Erstellt am 05.08.2010 um 00:42 Uhr von rainerw
Gerade weil ihr neu seit im BR rate ich Beschluss fassen und Rechtsanwalt einschalten. Beim Thema Insolvenz haben sich auch schon alteingesessene BR´S die Zähne ausgebissen.
Erstellt am 05.08.2010 um 07:28 Uhr von Lotte
rainer,
was soll denn hier ein Anwalt bewirken? Bislang lese ich hier nur Wünsche des AG und Gegenforderungen des BR.
Also setzt man sich an den Verhandlungstisch und verhandelt. Wenn keine Einigung erreicht wird, beschließt der BR die Einberufung einer Einigungsstelle. Aber ein Anwalt?
Oder meinst Du, das Gremium sollte seinen AG wegen Insolvenzverschleppung verklagen? Das halte ich für mehr als gewagt...
muckimavi,
gibt es einen Wirtschaftsausschuss? Worauf begründet sich denn Euer Insolvenzverdacht?
Erstellt am 05.08.2010 um 10:34 Uhr von rainerw
Lotte,
Normalerweise würde ich das auch so sehen wie Du, und dann einfah sagen wenn der AG nicht will hat er halt Pech gehabt, denn er will doch was und nicht der BR. Des halb kann ich auch nicht verstehen warum der BR hier die Einigungsstelle anrufen soll.
Ich denke mal wenn ein so junger BR schon einne Insolvenz vermutet sollte man dies nicht so einfach abtuhen, denn die kennen ihren eigenen Betrieb besser.
Die Art wie der AG hier vorgeht, könnte man auch als ersten Schritt einer gesunden Insolvez sehen. Wenn dies alles Unterschrieben wäre so wie es der AG will, fehlt nur noch als nächsten Schritt eine Fusion mit einen Betrieb dem es ähnlich geht und schon kann man gesund kaputt gehen. Ich habe ja auch nur gemeint das ein Anwalt da mehr Licht rein bringen kann.
Erstellt am 05.08.2010 um 10:42 Uhr von Lotte
rainer,
aber ohne Verfahren müsste der AG zur Einschaltung eines Anwalts seine Einwilligung geben.
Und der BR hat ja ebenfalls Forderungen s.o. also durchaus Einigungsstellenfähig. Aber vorher sollte vielleicht eine Schulung statt finden.
Erstellt am 05.08.2010 um 12:30 Uhr von rainerw
Meine Intension hierbei wäre ja gewesen den RA nicht unter dem Thema Insolvez zu beauftragen. Der Kreativität eines BR sollte hier keine Grenzen gesetzt werden.
Die Forderungen des BR resultieren ja nur auf dem Anliegen der GL und stellt dieser sich da stur soll er doch zur Einigungsstelle gehen, ansonsten bleibt es wie es ist.
Als BR würde ich mich wegen der BV ganz zurücklehnen. Hier ist der AG gefordert.
Erstellt am 05.08.2010 um 14:14 Uhr von Lotte
rainerw,
das ist aber viel verlangt von einem neuen BR.
Und wenn er unvorbereitet in eine Einigungsstelle geht, die vom AG inszeniert wurde, Gande ihm Gott.
Erstellt am 05.08.2010 um 16:23 Uhr von muckimavi
Hallo,
wir als BR wollen uns von dem Anwalt nur eine Rechtsberatung geben lassen und mit Ihm über diese Themen informieren, damit wir hier nicht auf die Schnauze fallen,weil heute uns auf Umwegen gesteckt worden ist,das die sich eine andere Firma sich bei uins mit 25% beteiligen soll und da möchten wir schon vorbereitet sein , da wir von der GL nichts erfahren,in den Monatsgesprächen wurde uns auf massiven nachfragen nichts gesagt, hier wird nur gelogen und das lassen wir uns nicht gefallen,des weiteren geht fast täglich bei uns schon der Gerichtsvollzieher ein und aus.
Wir sitzen schon schon in unserer Freizeit Stunden und lernen Betr.Verfassungsgesetz, weil Info immer gut sind
Mucki
Erstellt am 05.08.2010 um 16:26 Uhr von Kölner
@rainerw
Das sind ein wenig viele Widersprüche!
Ich zitiere Dich mal (von oben nach unten)...
..."Gerade weil ihr neu seit im BR rate ich Beschluss fassen und Rechtsanwalt einschalten. Beim Thema Insolvenz haben sich auch schon alteingesessene BR´S die Zähne ausgebissen."
..."Ich denke mal wenn ein so junger BR schon einne Insolvenz vermutet sollte man dies nicht so einfach abtuhen, denn die kennen ihren eigenen Betrieb besser."
..."Meine Intension hierbei wäre ja gewesen den RA nicht unter dem Thema Insolvez zu beauftragen. Der Kreativität eines BR sollte hier keine Grenzen gesetzt werden"
Rainer, wat denn nu?
@muckiwavi
Ich würde mich als BR einfach mal mit der AG hinsetzen und reden. Vor dem Hintergrund des KUG ist der Druck m.E. eindeutig beim AG. Demnach könntet ihr ganz galant auf stur schalten.
Was die Fusion/Beteiligung anbetrifft könnte man einen RA jetzt einschalten.
Und den GV hast Du auch wirklich gesehen und er hat Dinge der Fa. gepfändet und nicht die Gehaltszahlungen eines AN, ja?
Erstellt am 05.08.2010 um 17:04 Uhr von rainerw
@Kölner
Da gebe ich Dir Recht das sich mich blöde ausgedrückt habe. Ich hätte sofort auf allgemene Rechtsberatung oder sonstiges Hinweisen sollen.
Aber meine Vermutung war ja ganz so daneben nicht, wenn sich schon eine andere Firma beteiligen will. Hier vermute ich mal das man sich von langer Hand her gesund kaputt machen lassen will.
Erstellt am 05.08.2010 um 17:21 Uhr von Kölner
@rainerw
Wenigstens betriebswirtschaftlich gesehen würde ich Dir da gerne widersprechen. Die Aufnahme eines Gesellschafters oder einer Gesellschaft als Anteilseigner kann hier sinnig sein.
Ob das auch für bestehenden AV gilt ist eine ganz andere Frage...aber bei 25%...ich weiss nicht.