Probleme mit Dienstpläne - was wenn der Arbeitgeber die ohne Rücksprache mit dem BR einfach ändert?
Dienstpläne werden erstellt.Diese werden vom Betriebsrat genehmigt und ausgehangen. Anschließend wenn eine Aushilfe Dienst hat ,werden einfach 1-2 Leute abbestellt ohne den BR zu informieren .In Absprache mit der Geschäftsführerin.Einen Tag vorher hatte vergessen das zu erwähnen. Natürlich müssen die abbestellten Mitarbeiter die Zeit nachholen. Betrieb ist ein Hotel.Aber ich als Betriebsrat war dagegen,weil diese Mitarbeiter genau dann gebraucht wurden. Dienstpläne sind Mitbestimmungspflichtig soweit ich gelesen habe und können nicht verändert werden wie die Sonne scheint.
Ist das in Ordnung. Ich glaube nicht. Wäre dankbar für eine Antwort bin Newbie Betriebsrat.
Community-Antworten (9)
05.05.2006 um 23:48 Uhr
Hallo Indigo,
der Dienstplan ist ein rechtsgültiges Dokument. Der BR prüft ob die arbeitsvertraglichen Sollarbeitszeiten eingehalten ist, Frei, Urlaub, Plus-/ Minusstunden gleichmäßig verteilt sind. Ist der Dienstplan als geprüft und genehmigt vom BR abgezeichnet darf er nicht einseitig verändert werden. Ob einsetzen oder abbestellen die betreffenden Leute müssen die Änderung abzeichnen. Das heißt sie sind gefragt worden und haben sich damit einverstanden erklärt.
ferdi
06.05.2006 um 01:57 Uhr
Danke für deine Antwort ferdi, sehe das genauso nur den Leuten wurde gesagt : Ihr bleibt morgen zuhause aus Grund X und die mußten es schlucken.
Nur dadurch ergibt sich wieder Mehrarbeit die ich nicht verantworten kann oder möchte . Denn die Leute waren damit nicht einverstanden und durch meinen Beitrag erhoffe ich mir hilfe um dieses in Zukunft zu vermeiden.
Ihr müßt wissen es geht um Zimmermädchen 5 Tage arbeiten 2 Tage frei. D.H. Mehrarbeit nur 1 Tag frei und bei dem Knochenjob ist das nicht zu verantworten da sich durch die Mehrarbeit auch wieder zwangsläufig Ausfälle ergeben. Deswegen versuche ich auf 2 zusammenhängende Tage zu bestehen ,denn nur wer ausgeruht ist kann auch dementsprechend volle Leistung bringen. Ich denke schon das ich mit diesem Denken im Sinne des Unternehmens und natürlich auch im Sinne der Arbeitnehmer argumentiere.
06.05.2006 um 18:33 Uhr
@ Indigo, Du schreibst wenn eine Aushilfe Dienst hat wird Kolleginn X einfach abbestellt. Ist X festangestellt? Stehen die Aushilfen nicht im Dienstplan? Melden die Aushilfen sich wann sie arbeiten möchten? Warum werden sie nicht an den Tagen eingesetzt wenn die anderen frei haben?
Da stimmt doch dann was mit der Planung nicht.
Mit dem Dienstplan bestimmt der AG wann er von wem die arbeitsvertraglichen Leistungen für den kommenden Monat erwartet. Der AN hat sich danach zu richten. Der AG ist angehalten auf persönliche und familiäre Belange des AN Rücksicht zu nehmen. Einmal dokumentiert darf der Dienstpan nicht ohne Einwilligung des AN geändert werden. Der AN kann einfach sagen ich bin morgen mit Dienst eingetragen und komme arbeiten. An den freien Tage nächte Woche habe ich nämlich schon was vor.
Ich komme aus zwar auf einem anderen Beruf aber Dienstplan ist Dienstpan.
Als BR-Mitglied überprüfe ich die Dienstpläne, sind alle Dienste ausreichend besetzt, ist keiner bevorzugt oder benachteidigt, Mehrarbeit/Minusstunden gleichmäßig verteilt, Aushilfskräfte da eingesetzt wo Engpässe sind, hat der AG die Wünsche der AN berücksichtigt? Erst wenn alles OK, manchmal sind Rücksprachen mit AG und AN erforderlich, unterzeichne ich denn Dienstplan als genehmigt. Am 15. eines Monats wird er ausgehängt und ist für beide Seiten verbindlich.
ferdi
06.05.2006 um 19:22 Uhr
@Ferdi x ist festangestellt als 110 Std. Teilzeitkraft
Aushilfen sind bei uns 400 Euro Kräfte . Der Plan für alle steht fest und ist von mir genehmigt worden .
