Erstellt am 12.12.2009 um 11:16 Uhr von DonJohnson
Bezüglich des Urlaubs habt ihr als Gremium ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG. In wie weit ihr das ausüben wollt bleibt euch überlassen. Wenn Kollegen frühzeitig nach Hause geschickt werden, ist erstmal zu sehen, was ein eventueller TV oder eine BV dazu sagt. Wenn ncihts, muß die nichtgearbeitete Zeit dennoch vom AG bezahlt werden (hier sind wir aber im Individualrecht).
Das mit der Pause stimmt. Hierzu rate ich dir, mal das ArbZG anzusehen.
Erstellt am 12.12.2009 um 11:23 Uhr von kriegsrat
moses, wissen muß man, was bei euch z.b. durch tarifvertrag oder arbeitsvertrag oder BV wie geregelt ist........
sowohl bezüglich urlaub als auch bezüglich pausen
wenn ich am 23.12 eine nachtschicht beginne, die naturgemäß bis in den 24.12. hineindauert, wird diese in der regel komplett auf den 23.12 gebucht (dientsplantechnisch)
erfolgt dann am 24.12. kein weiterer arbeitsbeginn, zählt dieser tag sowieso als frei,
also warum soll man dann urlaub nehmen
andererseits gibt es z.b. tarifverträge, die sprechen von einem "kalendertäglichen" urlaubsanspruch
d.h. wenn ich am 23.12 mit der nachtschicht beginne und am 24.12. urlaub habe, breche ich die schicht am 23.12. um 24:00h ab und gehe in urlaub
wenn ihr am 24.12. laut dienstplan eingeteilt seit, und der AG möchte nun, daß ihr urlaub nehmt, wäre auch ein evtl. annahmeverzug zu prüfen
so einfach ist das alles nicht zu beurteilen ohne mehr informationen
das gesetz regelt die pausen im § 4 Arbeitszeitgesetz:
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
und genau da ist ja die 15 min- regelung erfasst
moses, mitbestimmungspflichtige angelegenheit was die lage der pause betrifft
Erstellt am 12.12.2009 um 11:51 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Du verwunderst mich was die 15 minütige Pause betrifft. Das ArbZG ist da doch eindeutig. Ein AV kann die Pausenzeit nicht herabsetzen. Die Gesamtlänge bleibt so oder so bei 30 Minuten nach 6 Std.
Erstellt am 12.12.2009 um 11:54 Uhr von kriegsrat
dj, wie wärs denn mit 15min nach z.b. 3std und wieder 15min nach z.b. 6 std ?
in wie fern würde das gegen den § 4 ArbZG ("Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden") verstoßen ?
Erstellt am 12.12.2009 um 12:03 Uhr von moses
Dann ist die Pausenregelung so wie sie jetzt ist also nicht korrekt.und die Regelung im Tarifvertrag kann das auch nicht ändern.Im Manteltarifvertrag steht unter §2 Arbeitszeit:
2.2.1 Bei Arbeiten in Wechselschichten,die einen ununterbrochenen Fortgang erfordern,können statt fester Ruhepausen Kurzpausen von angemessener Dauer gewährt werden.
2.2.2 Diese Kurzpausen gelten als Arbeitszeit und sind entsprechend zu vergüten.
Dort steht aber nicht wie lange eine Kurzpause sein darf. 10min? oder ?
Erstellt am 12.12.2009 um 12:15 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Das ist ein anderes Konstrukt und wurde hier ganz anders gefragt!
*2.Wir hatten bisher eine Kurzzeitpause im Schichtbetrieb von 15 Minuten.*
In der Frage geht es explizit um EINE KURZZEITPAUSE...
Erstellt am 12.12.2009 um 12:20 Uhr von kriegsrat
dj, heute auf erwins spuren ?;-))
bei 8 stunden EINE KURZZEITPAUSE von 15 min ist natürlich "no go", keine frage...
