Erstellt am 03.05.2006 um 08:08 Uhr von Kölner
@Mupfelstar
Diese BV halte ich für ungültig. Die Gründe zur Verweigerung der Fortzahlung des Lohnes gemäß EntgFG sind ebd. in § 7 geregelt.
Fragst Du als BR, als AG-Freund, als AN oder gar als Betroffener?
Erstellt am 03.05.2006 um 08:58 Uhr von Fayence
Es gibt mehrere Urteile, die den Ausschluss der Entgeltfortzahlung bei Eigenverschulden, z.B. Ausübung einer gefährlichen Sportart, verneinen.
Es gibt aber auch Fälle, die den AG berechtigten könnte, die Entgeltfortzahlung einzustellen. Siehe Link unten.
Auf alle Fälle kann und darf ein solcher Ausschluss NICHT in einer BV geregelt werden, da es sich zweifelsfrei um Individualrecht handelt. Falls eine solche BV bei Euch existent sein sollte, würde ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen.
Gruß
Fayence
http://www.lexisnexis.de/content/module/5003C/554?lid=32&pan=Dummy_php_229&xid=38755310979071616&PHPSESSID=714366e1801c561fcd8a3729d3f88aeb#4.
Erstellt am 04.05.2006 um 06:31 Uhr von Mupfelstar
Hallo Kölner und Fayence,
ich habe als BR gefragt. Bin seit letzter Woche neu gewählt worden und muss mich nun erst einfinden und lernen. Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße Mupfelstar