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Feiertag gleich Arbeitszeit?

S
schildkroete
Jan 2018 bearbeitet

Feiertag gleich Arbeitszeit? hallo, arbeite in einem Pflegeberuf und hatte Karfreitag und Ostermontag frei, jetzt sagt mein Chef das ich zwar Lohnfortzahlung für die Tage bekomme, aber in meinen Stundennachweis keine Stunden eintragen dürfe, da dieses in keinem Gesetz verankert ist. Dieses bedeutet für mich, das ich minus Stunden mache und diese dann irgendwann nacharbeiten muß. Stimmt dieses oder wo kann ich das Gegenteil nachlesen?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

04.05.2006 um 02:45 Uhr

Verstehe ich nicht...Du arbeitest nicht am Karfreitag und Ostermontag. Gut. Du willst Dir aber Stunden eintragen? Nicht gut.

Was habt Ihr denn für eine Arbeitszeit? Monatsarbeitszeit? Wochenarbeitszeit? Was ist mit Ausgleichszeiträumen? Zeitzuschlägen? Anzahl der Dienststunden?

Fragen über Fragen...

S
schildkroete

04.05.2006 um 09:08 Uhr

hallo kölner, habe eine 38,5 stunden woche und muß im monat 167 stunden erbringen. die dienststundenzahl beträgt 7 stunden. Es geht nicht um die zuschläge, sondern um die stunden. das heißt ja das ich jeden freien feiertag nacharbeiten muß, wenn ich frei habe oder?!

N
nidis

04.05.2006 um 10:39 Uhr

Hallo Schildkroete!

Habt ihr einen Tarifvertrag? Wenn ja, welchen. Außerdem arbeitet ihr ja nach einem Dienstplan. Es gibt zwei Möglichkeiten.

  1. Du hattest lt. Dienstplan an diesen Tagen frei. Dann kannst Du auch keine Stunden dafür gutgeschrieben bekommen. Du darfst aber auch keine Minusstunden dafür bekommen. Wenn ihr 7 Tage die Woche arbeitet, was die meisten Pflegeberufe tun, waren der Karfreitag und der Ostermontag eben deine freien Tage. Oder aber
  2. ihr habt eine tarifliche Regelung wie z.B. im TVöD in dem geregelt ist, dass ein gesetzlicher Feiertag der auf einen Werktag fällt, jedem MA als Gutstunden zu berechnen sind. Dann muss der AG dir die Stunden im Dienstplansoll gutschreiben. Gruß nidis
K
Krimi

04.05.2006 um 10:42 Uhr

Bei der zu leistenden Wochenarbeitszeit ist der Feiertag abzuziehen. Im vorliegenden Fall (7 Std) beträgt die zu leistende Wochenarbeitszeit 31,5 Std.

T
tom

04.05.2006 um 11:10 Uhr

Schildkröte, die Auskunft Deines Chefs ist korrekt! Die Schlüsse, die Du daraus ziehst (hinsichtl. Minusstunden) sind kompletter Blödsinn. Wer macht denn die Dienstpläne? Dort mal erkundigen und "Sollstunden"/ "Iststunden" erklären lassen!

F
ferdi

05.05.2006 um 22:12 Uhr

Hallo Schildkroete,

in der 5 Tagewoche ist die tägliche Arbeitszeit 7,7 Stunden. Das trägst Du auch für Krank und Urlaub ein. Feiertage werden von der monatlichen Arbeitszeit abgezogen. Beispiel: Der März hatte 23 Arbeitstage X 7,7 = 177,1 Stunden den Monat. Der April hatte 18 Arbeitstage X 7,7 = 138,6 Stunden den Monat. Die Sollarbeitszeit wird für jeden Monat errechnet. Wie das Beispiel zeigt mal mehr mal weniger, am Ende des Jahres gleicht sich das aus. Tagessoll in der 6 Tagewoche 6,4 Stunden. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden extra dazugerechnet. Der Mai hat 21 Arbeitstage X 7,7 = 161,7 Stunden monatliches Soll.

Das gilt für die Pflegeberufe.

ferdi

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