Erstellt am 28.04.2006 um 15:19 Uhr von sh_9260
schau mal in deine Abrechnung
da gibt es einen Posten "Gesamt Brutto"
Die Summe aller 12 Abrechnungen ist das Jahresbruttogehalt.
nach meiner bescheidenen Meinung oder was meinst du großer Ramses
Erstellt am 28.04.2006 um 15:31 Uhr von Ramses II
Das Finanzamt wird da vermutlich ganz anderer Meinung sein...
Erstellt am 28.04.2006 um 15:35 Uhr von DocPille
Auszug aus dem Gesetz:
Das bekannte oder geplante Jahresbruttogehalt des Mitarbeiters einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld jedoch ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge
Erstellt am 28.04.2006 um 15:46 Uhr von Ramses II
Würde vielleicht Sinn machen dazu zu schreiben aus welchem Gesetz...
(Und jetzt bin ich mal gespannt)
Erstellt am 28.04.2006 um 15:53 Uhr von DocPille
Nicht Gesetz,habe ich aus dem Internet.
Ich glaube ich mache für heute Feierabend,die Fehler häufen sich,kann ich nicht mehr vertreten.
Erstellt am 28.04.2006 um 15:57 Uhr von Ramses II
Das Internet ist ja nun nicht gerade Gesetz...
Außerdem scheint mir das nicht gerade eine Definition von "Jahresbrutto" zu sein, weil sich Rekursionen in Definitionen immer schlecht machen...
Erstellt am 28.04.2006 um 16:56 Uhr von Kölner
@Sprecher
Es wird beim "Jahresbruttogehalt" unterschieden zwischen dem
fiskalischen,
dem sozialversicherungsrechtlichen
und
dem Jahresbruttogehalt im Rahmen der (z.B. Sozial-)Gesetzgebung!
Was willste denn wissen?
Erstellt am 28.04.2006 um 17:36 Uhr von Sprecher
Hi Kölner,
momentan würde mir jede Info helfen.
Was ist eiegentlich der Unterschied zwischen dem
sozialversicherungspflichtigen Jahresbrutto und dem
Jahresbrutto im Rahmen der (Sozial)Gesetzgebung?
Wenn es eine allgemeinverbindliche, sprich nach Gesetz,
Definition für den Begriff gibt, wäre das super.
Bisher habe ich da leider nichts gefunden.
Gruß
Sprecher
Erstellt am 28.04.2006 um 18:35 Uhr von Kölner
@Sprecher
Wie viel Zeit hast Du?
Im Ernst:
Fast jede DVO zu den einzelnen SGB's behandeln das anrechnungsfähige Jahresbrutto jeweils anders. Deswegen ist eine einfache Aussage hier nicht möglich (z.B. divergiert das Jahresbrutto für die Anrechnung nach SGB II und SGB VII und SGB XII).
Das sozialversicherungspflichtige Jahresbrutto wird hier wiederum zu anderen Zwecken bestimmt und setzt sich damit auch wieder anders zusammen!
Erstellt am 28.04.2006 um 19:25 Uhr von Fayence
Hallo Sprecher,
ganz vereinfacht gesagt kann man sagen, daß ein Jahresbrutto-Gehalt nur die Summe - Gehalt multipliziert mit 12 - sein kann. Es gibt natürlich Branchen, in denen 13 oder 14 Monatsgehälter gezahlt werden.
Weitere feste Gehaltsbestandteile könnten z.B. Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld sein, wenn diese z.B. in einem Tarifvertrag vereinbart sind.
Handelt es sich hingegen um frwl. AG-Leistungen, würden diese Positionen für mich nicht unter das Jahresbrutto-Gehalt im eigentlichen Sinne zählen. Gleiches gilt für Provisionen oder sonstige Sonderleistungen, wie z.B. Firmenwagen.
So ist z.B. mein Brutto-Verdienst eines Jahres wesentlich höher, als mein vertraglich vereinbartes Jahresgehalt.
Vielleicht kann Dir eher geholfen werden, wenn Du uns den Hintergrund Deiner Fragestellung mitteilst!
Gruß
Fayence
Erstellt am 28.04.2006 um 19:32 Uhr von sh_9260
ist ja mal wieder doll
geballte Kompetenz die wieder mal nix aussagt.
Ich wiess ja nicht wofür du es brauchst.
Moglicherweise zur Berechnung einer Abfindung (Jahresbrutto / 12 * Betriebszugehörigkeit) /2 oder ähnlich.
