W.A.F. LogoSeminare

Pausenregelung Schichtbetrieb und Frühschlussregelung

M
moses
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe gleich 2 Fragen 1.Wenn im Schichtbetrieb am 24.12 morgens um 6.00 Uhr die Arbeitszeit endet (Der Arbeitgeber möchte das so) muss der Tag dann nicht bezahlt werden.Die Arbeitnehmer aller 3 Schichten sollen Urlaub nehmen.Früher wurde am 24.12.bis 13.Uhr gearbeitet und alle Schichten bekamen vollen Lohnausgleich.

2.Wir hatten bisher eine Kurzpause im Schichtbetrieb von 15 Minuten.Das ist angeblich gesetzlich nicht erlaubt und soll jetzt auf 30 Minuten erhöht werden.Diese Pause wird dann natürlich nicht mehr bezahlt.Die 15 Minuten werden bezahlt,die 30 Minuten werden nicht mehr bezahlt.So betrifft die Arbeitszeit nur noch 7,5 Std.Die Fehlzeiten sollen Samstags nachgearbeitet werden.Laut MTV Papier gibt es für Schichtarbeit Kurzpausen die zu vergüten sind.Jedoch steht nirgends wie lange eine Kurzpause dauern darf.

Gruss moses3463 SBV.

14.961027

Community-Antworten (27)

D
DonJohnson

12.12.2009 um 12:16 Uhr

Bezüglich des Urlaubs habt ihr als Gremium ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG. In wie weit ihr das ausüben wollt bleibt euch überlassen. Wenn Kollegen frühzeitig nach Hause geschickt werden, ist erstmal zu sehen, was ein eventueller TV oder eine BV dazu sagt. Wenn ncihts, muß die nichtgearbeitete Zeit dennoch vom AG bezahlt werden (hier sind wir aber im Individualrecht). Das mit der Pause stimmt. Hierzu rate ich dir, mal das ArbZG anzusehen.

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 12:23 Uhr

moses, wissen muß man, was bei euch z.b. durch tarifvertrag oder arbeitsvertrag oder BV wie geregelt ist........

sowohl bezüglich urlaub als auch bezüglich pausen

wenn ich am 23.12 eine nachtschicht beginne, die naturgemäß bis in den 24.12. hineindauert, wird diese in der regel komplett auf den 23.12 gebucht (dientsplantechnisch) erfolgt dann am 24.12. kein weiterer arbeitsbeginn, zählt dieser tag sowieso als frei, also warum soll man dann urlaub nehmen andererseits gibt es z.b. tarifverträge, die sprechen von einem "kalendertäglichen" urlaubsanspruch d.h. wenn ich am 23.12 mit der nachtschicht beginne und am 24.12. urlaub habe, breche ich die schicht am 23.12. um 24:00h ab und gehe in urlaub

wenn ihr am 24.12. laut dienstplan eingeteilt seit, und der AG möchte nun, daß ihr urlaub nehmt, wäre auch ein evtl. annahmeverzug zu prüfen

so einfach ist das alles nicht zu beurteilen ohne mehr informationen

das gesetz regelt die pausen im § 4 Arbeitszeitgesetz:

§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

und genau da ist ja die 15 min- regelung erfasst

moses, mitbestimmungspflichtige angelegenheit was die lage der pause betrifft

D
DonJohnson

12.12.2009 um 12:51 Uhr

kriegsrat Du verwunderst mich was die 15 minütige Pause betrifft. Das ArbZG ist da doch eindeutig. Ein AV kann die Pausenzeit nicht herabsetzen. Die Gesamtlänge bleibt so oder so bei 30 Minuten nach 6 Std.

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 12:54 Uhr

dj, wie wärs denn mit 15min nach z.b. 3std und wieder 15min nach z.b. 6 std ? in wie fern würde das gegen den § 4 ArbZG ("Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden") verstoßen ?

M
moses

12.12.2009 um 13:03 Uhr

Dann ist die Pausenregelung so wie sie jetzt ist also nicht korrekt.und die Regelung im Tarifvertrag kann das auch nicht ändern.Im Manteltarifvertrag steht unter §2 Arbeitszeit:

2.2.1 Bei Arbeiten in Wechselschichten,die einen ununterbrochenen Fortgang erfordern,können statt fester Ruhepausen Kurzpausen von angemessener Dauer gewährt werden. 2.2.2 Diese Kurzpausen gelten als Arbeitszeit und sind entsprechend zu vergüten. Dort steht aber nicht wie lange eine Kurzpause sein darf. 10min? oder ?

D
DonJohnson

12.12.2009 um 13:15 Uhr

kriegsrat Das ist ein anderes Konstrukt und wurde hier ganz anders gefragt! 2.Wir hatten bisher eine Kurzzeitpause im Schichtbetrieb von 15 Minuten.

