Fahrzeitanrechnung bei doppelter Anfahrt und wie lange nach BR-Sitzung oder BR-Tätigkeit noch arbeiten?
Hallo Kollegen,
ich erkläre kurz den Sachverhalt:
- Ich muss morgens einen Gerichtstermin innerhalb meiner BR-Tätigkeit wahrnehmen oder mittags an einer BR-Sitzung teilnehmen und abends gehe ich dann wieder arbeiten, weil meine tägliche Stundenzahl noch nicht voll ist.
- Ich habe habe meine tägliche Stundenzahl nach einer BR-Sitzung erreicht.
- Ich habe meine tägliche Arbeitszeit noch nicht erreicht, aber musste schon morgens früh auf einen Gerichtstermin. AG will mich dann aber abends noch zwingen meine komplette Nachtschicht zu machen. Nun die Fragen: Zu 1. Wird meine zweite Anfahrtszeit, die ich aufbringen muss, da ich ja morgens einen BR-Termin hatte bezahlt, bzw. berechnet? Die Fahrtkilometer müssen bezahlt werden, dass ist mir soweit klar, aber auch eben die Zeit für die doppelte Anfahrt?
Zu 2. Kann mich mein Arbeitgeber dazu zwingen, dass ich nach einer Ganztags-BR-sitzung noch die Nachtschicht arbeiten muss? Selbst wenn 10 oder 12 Stunden schon überschritten wurden. Wie gehe ich vor, wie kann ich mich zur Wehr setzen, was ist, wenn der AG droht, ich würde Arbeitsverweigerung durchführen und hätte mit Konsequenzen zu rechnen?
Zu 3. Was kann der AG verlangen, wie lange ich nachts noch arbeiten muss? Wird die BR-Zeit voll angerechnet an die Arbeitszeit?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und Antworten.
Gruß Antares
Community-Antworten (1)
12.03.2009 um 12:30 Uhr
Hallo Antares, siehe Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe zum § 37 BetrVG ab Rn 42.
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