Erstellt am 21.04.2013 um 15:31 Uhr von Watschenbaum
wogegen/worauf will man klagen ?
daß der AG eine neue Stelle mit einem neuen Vertrag verbindet, der schlechtere Bedingungen enthält als ein alter Vertrag ? ne............, kann er machen, man muß ihn ja nicht unterschreiben
wenn man diesen neuen Vertrag unterschrieben hat, auf Wiedergewährung der Bedingungen des alten Vertrages ? ne...............,
außer man hätte einen Rechtsanspruch darauf, der nicht nur einzelvertraglich festgelegt war, sondern aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung resultiert
Erstellt am 21.04.2013 um 16:33 Uhr von Master
Das der AG bereits Beschäftigte mit einem gültigen ArbV zwingt sofern sie im Betrieb eine Versetzung uaf eine andere Stelle nur bekommen, wenn sie einen neuen schlechteren ArbV unterschreiben, kann und sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen. Denn dieses ist nicht ok. Der AG kann ggf bei der Bewertung der Stelle handlen, aber nicht zwingen einen neuen schlechteren ArbV zu unterschreiben.
Erstellt am 22.04.2013 um 08:22 Uhr von rkoch
@Master
Wie Watschenbaum richtig schreibt wird niemand gezwungen....
Man sollte sich aber fragen, was im Hintergrund abgeht. Warum sollte sich überhaupt ein AN auf eine intern ausgeschriebene Stelle bewerben? Mir fallen spontan drei Gründe ein:
1. Die Stelle ist besser bezahlt als die bisherige.
2. Der AN ist mit seiner bisherigen Tätigkeit oder den Verhältnissen am Arbeitsplatz unzufrieden
3. Es besteht die Gefahr, dass der eigene Arbeitsplatz über kurz oder lang abgebaut wird
Für 1. und 2. muss schlicht jeder mit sich selbst ausmachen, ob die bezahlte Pause von 5 Minuten (!) wichtiger ist, also die Gründe die den Wechsel auslösen. Zumindest bei 1. sollte es dem AN wohl egal sein, bei üblichen Löhnen sind 5 Minuten gerade mal ca. 2 EUR/Tag, also rund 25 EUR im Monat - und die verliert der AN in Cash nicht einmal, sondern "nur" in Freizeit. Sofern die bessere Bezahlung mindestens 25 EUR ausmacht, ist das immer noch ein gutes Geschäft :-).
Für 3. sieht die Sache anders aus, aber sofern diese Gefahr tatsächlich real ist, hat der BR danach einen Widerspruchsgrund für die externe Besetzung, und sofern der AG Interesse daran hat den Platz zu besetzen kann man ihn ggf. davon überzeugen, den AN ohne Vertragsänderung zu versetzen...
> daran gekoppelt eine Änderung des Arbeitsvertrages ohne bezahlte Pause zu akzeptieren
> bei gleichem Bruttogehalt (als 50,- Euro wenige als Neue).
> kann und sollte man durch einen Anwalt prüfen lassen. Denn dieses ist nicht ok.
OK ist es wirklich nicht... Aber leider legal. Der AG ist an seinen Vertrag mit dem AN gebunden, aber den erfüllt er ja mit der aktuellen Situation! Würde der AG jetzt den AN gegen seinen Willen Kraft (angenommen existierendem!) Weisungsrecht versetzen wollen, könnte er dem AN natürlich keinen neuen Vertrag vorlegen. Der Änderungswunsch geht in diesem Fall aber vom AN aus, und der AG ist nunmal auch nicht gezwungen, ihn umzusetzen. Er kann also die vom AN gewünschte Änderung unter den Vorbehalt der Akzeptanz anderer Bedingungen stellen.
Insofern sollte sich auf einen RA nur einlassen, wer vorher geklärt hat ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Die Chancen, dass der RA was findet stehen eher schlecht, und insofern kann das letztlich teurer kommen als einfach die Sache als gegeben hinzunehmen - oder abzulehnen.