Erstellt am 12.12.2009 um 12:27 Uhr von moses
Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.Der Arbeitgeber sagt jedenfalls das diese Kurzpause gesetzlich nicht erlaubt ist und er nun eine 30 minütige Pause einführen will die von der Arbeitszeit abgezogen wird.Laut MTV denke ich aber das er die 30 minuten bezahlen muss wenn z.B. 2 pausen a15minuten gemacht werden (Schichtbetrieb).Oder sehe ich das falsch und habe da etwas falsch verstanden?
Erstellt am 12.12.2009 um 12:38 Uhr von DonJohnson
kriegsrat - tja, was soll ich sagen... mal verliert man, mal gewinnen die anderen ;-)))
@moses
Ob die Pause bezahlt wird, steht wenn dann im TV. Ein MUSS ist das allerdings nicht, da Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören...
Erstellt am 12.12.2009 um 12:38 Uhr von kriegsrat
BAG 27.04. 2000 6 AZR 861/98
Arbeitspausen bei wechselschichten
kurzpausen von angemessener dauer im sinne des § 12 Abs.2 satz3 AZO, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG sind als pausen von weniger als 15 min dauer keine ruhepausen im vorbezeichneten sinn, sie unterbrechen die arbeitszeit nicht sondern gehören zur arbeitszeit
also mit 3x10min oder 6x5 min oder 1x20min,1x10min kommt ihr nicht auf den gesetzlichen begriff "pause"
bleibt nur bei 8 stundendiensten 1x30min oder 2x15min
wenn ihr aufgrund eurer mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs.1 punkt 2 mit dem AG vereinbart, statt 1x30 min 2x15min einzuführen, müssen die laut eurem tarifvertrag bezahlt werden
so seh ich das
Erstellt am 12.12.2009 um 12:40 Uhr von rainerw
Samstagmorgens schon höhere Mathematik. Grummel, Grübel.
Vielleicht komme ich da eher mit wenn Du mal die Uhrzeiten der einzelnen Schichten vorher und die in Zukunft aufschreibst.
Und welchen MTV gehört ihr an?
Erstellt am 12.12.2009 um 12:43 Uhr von kriegsrat
MOSES !!
hast du die eingangsfrage verändert ?????? das macht man nicht........................
Erstellt am 12.12.2009 um 12:48 Uhr von rainerw
DJ
Heute morgen bist Du auf der falschen Fährte, denn auch ich habe gerade in meinem MTV nachgeschaut. Und da steht:
In Betrieben, in denen im Zwei bzw. Drei- Schicht- System gearbeitet wird, muss den AN, die aus betrieblichen Gründen wegen ununterbrochenen Fortgangs der Arbeit ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können, eine bezahlte Essenspause von 30 Minuten innerhalb der Arbeitszeit gewährt werden.
Erstellt am 12.12.2009 um 12:49 Uhr von moses
Schichtbeginn ist von Früh 6-14 Uhr Spät 14-22 Uhr und Nacht 22-6 Uhr.Diese Zeiten sollen beibehalten werde,aber in Zukunft soll eine halbe Std. Pause abgezogen werden.Die Fehlzeit soll Samstags nachgearbeitet werden,sprich 2,5Std.Bis jetzt gibt es eine Pause von 15 min.(nur diese eine Pause) und die wird natürlich bezahlt Wir gehören zur IGBCE und haben Papiertarif.
Erstellt am 12.12.2009 um 12:53 Uhr von moses
Danke für deine Antworten.Damit kann ich schon mal etwas anfangen.Und ich werde jetzt nichts mehr verändern,sorry.
Erstellt am 12.12.2009 um 12:56 Uhr von moses
Tarifverträge sind nicht alle gleich
Erstellt am 12.12.2009 um 12:57 Uhr von DonJohnson
rainer
Nee, nciht wirklich. Ich schrieb: "Ob die Pause bezahlt wird, steht wenn dann im TV. ..."
