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Einsicht in Gerhaltslisten - gilt dieses Recht des BR auch für vergangene Jahre?

H
happy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Die Einsichtnahme steht dem BR ja zu, wie ist es mit Gehaltslisten der letzten Jahre? Mein konkreter Fall: ich habe seit drei Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, davon die letzten zwei Jahre als BR-Mitglied. Über die Begründungen brauche ich wohl nicht zu sagen: blablabla. Kann der BR (hier unser PA) in die Gehaltslisten der letzten Jahre Einblick nehmen um festzustellen ob ich ein Einzelfall bin (und damit ev. wg. der BR-Tätigkeit benachteiligt werde)?

2.80601

Community-Antworten (1)

N
nidis

04.05.2006 um 11:04 Uhr

Ich denke schon. Aus dem Wortlaut des § 80 geht nicht hervor, dass der BR nur die aktuellen Bruttolöhne sehen darf. Dies würde ja auch keinen Sinn machen. Würde es der BR mal versäumen in einem Monat die Bruttolöhne einzusehen, dann hätte er ja keine Möglichkeit mehr dies im nachhinein zu tun. Gruß nidis

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