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Vertraunsarbeitszeit des BR

J
Jo
Jan 2018 bearbeitet

hallo forum, meine frage wäre kann mein chef mir ohne meiner willen vertrauensarbeitszeit aufzwingen.

ich danke euch Jo

3.591011

Community-Antworten (11)

RI
Ramses II

28.04.2006 um 13:13 Uhr

Jo,

wie "zwingt" man denn jemandem Vertrauensarbeitszeit auf?

P
paolo

28.04.2006 um 13:15 Uhr

Das möchte ich auch mal wissen ?????

J
Jo

28.04.2006 um 13:57 Uhr

hallo Ramses,

ich habe eine e-mail bekommen in dem ich ab sofort vertrauensarbeitszeit habe und nicht mehr spempeln muß.

wie kann ich mich dagegen wehren ? ich brauche eine rat.

danke Jo

P
paolo

28.04.2006 um 14:09 Uhr

Also wenn ich das richtig verstehe bist Du von deinem Arbeitgeber freigestellt worden nur noch Vertrauensarbeit zu machen.

Freu Dich, las es Dir nochmals schriftlich bestätigen das Du nun freigestellter Mitarbeiter bist. Und wittme Dich Deinen Kolegen.

RI
Ramses II

28.04.2006 um 14:24 Uhr

Jo,

sorry, aber ich verstehe das Problem nach wie vor nicht!

Was wäre denn, wenn Du einfach weiterhin stempelst?

S
Sprecher

28.04.2006 um 16:24 Uhr

Hallo Jo,

werden bei Deiner neuen Regelung auch Deine BR-Überstunden aufgenommen? Kannst Du die nach § 37 BetrVG abfeiern? Musst Du Abwesenheiten dann noch Deinem Vorgesetzten melden? Gehen Dir durch die neue Regelung Zuschläge verloren? Wenn Du alle Fragen für Dich positiv beantworten kannst, würde ich annehmen. Ansonsten hast Du immer die Möglichkeit nach § 80 BetrVG eine genaue Aufzeichnung zu verlangen.

Gruß Sprecher

P
paolo

28.04.2006 um 16:41 Uhr

Nach §80 BetrVG ?

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ?

Nö.

Da gibts ein Urteil, frag nun nicht welches hab grad kein Kittner.

D
DocPille

28.04.2006 um 16:51 Uhr

Bei Vertrauensarbeitszeit ist der Arbeitnehmer selbst verpflichtet seine Arbeitszeit schriftlich fest zu halten.

R
Rollie

28.04.2006 um 19:29 Uhr

Wie kommst Du da drauf ? Wenn jemand Vertrauensarbeitszeit hat, vertraut der AG dem AN, das er seiner Arbeitsleistung zeitlich gesehen nachkommt, ohne das der AN dafür einen Nachweis führen muß.

Vielleicht hast Du ja irgendwo einen Hinweis, aus dem hervorgeht, das der AN seine Arbeitszeit schriftlich festhalten muß :-)

S
Sprecher

28.04.2006 um 19:31 Uhr

Hallo Paolo,

leider wird von den meisten der § 80 Abs. 1, Satz 1 + 2 BetrVG total unterschätzt. Aus einem BAG-Urteil (1 ABR 13/02 - bitte nachlesen) geht klar hervor, dass der BR vom Arbeitgeber eine monatl. zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der Arbeitszeiten usw. verlangen kann. Auch die Vorlage dieser Aufzeichnungen ist in Verbindung mit dem § 16 Abs. 2 ArbZG möglich. Fazit: Der § 80 BetrVG ist genau der, mit dem man die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen durchsetzen kann.

Gruß Sprecher

K
Kölner

28.04.2006 um 22:17 Uhr

@Sprecher Ich wäre ja doch sehr interessiert daran, wie es zu "BR-Überstunden" kommen kann...

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