Pausenregelung Schichtbetrieb und Frühschlussregelung
Hallo zusammen, ich habe gleich 2 Fragen 1.Wenn im Schichtbetrieb am 24.12 morgens um 6.00 Uhr die Arbeitszeit endet (Der Arbeitgeber möchte das so) muss der Tag dann nicht bezahlt werden.Die Arbeitnehmer aller 3 Schichten sollen Urlaub nehmen.Früher wurde am 24.12.bis 13.Uhr gearbeitet und alle Schichten bekamen vollen Lohnausgleich.
2.Wir hatten bisher eine Kurzpause im Schichtbetrieb von 15 Minuten.Das ist angeblich gesetzlich nicht erlaubt und soll jetzt auf 30 Minuten erhöht werden.Diese Pause wird dann natürlich nicht mehr bezahlt.Die 15 Minuten werden bezahlt,die 30 Minuten werden nicht mehr bezahlt.So betrifft die Arbeitszeit nur noch 7,5 Std.Die Fehlzeiten sollen Samstags nachgearbeitet werden.Laut MTV Papier gibt es für Schichtarbeit Kurzpausen die zu vergüten sind.Jedoch steht nirgends wie lange eine Kurzpause dauern darf.
Gruss moses3463 SBV.
Community-Antworten (27)
12.12.2009 um 12:16 Uhr
Bezüglich des Urlaubs habt ihr als Gremium ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG. In wie weit ihr das ausüben wollt bleibt euch überlassen. Wenn Kollegen frühzeitig nach Hause geschickt werden, ist erstmal zu sehen, was ein eventueller TV oder eine BV dazu sagt. Wenn ncihts, muß die nichtgearbeitete Zeit dennoch vom AG bezahlt werden (hier sind wir aber im Individualrecht). Das mit der Pause stimmt. Hierzu rate ich dir, mal das ArbZG anzusehen.
12.12.2009 um 12:23 Uhr
moses, wissen muß man, was bei euch z.b. durch tarifvertrag oder arbeitsvertrag oder BV wie geregelt ist........
sowohl bezüglich urlaub als auch bezüglich pausen
wenn ich am 23.12 eine nachtschicht beginne, die naturgemäß bis in den 24.12. hineindauert, wird diese in der regel komplett auf den 23.12 gebucht (dientsplantechnisch) erfolgt dann am 24.12. kein weiterer arbeitsbeginn, zählt dieser tag sowieso als frei, also warum soll man dann urlaub nehmen andererseits gibt es z.b. tarifverträge, die sprechen von einem "kalendertäglichen" urlaubsanspruch d.h. wenn ich am 23.12 mit der nachtschicht beginne und am 24.12. urlaub habe, breche ich die schicht am 23.12. um 24:00h ab und gehe in urlaub
wenn ihr am 24.12. laut dienstplan eingeteilt seit, und der AG möchte nun, daß ihr urlaub nehmt, wäre auch ein evtl. annahmeverzug zu prüfen
so einfach ist das alles nicht zu beurteilen ohne mehr informationen
das gesetz regelt die pausen im § 4 Arbeitszeitgesetz:
§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
und genau da ist ja die 15 min- regelung erfasst
moses, mitbestimmungspflichtige angelegenheit was die lage der pause betrifft
12.12.2009 um 12:51 Uhr
kriegsrat Du verwunderst mich was die 15 minütige Pause betrifft. Das ArbZG ist da doch eindeutig. Ein AV kann die Pausenzeit nicht herabsetzen. Die Gesamtlänge bleibt so oder so bei 30 Minuten nach 6 Std.
12.12.2009 um 12:54 Uhr
dj, wie wärs denn mit 15min nach z.b. 3std und wieder 15min nach z.b. 6 std ? in wie fern würde das gegen den § 4 ArbZG ("Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden") verstoßen ?
12.12.2009 um 13:03 Uhr
Dann ist die Pausenregelung so wie sie jetzt ist also nicht korrekt.und die Regelung im Tarifvertrag kann das auch nicht ändern.Im Manteltarifvertrag steht unter §2 Arbeitszeit:
2.2.1 Bei Arbeiten in Wechselschichten,die einen ununterbrochenen Fortgang erfordern,können statt fester Ruhepausen Kurzpausen von angemessener Dauer gewährt werden. 2.2.2 Diese Kurzpausen gelten als Arbeitszeit und sind entsprechend zu vergüten. Dort steht aber nicht wie lange eine Kurzpause sein darf. 10min? oder ?
12.12.2009 um 13:15 Uhr
kriegsrat Das ist ein anderes Konstrukt und wurde hier ganz anders gefragt! 2.Wir hatten bisher eine Kurzzeitpause im Schichtbetrieb von 15 Minuten.
