(V) Zum Ausgleich fehlender Kapazitäten kann auch die Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Stunden jährlich pro Arbeitnehmer aus Zeitkonten mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Die Vergütung dieser zusätzlichen Arbeitszeit erfolgt ohne Mehrarbeitszuschläge.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich, unbeschadet der Grenzen des § 5 TV Langzeitkonten, die Gutschrift in ein bestehendes Langzeitkonto vereinbaren.
So steht das im neuen Manteltarifvertrag der IG Metall. Kann mir jemand sagen, was ich unter fehlenden Kapazitäten verstehen kann? Gibt ja verschiedene Ansichtsweisen diesbezüglich