Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden das durch einem groben Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen in eigenem Interesse zu erwartende Verhalten beruht, z.B. bei Unfällen infolge Trunkenheit, Nichtanlegen von Sicherheitsgurten, Nichttragen von vorgeschriebener Schutzkleidung, bei gefährlichen Arbeiten, bei Ausübung einer gefährlichen Sportart, grobe Unvorsichtigkeit beim Umgang mit Tieren, oder ähnliches, wenn dies so in der Betriebsvereinbarung steht?
Wo und in welchem Gesetz kann ich da nachlesen?
Community-Antworten (3)
03.05.2006 um 10:08 Uhr
@Mupfelstar Diese BV halte ich für ungültig. Die Gründe zur Verweigerung der Fortzahlung des Lohnes gemäß EntgFG sind ebd. in § 7 geregelt. Fragst Du als BR, als AG-Freund, als AN oder gar als Betroffener?
03.05.2006 um 10:58 Uhr
Es gibt mehrere Urteile, die den Ausschluss der Entgeltfortzahlung bei Eigenverschulden, z.B. Ausübung einer gefährlichen Sportart, verneinen.
Es gibt aber auch Fälle, die den AG berechtigten könnte, die Entgeltfortzahlung einzustellen. Siehe Link unten.
Auf alle Fälle kann und darf ein solcher Ausschluss NICHT in einer BV geregelt werden, da es sich zweifelsfrei um Individualrecht handelt. Falls eine solche BV bei Euch existent sein sollte, würde ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen.
Gruß Fayence
04.05.2006 um 08:31 Uhr
Hallo Kölner und Fayence,
ich habe als BR gefragt. Bin seit letzter Woche neu gewählt worden und muss mich nun erst einfinden und lernen. Vielen Dank für Eure Antworten
Grüße Mupfelstar
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