV zustimmen will :(.
15.06.2018 um 00:25 Uhr
Dann wendest du dich allein an die Gewerkschaft und bittest um Rat
24.06.2018 um 16:19 Uhr
Die Gewerkschaft meint dass wir die Arbeitskraft bzw. tarifliche Arbeitszeit schriftlich dem AG anbieten sollten. Ich finde hier die Unterstützung der Gewerkschaft etwas dürftig.
24.06.2018 um 20:35 Uhr
damit setzt in den AG in Annahmeverzug. Was soll die GW sonst machen ? Mit Bulldozern das Werkstor einreißen ?
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