In der Frage geht es explizit um EINE KURZZEITPAUSE...
12.12.2009 um 13:20 Uhr
dj, heute auf erwins spuren ?;-))
bei 8 stunden EINE KURZZEITPAUSE von 15 min ist natürlich "no go", keine frage...
12.12.2009 um 13:27 Uhr
Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.Der Arbeitgeber sagt jedenfalls das diese Kurzpause gesetzlich nicht erlaubt ist und er nun eine 30 minütige Pause einführen will die von der Arbeitszeit abgezogen wird.Laut MTV denke ich aber das er die 30 minuten bezahlen muss wenn z.B. 2 pausen a15minuten gemacht werden (Schichtbetrieb).Oder sehe ich das falsch und habe da etwas falsch verstanden?
12.12.2009 um 13:38 Uhr
kriegsrat - tja, was soll ich sagen... mal verliert man, mal gewinnen die anderen ;-)))
@moses Ob die Pause bezahlt wird, steht wenn dann im TV. Ein MUSS ist das allerdings nicht, da Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören...
12.12.2009 um 13:38 Uhr
BAG 27.04. 2000 6 AZR 861/98 Arbeitspausen bei wechselschichten kurzpausen von angemessener dauer im sinne des § 12 Abs.2 satz3 AZO, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG sind als pausen von weniger als 15 min dauer keine ruhepausen im vorbezeichneten sinn, sie unterbrechen die arbeitszeit nicht sondern gehören zur arbeitszeit
also mit 3x10min oder 6x5 min oder 1x20min,1x10min kommt ihr nicht auf den gesetzlichen begriff "pause"
bleibt nur bei 8 stundendiensten 1x30min oder 2x15min
wenn ihr aufgrund eurer mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs.1 punkt 2 mit dem AG vereinbart, statt 1x30 min 2x15min einzuführen, müssen die laut eurem tarifvertrag bezahlt werden so seh ich das
12.12.2009 um 13:40 Uhr
Samstagmorgens schon höhere Mathematik. Grummel, Grübel. Vielleicht komme ich da eher mit wenn Du mal die Uhrzeiten der einzelnen Schichten vorher und die in Zukunft aufschreibst. Und welchen MTV gehört ihr an?
12.12.2009 um 13:43 Uhr
MOSES !!
hast du die eingangsfrage verändert ?????? das macht man nicht........................
12.12.2009 um 13:48 Uhr
DJ Heute morgen bist Du auf der falschen Fährte, denn auch ich habe gerade in meinem MTV nachgeschaut. Und da steht: In Betrieben, in denen im Zwei bzw. Drei- Schicht- System gearbeitet wird, muss den AN, die aus betrieblichen Gründen wegen ununterbrochenen Fortgangs der Arbeit ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können, eine bezahlte Essenspause von 30 Minuten innerhalb der Arbeitszeit gewährt werden.
12.12.2009 um 13:49 Uhr
Schichtbeginn ist von Früh 6-14 Uhr Spät 14-22 Uhr und Nacht 22-6 Uhr.Diese Zeiten sollen beibehalten werde,aber in Zukunft soll eine halbe Std. Pause abgezogen werden.Die Fehlzeit soll Samstags nachgearbeitet werden,sprich 2,5Std.Bis jetzt gibt es eine Pause von 15 min.(nur diese eine Pause) und die wird natürlich bezahlt Wir gehören zur IGBCE und haben Papiertarif.
12.12.2009 um 13:53 Uhr
Danke für deine Antworten.Damit kann ich schon mal etwas anfangen.Und ich werde jetzt nichts mehr verändern,sorry.
12.12.2009 um 13:56 Uhr
Tarifverträge sind nicht alle gleich
12.12.2009 um 13:57 Uhr
rainer Nee, nciht wirklich. Ich schrieb: "Ob die Pause bezahlt wird, steht wenn dann im TV. ..."
Wenn es im TV so geregelt ist, ist es ja ok. Aber das schrieb ich ja ;-)))
12.12.2009 um 14:00 Uhr
Sorry,die Antwort galt nicht Dir,sondern rainerw
12.12.2009 um 14:03 Uhr
Ich brauche jetzt erst mal Kaffee und Kippe.Ich verliere den Überblick.Bis gleich
12.12.2009 um 14:12 Uhr
@moses Alles gut ;-)))
12.12.2009 um 14:23 Uhr
"Und (gedenket der Zeit) da Wir Moses die Schrift gaben und das Entscheidende, dass ihr möchtet rechtgeleitet sein." - Sure 2, 53 (
12.12.2009 um 15:07 Uhr
Unbestritten ist, das der AG hier im Recht ist wenn er sich an das Arbeitszeitgesetz halten will. Die Frage ist Nur kann er es einfach so "umgestalten" ohne die Beteiligung des BR?