In der Frage geht es explizit um EINE KURZZEITPAUSE...

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 13:20 Uhr

dj, heute auf erwins spuren ?;-))

bei 8 stunden EINE KURZZEITPAUSE von 15 min ist natürlich "no go", keine frage...

M
moses

12.12.2009 um 13:27 Uhr

Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.Der Arbeitgeber sagt jedenfalls das diese Kurzpause gesetzlich nicht erlaubt ist und er nun eine 30 minütige Pause einführen will die von der Arbeitszeit abgezogen wird.Laut MTV denke ich aber das er die 30 minuten bezahlen muss wenn z.B. 2 pausen a15minuten gemacht werden (Schichtbetrieb).Oder sehe ich das falsch und habe da etwas falsch verstanden?

D
DonJohnson

12.12.2009 um 13:38 Uhr

kriegsrat - tja, was soll ich sagen... mal verliert man, mal gewinnen die anderen ;-)))

@moses Ob die Pause bezahlt wird, steht wenn dann im TV. Ein MUSS ist das allerdings nicht, da Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören...

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 13:38 Uhr

BAG 27.04. 2000 6 AZR 861/98 Arbeitspausen bei wechselschichten kurzpausen von angemessener dauer im sinne des § 12 Abs.2 satz3 AZO, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG sind als pausen von weniger als 15 min dauer keine ruhepausen im vorbezeichneten sinn, sie unterbrechen die arbeitszeit nicht sondern gehören zur arbeitszeit

also mit 3x10min oder 6x5 min oder 1x20min,1x10min kommt ihr nicht auf den gesetzlichen begriff "pause"

bleibt nur bei 8 stundendiensten 1x30min oder 2x15min

wenn ihr aufgrund eurer mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs.1 punkt 2 mit dem AG vereinbart, statt 1x30 min 2x15min einzuführen, müssen die laut eurem tarifvertrag bezahlt werden so seh ich das

R
rainerw

12.12.2009 um 13:40 Uhr

Samstagmorgens schon höhere Mathematik. Grummel, Grübel. Vielleicht komme ich da eher mit wenn Du mal die Uhrzeiten der einzelnen Schichten vorher und die in Zukunft aufschreibst. Und welchen MTV gehört ihr an?

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 13:43 Uhr

MOSES !!

hast du die eingangsfrage verändert ?????? das macht man nicht........................

R
rainerw

12.12.2009 um 13:48 Uhr

DJ Heute morgen bist Du auf der falschen Fährte, denn auch ich habe gerade in meinem MTV nachgeschaut. Und da steht: In Betrieben, in denen im Zwei bzw. Drei- Schicht- System gearbeitet wird, muss den AN, die aus betrieblichen Gründen wegen ununterbrochenen Fortgangs der Arbeit ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können, eine bezahlte Essenspause von 30 Minuten innerhalb der Arbeitszeit gewährt werden.

M
moses

12.12.2009 um 13:49 Uhr

Schichtbeginn ist von Früh 6-14 Uhr Spät 14-22 Uhr und Nacht 22-6 Uhr.Diese Zeiten sollen beibehalten werde,aber in Zukunft soll eine halbe Std. Pause abgezogen werden.Die Fehlzeit soll Samstags nachgearbeitet werden,sprich 2,5Std.Bis jetzt gibt es eine Pause von 15 min.(nur diese eine Pause) und die wird natürlich bezahlt Wir gehören zur IGBCE und haben Papiertarif.

M
moses

12.12.2009 um 13:53 Uhr

Danke für deine Antworten.Damit kann ich schon mal etwas anfangen.Und ich werde jetzt nichts mehr verändern,sorry.

M
moses

12.12.2009 um 13:56 Uhr

Tarifverträge sind nicht alle gleich

D
DonJohnson

12.12.2009 um 13:57 Uhr

rainer Nee, nciht wirklich. Ich schrieb: "Ob die Pause bezahlt wird, steht wenn dann im TV. ..."

Wenn es im TV so geregelt ist, ist es ja ok. Aber das schrieb ich ja ;-)))

M
moses

12.12.2009 um 14:00 Uhr

Sorry,die Antwort galt nicht Dir,sondern rainerw

M
moses

12.12.2009 um 14:03 Uhr

Ich brauche jetzt erst mal Kaffee und Kippe.Ich verliere den Überblick.Bis gleich

D
DonJohnson

12.12.2009 um 14:12 Uhr

@moses Alles gut ;-)))

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 14:23 Uhr

"Und (gedenket der Zeit) da Wir Moses die Schrift gaben und das Entscheidende, dass ihr möchtet rechtgeleitet sein." - Sure 2, 53 (

R
rainerw

12.12.2009 um 15:07 Uhr

Unbestritten ist, das der AG hier im Recht ist wenn er sich an das Arbeitszeitgesetz halten will. Die Frage ist Nur kann er es einfach so "umgestalten" ohne die Beteiligung des BR?

