Freiwillige 40std. Woche bei 2/3 mehrheit für alle bindend?
Hallo, wir sind eine gemeinnützigeGmbH. Dort wurde jeder einzelne gebeten sich einer freiwilligen 40std Woche anzuschliessen. Einige haben unterschrieben, andere nicht. Nun zu meiner Frage: Wenn sich zwei drittel der Belegschaft der gGmbh dazu entscheidet die 40 std zu machen, kann dann der Arbeitgeber für die restlichen Mitarbeiter auch die 40std Woche einführen?
Community-Antworten (3)
14.07.2005 um 02:38 Uhr
Klare Antwort: Nein! Ich gehe bei Ihrer Frage davon aus, daß Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist. In einem Tarifvertrag könnte man vereinbaren, daß die Arbeitszeit generell auf 40 Stunden erhöht wird. Aber: Es kann natürlich folgendes passieren, wenn zwei Drittel der Arbeitnehmer/innen einer Änderung ihrer persönlichen Arbeitszeit zustimmen: Der Arbeitgeber ändert die Dienstpläne und versucht, alle Arbeitnehmer/innen ggf. durch eine Änderungskündigung in ein neues Arbeitszeitmodell zu zwingen. Haben Sie einen Betriebsrat? Wenn nein, sollten Sie schnellstmöglich einen BR wählen. Der BR hat bei der Gestaltung der Arbeitszeit, Dienstplänen usw. ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.
14.07.2005 um 08:52 Uhr
wir sind nur an den tarif des öffentlichen dienstes angelehnt und haben eigene arbeitsbedingungen. einen betriebsrat haben wir. die arbeitsbedingungen sind dann doch unser tarif, oder? also wäre eine arbeitszeitveränderung nur durch änderungskündigungen möglich? erwähnen muss ich vielleicht noch das wir letztes jahr von einem e.v zu einer ggmbh gewandelt wurden und noch keine änderungskündigungen bekommen haben.
14.07.2005 um 11:18 Uhr
Euer Arbeitgeber praktiziert schon mal im Voraus die Pläne der FDP.(Vielleicht ist er da Mitglied). Noch gilt aber das Gesetz. Und das sieht nun einmal vor, dass der Tarif anzuwenden ist - egal welche Meinung dazu einige Arbeitnehmer haben. Wenn es der BR noch nicht getan hat, würde ich die Gewerkschaft über diese Angelegenheit in Kenntnis setzen.
Wenn es überhaupt möglich wäre (Prüfung der Rechtslage erforderlich), wäre ibei Weigerung der Arbeitnehmer, in der Tat nur eine Änderungskündigung machbar (oder ein Haustarif mit der Gewerkschaft).
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