12.12.2009 um 15:10 Uhr
Selbstverständlich hat das Gremium hier ein MBR. Aber auch das Gremium muß sich an Gesetze halten und auf die Einhaltung achten...
12.12.2009 um 15:28 Uhr
So da bin ich wieder.Ich weiss nicht ob es so eine Art Gewohnheitsrecht gibt.Ich bin jetzt 25 Jahre im Unternehmen und es gab immer diese Kurzpause von 15min.Jetzt haben wir einen neuen Eigentümer der nun diese gesetzliche 30minütige Pause einführen will laut Arbeitszeitgesetz.Es gibt aber in unserem MTV diese Option mit der Kurzpause,die ja bisher auch praktiziert wird.Kann er die jetzt ausser Kraft setzen?Sinn und Zweck ist sicherlich Mehrarbeit zu erreichen ohne Zuschläge,da die Pause ja künftig nachgearbeitet werden muss.Kann Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz rechtlich überhaubt ineinander greifen oder gilt ausschließlich das Arbeitszeitgesetz?
12.12.2009 um 15:32 Uhr
Schau dir mal den MTV genau an. Da ist garantiert von 2 mal 15 Minuten die Rede...
Das war aber ne lange Zichte ;-))) Oder hat es so lange gedauert das Meer zu teilen? ;-)))
12.12.2009 um 16:21 Uhr
Tja da sind sie nun wieder meine 3 Probleme.Den MTV und das Arbeitszeitgesetz habe ich durchsucht.Aber da steht eben nichts genaues drin.Nur das was hier auch geschrieben steht.Aber ich dachte vielleicht hat jemand so einen Fall schon mal gehabt und könnte mir dazu was konkretes sagen.Jetzt bin ich zwar etwas schlauer aber ganz schlau bin ich noch immer nicht.Trotzdem vielen Dank für die rege Teilnahme.
Gruss
moses
12.12.2009 um 18:32 Uhr
@ moses
es kann kein gewohnheitsrecht oder betriebliche übung entstehen, wenn gegen gesetze verstoßen wird - es gibt kein recht im unrecht...
1.regelung : gesetz arbeitszeitgesetz § 4, ausnahmeregelung § 7 Abs. 1 punkt 2 2. regelung: tarifvertrag bei euch stimmt mit der gesetzlichen regelung überein, aber regelt zusätzlich die vergütung, wenn die pause gesplittet wird
- BR: hat für die einhaltung der gesetze zu sorgen, d.h. bei 8 stunden arbeit MÜSSEN spätestens nach 6 std 30 min pause gewährt werden, dagegen könnt und dürft ihr euch nicht stellen kann aber m.M.n. mitbestimmen, ob jetzt vielleicht 2x15min pause gemacht werden, die dann laut tarif wieder zu bezahlen wären
das gesetz und der tarif lassen verschiedene möglichkeiten zu also kann der AG hier nicht einseitig entscheiden und jetzt muß halt mit dem AG im rahmen der mitbestimmung verhandelt werden...............
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Umstellung von 2-Schichtbetrieb auf 3-Schichtbetrieb - Welche Möglichkeiten hat der BR gegen dieses Vorgehen?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb sollen die Einsatzleiter, die bisher im 2-Schichtbetrieb gearbeitet haben, ab sofort auf 3-Schichtbetrieb umgestellt werden. Der BR wurde vorab nicht informiert. Welche Mögli
Übernahme von 2-Schicht in 3-Schichtbetrieb - kann man sich wehren(ohne Arb.-Vertrag)?
ÄlterHallo Kollegen, in unserem Betrieb läuft neben dem 2-Schichtbetrieb noch eine "kleine" nachtschicht mit wenigen Personen. Jetzt soll die Nachtschicht erweitert werden und Mitarbeiter aus dem 2-Schic
Externe Mitarbeiter im Schichtbetrieb - welcher Betriebsrat ?
ÄlterHallo, wir sind als kleine Gruppe in einer Fremdfirma u.a. beauftragt ein Konzept für einen Schichtbetrieb in dieser Firma zu ertsellen. Wir sollen dann später auch in diesem Schichtbetrieb mitarbei
Gleitzeit-Stunden am 24.12. und 31.12. - nur die tatsächlichen Stunden von Normalschichtbeginn bis zum tariflichen Frühschluss-Arbeitsende?
ÄlterLiebe Kollegen, wie wird das Absetzen von im Voarb geleisteten Arbeitstunden (aus dem Gleitzeitkonto) am 24.12. und 31.12. gesehen? Abzug voller 8 Stunden, wie derzeit in unserem Unternehmen praktiz