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Sture Geschäftsleitung

M
Muckimavi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Unsere Firma schaft es bis jetzt sich von Monat zu Monat sich vor der Insolvenz so durch zu mogeln, denn zur Zeit sind wir in KUK. Jetzt wie die GL eine neue Betr. Ver. machen indem sie die Plus-Stunden von derzeit 60 auf 100 erhöhen und 40 Minus-std einführen will ,ohne ersichtlichen Grund.

Des weiteren sind alle Zulagen und Zuschläge kpt gestrichen und die Fahrzeiten zum Kunden auch nicht mehr bezahlt,so das die reine Arbeitszeit beim Kunden statt findet,die Anfahrt ist dann Freizeit und dafür so eine neue Betr.V. gemacht werden.

1 So machen wir das nun nicht,denn wir sehen nicht ein, das wir die bis jetzt gültigen Arbeitsverträge, wo alle Zulagen und Zuschläge bezahlt werden müssten bleibt,

wir meinen : 1.das 60 Std reichen und da unsere Firma vielleicht Insolvenz geht, möchte wir jetzt eine Insolvenz Sicherung für die Überstunden in Form einer Bankbürgschaft haben

  1. die 40 Minus Stunden sollen nur für Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter sein

  2. Zulagen und Zuschläge die in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter stehen müssen bezahlt oder in Form von Freizeitausgleich abgegolten werden. Das wird bis jetzt nicht gemacht,deshalb überlegen wir ob wir nun Klagen sollen

  3. die Fahrzeiten zum Kunden sind entweder Arbeitszeit wie früher oder die sollen uns Km Geld bezahlen.

Hat einer eine Idee wie man sonst gegen diese sture GL vorgehen kann,weil die GL sich auf nichts einlässt und wir nun doch massiv dagegen vorgehen werden.

Da wir erst seit 6 Wochen alle neu im Betriebsrat sind und den alten B.R interessiert das nicht mehr wir bekommen auch keine Info vom alten B.R.

Seminare sind angemeldet laufen erst Oktober

Mucki

1.015010

Community-Antworten (10)

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rainerw

05.08.2010 um 02:42 Uhr

Gerade weil ihr neu seit im BR rate ich Beschluss fassen und Rechtsanwalt einschalten. Beim Thema Insolvenz haben sich auch schon alteingesessene BR´S die Zähne ausgebissen.

L
Lotte

05.08.2010 um 09:28 Uhr

rainer, was soll denn hier ein Anwalt bewirken? Bislang lese ich hier nur Wünsche des AG und Gegenforderungen des BR. Also setzt man sich an den Verhandlungstisch und verhandelt. Wenn keine Einigung erreicht wird, beschließt der BR die Einberufung einer Einigungsstelle. Aber ein Anwalt?

Oder meinst Du, das Gremium sollte seinen AG wegen Insolvenzverschleppung verklagen? Das halte ich für mehr als gewagt...

muckimavi, gibt es einen Wirtschaftsausschuss? Worauf begründet sich denn Euer Insolvenzverdacht?

R
rainerw

05.08.2010 um 12:34 Uhr

Lotte, Normalerweise würde ich das auch so sehen wie Du, und dann einfah sagen wenn der AG nicht will hat er halt Pech gehabt, denn er will doch was und nicht der BR. Des halb kann ich auch nicht verstehen warum der BR hier die Einigungsstelle anrufen soll. Ich denke mal wenn ein so junger BR schon einne Insolvenz vermutet sollte man dies nicht so einfach abtuhen, denn die kennen ihren eigenen Betrieb besser. Die Art wie der AG hier vorgeht, könnte man auch als ersten Schritt einer gesunden Insolvez sehen. Wenn dies alles Unterschrieben wäre so wie es der AG will, fehlt nur noch als nächsten Schritt eine Fusion mit einen Betrieb dem es ähnlich geht und schon kann man gesund kaputt gehen. Ich habe ja auch nur gemeint das ein Anwalt da mehr Licht rein bringen kann.