Ein Mitarbeiter ist vom Arbeitgeber beauftragt worden die Pläne zu erstellen . Die Dienstpläne werden rechtzeitig erstellt und von mir dann genehmigt. Selbstverständlich ist es hier genauso,erst wenn alles OK ist gibts mein OK.
Der Betriebsrat besteht erst ein paar Monate und der Arbeitgeber muß sich erst dran gewöhnen, daß gewisse Sachen einfach nicht mehr so gehn und deswegen gibt es manchmal diese Probleme.
Da bei mir auch noch eine Rechtsunsicherheit besteht suche ich natürlich etwas Hilfe hier im Forum um mich demensprechend beim Arbeitgeber durchsetzten zu können.
Gewerkschaft ist natürlich auch noch da aber es ist Wochenend.
Du kannst dir vorstellen daß hier in unserem Betrieb nie ein BR gab oder gewünscht wurde. Durch gewisse grobe Arbeitsrechtsverletzungen ist es dazu gekommen. Zum Glück kann ich nur sagen .Es kann endlich etwas getan werden. Hatte aber auch gute Rückendeckung der NGG bei allen Problemen und der BR Wahl.
06.05.2006 um 20:04 Uhr
@Indigo Entscheidend ist ja eigentlich nicht unbedingt, was Du als BR verantworten kannst oder nicht und willst oder nicht, sondern was der AV, die Gesetze oder besser noch der TV aussagt. Im Gegensatz zu ferdi (wie mal hier im Namen der Gewerkschaft?) vermute ich ja eher, dass Ihr eine 6-Tage-Woche laut TV habt. Da wäre dann Deine Forderung nach zwei zusammenhängenden freien Tagen...naja...Makulatur.
Und dann würde ich auch noch einmal alle AV's der teilzeitbeschäftigten AN unter die Lupe nehmen. Das Zauberwort heisst "KAPOVAZ" oder auch "§ 12 TzBfG"...
06.05.2006 um 20:55 Uhr
@Kölner Tarifvertrag NGG NRW allgemeinverbindlich
Sagt zumindest aus ,nach möglichkeit 2 zusammenhängende Tage .
110 Std. 5,5 stunden 20 Arbeitstage.
AV hehe natürlich mündlich . Aber alle schon länger als 1 Jahr beschäftigt also stetig 110 Std. Auf Lohnstreifen ausgewiesen.
Aber es geht mir hauptsächlich um die kurzfristige Abbestellerei der Arbeitskräfte.
Entweder es gilt BetrVG oder nicht.
Übrigens Danke für den Hinweis des Seminars was dazu angeboten wird.
06.05.2006 um 21:57 Uhr
@ Kölner, Freizeitregelungen wirst Du weder im AV noch im TV und erst recht nicht im TzBfG finden. Die Gewerkschaften können dazu nur Möglichkeiten aufzeigen. So wie ich Indigo verstehe sind die 110 Stunden Teilzeit, aber nicht befristet. Ich bin auch Teilzeitbeschäftigt. So wie der AG mich laut "Dienstplan" im voraus geplant hat, so "muß" ich arbeiten. Das allein ist für mich verbindlich und heißt ich muß nicht springen wenn er pfeifft. Da in Indigos Beruf, so wie auch in meinem, Sonn-und Feiertags gearbeitet wird, sind die 2 zusammenhängenden Tage frei keine Makulatur, sonder sehr wohl realisierbar. Das Thema Freizeitregelung ist einzig und allein Sache des Betriebsrates. Wenn erforderlich mit Betriebsvereinbarung.
@ Indigo, Mut als BR habt Ihr. Das ist erstmal wichtig. Erreichen werdet Ihr Eure Ziele auch, da bin ich mir sicher. Meine Gewerkschaft bietet zum Thema Dienstplan Seminare an. Frag doch mal bei der NGG ob sie auch sowas anbieten. Du schaffst das. Drück daumen.
ferdi
06.05.2006 um 23:12 Uhr
Am Montag werd ich bestimmt jemanden erreichen .
Dankeschön für eure Hilfe .
Und @Ferdi dafür wurde ich gewählt ansonsten ist es doch schwach sich BR zu nennen und die 4 Jahre abzusitzen und nix zu bewirken.
07.05.2006 um 00:26 Uhr
Man klingt immer gleich wie ein Klugscheisser, wenn man hier im Forum mitteilt, dass ein BR natürlich NICHT für die Freizeit des AN zuständig ist. Er hat die im § 80 BetrVG beschriebenen Aufgaben - nicht mehr, nicht weniger.
Und das TzBfG ist auch für ferdi zuständig und KAPOVAZ könnte dem Kollegen im Hotel Ärger bereiten. Die Frage ist dabei, wie kurzfristig der Ärger geschieht!
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