Pause abkaufen?
Hallo, arbeite im Krankenhaus. Nachts gib es immer Probleme mit der Pausenablösung. Jetzt ist der AG auf die Idee gekommen, die Pause ganz zu streichen und die 9 Stunden die wir arbeiten durchgehend zu bezahlen. Er meint das ginge, weil wir ja als Nachtwachen arbeiten, wenn wir als Nachtarbeiter bezeichnet würden könnte er das nicht. Geht das überhaupt jemandem die Pause "abzukaufen", auch wenn derjenige das gar nicht möchte? alraune
Community-Antworten (28)
11.06.2018 um 17:32 Uhr
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Ich wüßte nicht, warum das bei Euch nicht gelten sollte.
11.06.2018 um 18:32 Uhr
Ab der 6. Stunde muss laut Gesetz eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Ab der 9 Stunde müssen es sogar 45 Minuten sein. Solltest du im Schichtbetrieb arbeiten, sind die Pausen sowieso durchzubezahlen.
11.06.2018 um 18:45 Uhr
Nachtarbeiter bzw. - arbeitnehmer sind diejenigen, die an 48 Kalendertagen im Jahr Nachtarbeit leisten oder aufgrund von Wechselschicht Nachtarbeit leisten. Eines davon wird sicher auf dich zutreffen. Nachtarbeit liegt nach gesetzlicher Maßgabe vor, wenn mehr als 2 Std. In der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr gearbeitet wird (tarifvertraglich kann Nachtarbeit anders definiert sein). Nirgendwo im Arbeitszeitgesetz steht geschrieben, dass man irgend einem AN die Pause "abkaufen" kann.
11.06.2018 um 18:48 Uhr
etugruber wie kommst du darauf, dass bei Schichtarbeit die Pause zu bezahlen ist?
11.06.2018 um 22:07 Uhr
Da in einem Schichtbetrieb die Pause je nach Bedarf der Arbeit zu machen ist. Also keinen feste Pausenzeiten. Google mal über Schichtbetrieb!!!
12.06.2018 um 08:08 Uhr
Leider müssen auch im Schichtbetrieb die Pausen nicht bezahlt werden.
Euer Arbeitgeber darf natürlich die Pausen bezahlen, machen müsst ihr sie trotzdem. Gibt es einen BR. Hier ist Handlungsbedarf!
12.06.2018 um 10:45 Uhr
@etugruber Es gibt in einigen TV eine Regelung das Pausen bezahlt werden. Gerade bei Vollkonti Betrieben in der Metallbranche kenn ich diese Regelung. Nur diese Regel wurde von den Mitarbeitern und der Gewerkschaft erkämpft. Gesetzlich müssen Pausen auch im Schichtbetrieb nicht bezahlt werden. Und völlig egal ob bezahlt oder nicht, ein arbeiten über 6 Stunden ohne Pause ist nicht zulässig.
12.06.2018 um 11:24 Uhr
Wenn du 9h in der Arbeit bist so arbeitest du 8,5h. Eine halbe Stunde ist Pause zu machen. Frag doch mal, was passiert wenn du für eine halbe Stunde zu deinem Auto gehst und z.B. Radio hörst.
12.06.2018 um 14:50 Uhr
Danke für die Antworten, Hab mir schon gedacht, daß man mir die Pause nicht abkaufen kann, aber wenn du als einzige bei der Betriebsversammlung das in Frage stellst und dann zugeschwallt wirst von diversen Leitungen, dann fängst du an zu zweifeln. Was passiert wenn ich während meiner halben Stunde Pause meinen Arbeitsplatz verlasse? Ich werde angepampt, weil meine Pausenvertretung keine Fachkraft ist, und ich schließlich da sein muß, wenn sie Fragen hat.Ist mir inzwischen aber egal, ich verziehe mich an meinen "geheim Platz" und lege die Füße hoch. alraune
12.06.2018 um 15:03 Uhr
Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit eingerechnet
Ok, nicht in jedem Tarifvertrag ist es so. Ich bin vom TVöD aus gegangen. Mein Sohn arbeitet in der Chemie, und da ist es genauso . Es wird alles durchbezahlt.