Mit unsere GL ist es unstrittig das damit das zu versteuernde Jahresbrutto gemeint ist. Das was du auch in deiner Einkommenssteuererklärung angibst.
Also mit allem zick und zack.
Den Urlaubs-,Weihnachtsgeld,Überstunden usw musst du ja auch versteuern.
Erstellt am 28.04.2006 um 19:47 Uhr von Kölner
@sh_9260
Du scheinst frustriert zu sein...
Aber ich muss Dich noch weiter frustrieren:
Du gibst doch im Rahmen der Einkommensteuererklärung (EStG §§ 36 ff.) auch z.B. steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) an, oder?
Da gelingt es Dir hier also wiederholt nicht, eine zufriedenstellende Antwort abzugeben.
Erstellt am 28.04.2006 um 20:16 Uhr von sh_9260
@Kölner
oje
Ich habe lediglich geäußert das er in unserem Betrieb üblich ist in den von mir angenommenen Fall, so zu verfahren.
d.H. Jahresbrutto = Gehalt + zulagen + Weihnachtgeld + Urlaubsgeld + .....
in der summe das was am jahresende auf der steuerkarte als jahresbrutto steht.
unser Personalchef ist auch kein dummer, also gehe ich davon aus das es so üblich ist.
Ich erhebe nicht den Anspruch allumfassende zufriedenstellende Antworten geben zu können. Aber ich versuche zumindestens konstruktiv, im Rahmen meiner bescheidenen Kenntnisse, zu helfen.
Deine konstruktiven Antworten muss man wohl auch suchen !
Erstellt am 28.04.2006 um 21:47 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Ich würde schon jetzt darauf wetten, daß sich die Sichtweise Eures AG in Bezug auf das "Jahresbrutto-Gehalt" spätestens dann ändern wird, wenn dieses z.B. als Grundlage von Leistungen herangezogen werden soll, wie z.B. der Betriebsrente.
Ihr würdet dann auf einmal mit freiwilligen, variablen oder sonstigen Gehaltsbestandteilen konfrontiert werden, welche auch von einem Juristen nicht im Rahmen eines Jahresbrutto-Gehalts gesehen würden.
Von daher wäre ich an Deiner Stelle mit so Äußerungen wie "geballte Kompetenz die wieder mal nix aussagt." etwas vorsichtiger.
Erstellt am 28.04.2006 um 22:52 Uhr von sh_9260
@Fayence
Sorry aber Spekulationen helfen auch nicht weiter,
natürlich kann ich mich damit begnügen jeden Beitrag hier zu wiederlegen.
Da kann ich einen Sport daraus machen.
Aberwen hilft es.
Ich fordere hier jeden auf positive Beiträge zu leisten !!
Erstellt am 28.04.2006 um 23:50 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Ich schliesse mich Deinen letzten Worten völlig an! Verzichtest Du deshalb auf sportliche Höchstleistungen? Deine Widerlegungen hätten mich allerdings durchaus interessiert!
Erstellt am 29.04.2006 um 00:01 Uhr von sh_9260
@Fayence
janeeee
also wenn ich sportlich herrausgefordert werde hier Högstleistungen zu bringen, natürlich nur um dem höheren Ziel zu dienen, kann mich kaum einer abhalten.
Aber sportlich fair sollte es bleiben.
:-))
Erstellt am 29.04.2006 um 00:51 Uhr von Ramses II
"Sorry aber Spekulationen helfen auch nicht weiter,"
Yepp sh_9260, deshalb solltest Du Dich auch dieser enthalten!
"natürlich kann ich mich damit begnügen jeden Beitrag hier zu wiederlegen."
Jetzt ziehst Du Dir aber einen Schuh an der Dir viel zu groß ist! Die Fundierthaeit Deiner Beiträge ist bisher derart mager, dass ich Dir hier nicht einmal die Widerlegung eines einzelnen Beitrages zutraue. Nicht einmal eines Beitrages den paolo geschrieben hat.
"Ich fordere hier jeden auf positive Beiträge zu leisten !!"
Weißt Du eigentlich welchen positiven Beitrag Du leisten kannst?
Erstellt am 29.04.2006 um 02:32 Uhr von sh_9260
@Ramses
Nee Klasse noch so ein Vertreter der alles nur in den Dreck zieht.
Is schon doll das du dir herrausnimmst zu beurteilen welche Beiträge positiv sind.