D
DonJohnson

12.12.2009 um 15:10 Uhr

Selbstverständlich hat das Gremium hier ein MBR. Aber auch das Gremium muß sich an Gesetze halten und auf die Einhaltung achten...

M
moses

12.12.2009 um 15:28 Uhr

So da bin ich wieder.Ich weiss nicht ob es so eine Art Gewohnheitsrecht gibt.Ich bin jetzt 25 Jahre im Unternehmen und es gab immer diese Kurzpause von 15min.Jetzt haben wir einen neuen Eigentümer der nun diese gesetzliche 30minütige Pause einführen will laut Arbeitszeitgesetz.Es gibt aber in unserem MTV diese Option mit der Kurzpause,die ja bisher auch praktiziert wird.Kann er die jetzt ausser Kraft setzen?Sinn und Zweck ist sicherlich Mehrarbeit zu erreichen ohne Zuschläge,da die Pause ja künftig nachgearbeitet werden muss.Kann Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz rechtlich überhaubt ineinander greifen oder gilt ausschließlich das Arbeitszeitgesetz?

D
DonJohnson

12.12.2009 um 15:32 Uhr

Schau dir mal den MTV genau an. Da ist garantiert von 2 mal 15 Minuten die Rede...

Das war aber ne lange Zichte ;-))) Oder hat es so lange gedauert das Meer zu teilen? ;-)))

M
moses

12.12.2009 um 16:21 Uhr

Tja da sind sie nun wieder meine 3 Probleme.Den MTV und das Arbeitszeitgesetz habe ich durchsucht.Aber da steht eben nichts genaues drin.Nur das was hier auch geschrieben steht.Aber ich dachte vielleicht hat jemand so einen Fall schon mal gehabt und könnte mir dazu was konkretes sagen.Jetzt bin ich zwar etwas schlauer aber ganz schlau bin ich noch immer nicht.Trotzdem vielen Dank für die rege Teilnahme.

Gruss

moses

K
Kriegsrat

12.12.2009 um 18:32 Uhr

@ moses

es kann kein gewohnheitsrecht oder betriebliche übung entstehen, wenn gegen gesetze verstoßen wird - es gibt kein recht im unrecht...

1.regelung : gesetz arbeitszeitgesetz § 4, ausnahmeregelung § 7 Abs. 1 punkt 2 2. regelung: tarifvertrag bei euch stimmt mit der gesetzlichen regelung überein, aber regelt zusätzlich die vergütung, wenn die pause gesplittet wird

  1. BR: hat für die einhaltung der gesetze zu sorgen, d.h. bei 8 stunden arbeit MÜSSEN spätestens nach 6 std 30 min pause gewährt werden, dagegen könnt und dürft ihr euch nicht stellen kann aber m.M.n. mitbestimmen, ob jetzt vielleicht 2x15min pause gemacht werden, die dann laut tarif wieder zu bezahlen wären

das gesetz und der tarif lassen verschiedene möglichkeiten zu also kann der AG hier nicht einseitig entscheiden und jetzt muß halt mit dem AG im rahmen der mitbestimmung verhandelt werden...............

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Betriebsversammlung

Älter

Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi

Umstellung von 2-Schichtbetrieb auf 3-Schichtbetrieb - Welche Möglichkeiten hat der BR gegen dieses Vorgehen?

Älter

Hallo, in unserem Betrieb sollen die Einsatzleiter, die bisher im 2-Schichtbetrieb gearbeitet haben, ab sofort auf 3-Schichtbetrieb umgestellt werden. Der BR wurde vorab nicht informiert. Welche Mögli

Übernahme von 2-Schicht in 3-Schichtbetrieb - kann man sich wehren(ohne Arb.-Vertrag)?

Älter

Hallo Kollegen, in unserem Betrieb läuft neben dem 2-Schichtbetrieb noch eine "kleine" nachtschicht mit wenigen Personen. Jetzt soll die Nachtschicht erweitert werden und Mitarbeiter aus dem 2-Schic

Externe Mitarbeiter im Schichtbetrieb - welcher Betriebsrat ?

Älter

Hallo, wir sind als kleine Gruppe in einer Fremdfirma u.a. beauftragt ein Konzept für einen Schichtbetrieb in dieser Firma zu ertsellen. Wir sollen dann später auch in diesem Schichtbetrieb mitarbei

Gleitzeit-Stunden am 24.12. und 31.12. - nur die tatsächlichen Stunden von Normalschichtbeginn bis zum tariflichen Frühschluss-Arbeitsende?

Älter

Liebe Kollegen, wie wird das Absetzen von im Voarb geleisteten Arbeitstunden (aus dem Gleitzeitkonto) am 24.12. und 31.12. gesehen? Abzug voller 8 Stunden, wie derzeit in unserem Unternehmen praktiz