Erstellt am 06.05.2006 um 13:18 Uhr von BMW
Hallo Stecker
Meiner Meinung nach ja
Wenn man zwischen den Zeilen liest, dann war und ist euer Betrieb ein Schicht-betrieb auch wenn die Schichten in verschiedenen Abteilungen vorübergehend nicht abgefordert wurden und nun sollen diese wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen wieder ein-gefordert werden.#
ansonsten BetrVG § 87 Abs. 1 Ziffer 2
Gegenfrage
Existiert eine BV über Schicht
Gruß BMW
Erstellt am 08.05.2006 um 16:54 Uhr von Häggi
Hallo Stecker,
ich meine die GL kann nicht einseitig die schichtarbeit einführen. Es gilt doch ganz klar § 87 BetVg-Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.Also eine Grundlage für eine erzwingbare BV.
Gruß Häggi