Überstunden
(V) Zum Ausgleich fehlender Kapazitäten kann auch die Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Stunden jährlich pro Arbeitnehmer aus Zeitkonten mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Die Vergütung dieser zusätzlichen Arbeitszeit erfolgt ohne Mehrarbeitszuschläge.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich, unbeschadet der Grenzen des § 5 TV Langzeitkonten, die Gutschrift in ein bestehendes Langzeitkonto vereinbaren. So steht das im neuen Manteltarifvertrag der IG Metall. Kann mir jemand sagen, was ich unter fehlenden Kapazitäten verstehen kann? Gibt ja verschiedene Ansichtsweisen diesbezüglich
Community-Antworten (4)
07.06.2018 um 21:54 Uhr
Das heißt das euch die Leute fehlen und der Betrieb die Möglichkeit hat geleistetes Zeitguthaben finanziell auszugleichen, d.h. dafür gibt es keinen Freizeitausgleich.
07.06.2018 um 21:57 Uhr
Sicher kann da jemand was sagen: Die IG Metall.
Ansonsten - wenn der Arbeitgeber den BR nicht überzeugen kann, müsst ihr ja nicht zustimmen. Der Tarif bietet ja nur eine denkbare Option. Nicht alles was erlaubt ist, muss man auch machen.
07.06.2018 um 23:46 Uhr
Danke euch beiden, die IGM konnte mir das auch nicht richtig beantworten, ist halt so eine Art Bonus für die Arbeitgeber denke ich und wenn dann ein BR muffesausen bekommt, lachen sich manche AG ins Fäustchen
08.06.2018 um 00:09 Uhr
M.E. der komplizierteste TV aller Zeiten. Ich kenne jemanden aus der damaligen Tarifkommission. Nach dem was er berichtet hat wundert es mich aber nicht, dass so ein Verhau da geschaffen wurde. Selbst er konnte mir nicht alles erklären. Aussage der IGM: da sollen sich dann Gerichte, Schnellschlichtung und Co mit beschäftigen. Seltsames Verständnis.... Bedenklich finde ich nur, dass sich die AG nach Abschluss dieses TV so diebisch gefreut haben....
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