Wenn es im TV so geregelt ist, ist es ja ok. Aber das schrieb ich ja ;-)))
Erstellt am 12.12.2009 um 13:00 Uhr von moses
Sorry,die Antwort galt nicht Dir,sondern rainerw
Erstellt am 12.12.2009 um 13:03 Uhr von moses
Ich brauche jetzt erst mal Kaffee und Kippe.Ich verliere den Überblick.Bis gleich
Erstellt am 12.12.2009 um 13:12 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 12.12.2009 um 13:23 Uhr von kriegsrat
"Und (gedenket der Zeit) da Wir Moses die Schrift gaben und das Entscheidende, dass ihr möchtet rechtgeleitet sein." - Sure 2, 53 (
Erstellt am 12.12.2009 um 14:07 Uhr von rainerw
Unbestritten ist, das der AG hier im Recht ist wenn er sich an das Arbeitszeitgesetz halten will. Die Frage ist Nur kann er es einfach so "umgestalten" ohne die Beteiligung des BR?
Erstellt am 12.12.2009 um 14:10 Uhr von DonJohnson
Selbstverständlich hat das Gremium hier ein MBR. Aber auch das Gremium muß sich an Gesetze halten und auf die Einhaltung achten...
Erstellt am 12.12.2009 um 14:28 Uhr von moses
So da bin ich wieder.Ich weiss nicht ob es so eine Art Gewohnheitsrecht gibt.Ich bin jetzt 25 Jahre im Unternehmen und es gab immer diese Kurzpause von 15min.Jetzt haben wir einen neuen Eigentümer der nun diese gesetzliche 30minütige Pause einführen will laut Arbeitszeitgesetz.Es gibt aber in unserem MTV diese Option mit der Kurzpause,die ja bisher auch praktiziert wird.Kann er die jetzt ausser Kraft setzen?Sinn und Zweck ist sicherlich Mehrarbeit zu erreichen ohne Zuschläge,da die Pause ja künftig nachgearbeitet werden muss.Kann Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz rechtlich überhaubt ineinander greifen oder gilt ausschließlich das Arbeitszeitgesetz?
Erstellt am 12.12.2009 um 14:32 Uhr von DonJohnson
Schau dir mal den MTV genau an. Da ist garantiert von 2 mal 15 Minuten die Rede...
Das war aber ne lange Zichte ;-))) Oder hat es so lange gedauert das Meer zu teilen? ;-)))
Erstellt am 12.12.2009 um 15:21 Uhr von moses
Tja da sind sie nun wieder meine 3 Probleme.Den MTV und das Arbeitszeitgesetz habe ich durchsucht.Aber da steht eben nichts genaues drin.Nur das was hier auch geschrieben steht.Aber ich dachte vielleicht hat jemand so einen Fall schon mal gehabt und könnte mir dazu was konkretes sagen.Jetzt bin ich zwar etwas schlauer aber ganz schlau bin ich noch immer nicht.Trotzdem vielen Dank für die rege Teilnahme.
Gruss
moses
Erstellt am 12.12.2009 um 17:32 Uhr von kriegsrat
@ moses
es kann kein gewohnheitsrecht oder betriebliche übung entstehen, wenn gegen gesetze verstoßen wird - es gibt kein recht im unrecht...
1.regelung : gesetz
arbeitszeitgesetz § 4, ausnahmeregelung § 7 Abs. 1 punkt 2
2. regelung: tarifvertrag bei euch
stimmt mit der gesetzlichen regelung überein,
aber regelt zusätzlich die vergütung, wenn die pause gesplittet wird
3. BR: hat für die einhaltung der gesetze zu sorgen, d.h. bei 8 stunden arbeit MÜSSEN spätestens nach 6 std 30 min pause gewährt werden, dagegen könnt und dürft ihr euch nicht stellen
kann aber m.M.n. mitbestimmen, ob jetzt vielleicht 2x15min pause gemacht werden, die dann laut tarif wieder zu bezahlen wären
das gesetz und der tarif lassen verschiedene möglichkeiten zu
also kann der AG hier nicht einseitig entscheiden
und jetzt muß halt mit dem AG im rahmen der mitbestimmung verhandelt werden...............