L
Lotte

05.08.2010 um 12:42 Uhr

rainer, aber ohne Verfahren müsste der AG zur Einschaltung eines Anwalts seine Einwilligung geben. Und der BR hat ja ebenfalls Forderungen s.o. also durchaus Einigungsstellenfähig. Aber vorher sollte vielleicht eine Schulung statt finden.

R
rainerw

05.08.2010 um 14:30 Uhr

Meine Intension hierbei wäre ja gewesen den RA nicht unter dem Thema Insolvez zu beauftragen. Der Kreativität eines BR sollte hier keine Grenzen gesetzt werden. Die Forderungen des BR resultieren ja nur auf dem Anliegen der GL und stellt dieser sich da stur soll er doch zur Einigungsstelle gehen, ansonsten bleibt es wie es ist. Als BR würde ich mich wegen der BV ganz zurücklehnen. Hier ist der AG gefordert.

L
Lotte

05.08.2010 um 16:14 Uhr

rainerw, das ist aber viel verlangt von einem neuen BR. Und wenn er unvorbereitet in eine Einigungsstelle geht, die vom AG inszeniert wurde, Gande ihm Gott.

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Muckimavi

05.08.2010 um 18:23 Uhr

Hallo, wir als BR wollen uns von dem Anwalt nur eine Rechtsberatung geben lassen und mit Ihm über diese Themen informieren, damit wir hier nicht auf die Schnauze fallen,weil heute uns auf Umwegen gesteckt worden ist,das die sich eine andere Firma sich bei uins mit 25% beteiligen soll und da möchten wir schon vorbereitet sein , da wir von der GL nichts erfahren,in den Monatsgesprächen wurde uns auf massiven nachfragen nichts gesagt, hier wird nur gelogen und das lassen wir uns nicht gefallen,des weiteren geht fast täglich bei uns schon der Gerichtsvollzieher ein und aus.

Wir sitzen schon schon in unserer Freizeit Stunden und lernen Betr.Verfassungsgesetz, weil Info immer gut sind

Mucki

K
Kölner

05.08.2010 um 18:26 Uhr

@rainerw Das sind ein wenig viele Widersprüche! Ich zitiere Dich mal (von oben nach unten)... ..."Gerade weil ihr neu seit im BR rate ich Beschluss fassen und Rechtsanwalt einschalten. Beim Thema Insolvenz haben sich auch schon alteingesessene BR´S die Zähne ausgebissen."

..."Ich denke mal wenn ein so junger BR schon einne Insolvenz vermutet sollte man dies nicht so einfach abtuhen, denn die kennen ihren eigenen Betrieb besser."

..."Meine Intension hierbei wäre ja gewesen den RA nicht unter dem Thema Insolvez zu beauftragen. Der Kreativität eines BR sollte hier keine Grenzen gesetzt werden"

Rainer, wat denn nu?

@muckiwavi Ich würde mich als BR einfach mal mit der AG hinsetzen und reden. Vor dem Hintergrund des KUG ist der Druck m.E. eindeutig beim AG. Demnach könntet ihr ganz galant auf stur schalten.

Was die Fusion/Beteiligung anbetrifft könnte man einen RA jetzt einschalten. Und den GV hast Du auch wirklich gesehen und er hat Dinge der Fa. gepfändet und nicht die Gehaltszahlungen eines AN, ja?

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rainerw

05.08.2010 um 19:04 Uhr

@Kölner Da gebe ich Dir Recht das sich mich blöde ausgedrückt habe. Ich hätte sofort auf allgemene Rechtsberatung oder sonstiges Hinweisen sollen.

Aber meine Vermutung war ja ganz so daneben nicht, wenn sich schon eine andere Firma beteiligen will. Hier vermute ich mal das man sich von langer Hand her gesund kaputt machen lassen will.

K
Kölner

05.08.2010 um 19:21 Uhr

@rainerw Wenigstens betriebswirtschaftlich gesehen würde ich Dir da gerne widersprechen. Die Aufnahme eines Gesellschafters oder einer Gesellschaft als Anteilseigner kann hier sinnig sein.

Ob das auch für bestehenden AV gilt ist eine ganz andere Frage...aber bei 25%...ich weiss nicht.

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