Einführung Vier-Schicht System - was sollte bei einer BV dazu beachtet werden?
hallo, all
es soll eine BV für ein vierschichtsystem vereinbart werden, was sollte da beachtet werden?
feiertage sowie samstag/sonntage sind ja dann normale arbeitstage? aber was ist mit der religionsfreiheit am sonntag wenn kollegen in die kirche wollen?
wie sollen feiertagszuschläge und mehrarbeit behandelt werden und wie sollen die freitage für die kollegen festgelegt werden?
ich weiß ne menge fragen, bin damit selber etwas überfordert............
eine frage noch, was ist bei auftragsrückgang? dann geht es bestimmt auf drei oder zwei schichten zurück und dann ist personal über.
so etwas sollte doch bestimmt in die BV drin stehen, oder?
danke für eure hinweise und beantwortungen :-)
mfg
Community-Antworten (3)
03.05.2006 um 17:23 Uhr
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Frage Gilt für euch ein Tarifvertrag?
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Frage In welcher Branche seit ihr tätig. Vieleicht seit ihr ja im Freizeitpark tätig?
In Bezug auf Frage 1: Wenn Ja nachlesen. Wenn Nein im Gesetz nachlesen.
im Gesetz steht folgendes: § 1 ArbZG Punkt 2 Zweck des Gesetzes
den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.
und § 9 Sonn- und Feiertag und § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ausnahmeregelungen) vieleicht fallt ihr in einen der 16 Ausnahmen?
Fazit: Sonntag u. Feiertage sind kein Arbeitstag. Mitarbeiter sollte ruhigen Gewissens in die Kirche dürfen, es sein den ihr müßt in Bezug auf Frage 2 (Branche: Freizeitpark, etc.) Sonntags arbeiten?
Zuschläge sind nur tariflich geregelt. Im Gesetz findet man dazu nichts.
Wie diese behandelt werden sollen?....im Sinne des Mitarbeiters
Auftragsrückgang Entsprechend der Anmerkung gehe ich davon aus, das die Einführung des Vierschichtsystems mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbunden ist?
Ist die BV zeitlich befristet oder unbefristet?
Wenn befristet, dann nur Zeitverträge mit neuen Mitarbeitern machen. Wird problematisch wenn die BV länger wie zwei Jahr läufte, da zeitliche Befristungen innerhalb zwei Jahren max. 3x verlängert werden dürfen.
In der BV gleich mitregeln, was bei Auftragsrückgang passiert.
04.05.2006 um 11:46 Uhr
hallo, ice62
thx, erstmal für deine antwort :-)
wir sind in der holzbranche tätig (sachen anhalt), wir beschichten spanplatten für die möbelindustrie.
die BV ist zeitlich befristet. ein tarifvertrag ist vorhanden. (ig-metall), war vorher GHK ist aber eingemeindet worden.
mfg
08.05.2006 um 18:11 Uhr
Hallo Rattle, eure BV sollte auf keinen Fall schlechter als die Regelungen im Tarifvertrag sein. Ihr könnnt euch Rat bei der Gewerkschaft holen, oder ein Seminar belegen.(Besser wäre beides!)
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