Erstellt am 04.05.2006 um 00:45 Uhr von Kölner
Verstehe ich nicht...Du arbeitest nicht am Karfreitag und Ostermontag.
Gut.
Du willst Dir aber Stunden eintragen?
Nicht gut.
Was habt Ihr denn für eine Arbeitszeit? Monatsarbeitszeit? Wochenarbeitszeit? Was ist mit Ausgleichszeiträumen? Zeitzuschlägen? Anzahl der Dienststunden?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 04.05.2006 um 07:08 Uhr von schildkroete
hallo kölner,
habe eine 38,5 stunden woche und muß im monat 167 stunden erbringen. die dienststundenzahl beträgt 7 stunden.
Es geht nicht um die zuschläge, sondern um die stunden.
das heißt ja das ich jeden freien feiertag nacharbeiten muß, wenn ich frei habe oder?!
Erstellt am 04.05.2006 um 08:39 Uhr von nidis
Hallo Schildkroete!
Habt ihr einen Tarifvertrag?
Wenn ja, welchen.
Außerdem arbeitet ihr ja nach einem Dienstplan. Es gibt zwei Möglichkeiten.
1) Du hattest lt. Dienstplan an diesen Tagen frei. Dann kannst Du auch keine Stunden dafür gutgeschrieben bekommen. Du darfst aber auch keine Minusstunden dafür bekommen. Wenn ihr 7 Tage die Woche arbeitet, was die meisten Pflegeberufe tun, waren der Karfreitag und der Ostermontag eben deine freien Tage.
Oder aber
2) ihr habt eine tarifliche Regelung wie z.B. im TVöD in dem geregelt ist, dass ein gesetzlicher Feiertag der auf einen Werktag fällt, jedem MA als Gutstunden zu berechnen sind.
Dann muss der AG dir die Stunden im Dienstplansoll gutschreiben.
Gruß nidis
Erstellt am 04.05.2006 um 08:42 Uhr von Krimi
Bei der zu leistenden Wochenarbeitszeit ist der Feiertag abzuziehen.
Im vorliegenden Fall (7 Std) beträgt die zu leistende Wochenarbeitszeit 31,5 Std.
Erstellt am 04.05.2006 um 09:10 Uhr von Tom
Schildkröte,
die Auskunft Deines Chefs ist korrekt! Die Schlüsse, die Du daraus ziehst (hinsichtl. Minusstunden) sind kompletter Blödsinn.
Wer macht denn die Dienstpläne? Dort mal erkundigen und "Sollstunden"/ "Iststunden" erklären lassen!
Erstellt am 05.05.2006 um 20:12 Uhr von ferdi
Hallo Schildkroete,
in der 5 Tagewoche ist die tägliche Arbeitszeit 7,7 Stunden. Das trägst Du auch für Krank und Urlaub ein.
Feiertage werden von der monatlichen Arbeitszeit abgezogen.
Beispiel: Der März hatte 23 Arbeitstage X 7,7 = 177,1 Stunden den Monat.
Der April hatte 18 Arbeitstage X 7,7 = 138,6 Stunden den Monat.
Die Sollarbeitszeit wird für jeden Monat errechnet. Wie das Beispiel zeigt mal mehr mal weniger, am Ende des Jahres gleicht sich das aus.
Tagessoll in der 6 Tagewoche 6,4 Stunden. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden extra dazugerechnet.
Der Mai hat 21 Arbeitstage X 7,7 = 161,7 Stunden monatliches Soll.
Das gilt für die Pflegeberufe.
ferdi