12.06.2018 um 16:05 Uhr
etugruber Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschichtarbeit eingerechnet Erstens weiß man nicht, welcher und ob überhaupt ein TV bei alraune angewendet wird. Zweitens gibt es mehr al einen TVöD Drittens gilt dieser Passus ausgerechnet im TVöD-K = Krankenhäuser nicht.
alraune und dann zugeschwallt wirst von diversen Leitungen, dann fängst du an zu zweifeln. Genau das wollen die erreichen, weil sie nicht zeigen möchten, wie unsicher sie bei deiner Frage geworden sind!
und ich schließlich da sein muß, wenn sie Fragen hat NEIN! Das musst du nicht in deiner Pause! Eine Pause ist fei von jeglicher Art von Arbeit. Wenn man sich zur Arbeitsaufnahme bereithalten muss, ist das wie Bereitschaftsdienst zu werten und BD ist arbeitszeitrechtlich Arbeitszeit.
ich verziehe mich an meinen "geheim Platz" und lege die Füße hoch. Sehr gut! Ich wünsche dir die Kraft, das durchzuhalten und hoffe, euer BR steht dir zur Seite, wenn es seitens der Vorgesetzten brenzlig werden sollte!
12.06.2018 um 16:10 Uhr
@etugruber Zitat TVöD-K (K=Kliniken), §6, Absatz 1 Satz 1 "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt AUSSCHLIEßLICH der Pausen für...." Insofern ist dein Beitrag nicht so ganz zutreffend, oder?????
LG Galaxy
12.06.2018 um 16:12 Uhr
Hallo Nicoline 5 Minuten zu spät, du warst schneller mit dem TVöD-K Hinweis ,-)
12.06.2018 um 16:23 Uhr
Hallo galaxy, hab jetzt gaanz viel Zeit!!! ;-))
12.06.2018 um 19:59 Uhr
@galaxy 1 zu 1 kopiert aus dem TVöd
12.06.2018 um 20:52 Uhr
Noch einmal : TVöD § 6 ABS.1 Satz 2 Bei Wechselschicht werden die gesetzlichen vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet.
Stimmt auch, TVöD , § 48 TVöD nicht in die AZ eingerechnet....
Warum im Allgemeinem Teil mit und im TVöD K werden die Pausen nicht eingerechnet. Blöd TVöD , Oder?
Aber Tipp von mir BetVg : der BEtriebsrat(BR) hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht über den Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen....§ 87 ABS.2.
12.06.2018 um 21:38 Uhr
etugruber über den Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen....§ 87 ABS.2. Aber nicht darüber, ob die Pause bezahlt wird oder nicht.?
13.06.2018 um 11:10 Uhr
Aber natürlich - alles im Leben ist verhandelbar. Sag mir, warum bei uns in der Chemie die Pausen durchbezahlt werden. (Schichtbetrieb) BR verhandelt mit AG. Keine festen Pausen und somit wurde vereinbart, es wird durchbezahlt. Pausen werden gemacht, wenn wenig Arbeit vorhanden ist !!!
Alraune: Euer BR soll zum AG gehen und sagen : Ok wir bekommen die Pausen durchbezahlt und machen je nach Bedarf und Arbeit in der Nacht „Kurzpausen“ . „Aber bezahlt“
13.06.2018 um 11:33 Uhr
Zitat (etugruber): "BR verhandelt mit AG. Keine festen Pausen und somit wurde vereinbart, es wird durchbezahlt. Pausen werden gemacht, wenn wenig Arbeit vorhanden ist !!!"
Und wie bringt man diese Regelung in Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz?
13.06.2018 um 13:36 Uhr
Lesen - „Kurzpausen“
13.06.2018 um 13:39 Uhr
wenn ich mich recht erinnere muß eine Pause, die auch definitiv zu gewähren ist, mindestens 15 Minuten lang sein. Also dürfte "Kurzpause" schon dem Gesetz widersprechen und somit unzulässig sein.
13.06.2018 um 14:46 Uhr
Mal ganz abgesehen von Paragraph 77 Abs. 3 BetrVG!
