Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden das durch einem groben Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen in eigenem Interesse zu erwartende Verhalten beruht, z.B. bei Unfällen infolge Trunkenheit, Nichtanlegen von Sicherheitsgurten, Nichttragen von vorgeschriebener Schutzkleidung, bei gefährlichen Arbeiten, bei Ausübung einer gefährlichen Sportart, grobe Unvorsichtigkeit beim Umgang mit Tieren, oder ähnliches, wenn dies so in der Betriebsvereinbarung steht?

Wo und in welchem Gesetz kann ich da nachlesen?