13.06.2018 um 16:27 Uhr
Zitat (etugruber): "Lesen - 'Kurzpausen'"
Schreiben - "Unsinn"
13.06.2018 um 18:51 Uhr
"Lesen - 'Kurzpausen'" Schreiben - "Unsinn"
genau das trifft den Punkt. Lasst Euch doch bitte NIEMALS auf so einen Schmarrn ein. Und auch bitte NIEMALS das man irgendwie irgendwo mal auf Pausen verzichten würde, egal ob am Tag oder in der Nacht. Alleine schon der AG sollte hierfür Sorge tragen daß Pausen strikt gemacht werden - schon aus versicherungstechnischen Gründen, denn der Gewerbeaufsicht oder der BG dürfte egal sein was der AG zu Pausen meint wenn mal ein Unfall passiert. ...und auch die Lage der Pausen muss immer vorher definiert sein, also Pause machen wenn wenig Arbeit ist sehe ich äusserst kritisch.
13.06.2018 um 20:18 Uhr
Was schreiben hier für Lachnummern? Ich hoffe keine BR.... Aber viele in Deutschland gewählte BR sind die absolute Loser.... Wie Politiker... Vor der Wahl die Mäuler aufreißen und nach den Wahlen hört man nichts mehr ... Hier nur ein Beispiel Danach werde ich auf dieses Thema nicht mehr schreiben...
(www.arbeitsrecht.de) Eine Abweichung von dieser Pausenregelung sieht § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG für Verkehrs- und Gaststättenbetriebe vor: Hier darf die Pause auf „Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufgeteilt werden. Nach allgemeiner Auffassung gelten diese Pausen jedoch als Arbeitszeit, die entsprechend zu vergüten ist. In diesem Fall kann der Betriebsrat lediglich unbezahlte Pausen verlangen.
13.06.2018 um 21:27 Uhr
Mein lieber "etugruber", das mit den "Lachnummern" mögen doch bitte andere beurteilen...
Zitat: "www.arbeitsrecht.de" Wohl eher "www.arbeitsrechte.de"? (https://www.arbeitsrechte.de/schichtarbeit/)
Zitat: "Eine Abweichung von dieser Pausenregelung sieht § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG für Verkehrs- und Gaststättenbetriebe vor:"
Na, dann schauen wir doch mal: (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html): "§ 7 Abweichende Regelungen (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
- (...)
- abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen, 3.abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,
- (...)
- (...)"
Vielleicht eher Nr.2? Und eher Schicht- als Gaststättenbetriebe? Ist ja wirklich eine sorgfältig recherchierte Quelle die Du da gefunden hast.
Und dann lesen wir noch gemeinsam den Beginn des Paragraphen: "In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden"
Also nur wenn derTarifvertrag dieses ausdrücklich zulässt bzw. regelt. Einfach "BR verhandelt mit AG. Keine festen Pausen und somit wurde vereinbart, es wird durchbezahlt. Pausen werden gemacht, wenn wenig Arbeit vorhanden ist !!!" geht nicht!
Magst Dunicht vielleicht woanders spielen gehen?
13.06.2018 um 21:33 Uhr
Aber natürlich - alles im Leben ist verhandelbar. Das, wovon du hier sprichst, aber nur unter ganz bestimmten Umständen und nicht mal eben so!
Sag mir, warum bei uns in der Chemie die Pausen durchbezahlt werden. (Schichtbetrieb) Ich habe keine Glaskugel, aber, vielleicht sind bei euch diese Voraussetzungen vorhanden.
Bevor du hier andere als Lachnummer bezeichnest und noch anderweitig beleidigst, solltest du dich entweder besser ausdrücken, oder dein eigenes Wissen mal überprüfen. Paragraph 7 ArbZG läßt Ausnahmen zu, wenn sie in einem TV verankert sind, dann gilt das, was im TV steht und es gibt nichts mehr zu verhandeln, oder, wenn es eine Öffnungklausel im TV gibt, dann kann der BR verhandeln.
Gibt es diese Voraussetzungen nicht, kann der BR wegen der Regelungssperre des Paragraphen 77 Abs. 3 gar nichts verhandeln.
Der TVöD beinhaltet weder eine direkte Aussage zur Umwandlung von Pausen noch eine Öffnungsklausel.
13.06.2018 um 21:48 Uhr
Danach werde ich auf dieses Thema nicht mehr schreiben... Das ist vielleicht auch besser so, sonst könntest du dich evtl. mehr blamieren, als alle die zusammen, die du hier als Lachnummer bezeichnest hast.
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