Kündigung der Lohngruppe - darf der Arbeitgeber das?
Hallo Leute ich muss ganz dringend wissen: Darf der AG den Kollegen die Lohngruppe kündigen? Der AG will die Tarif-Lohngruppen von 5b auf 4b abstufen. Die Kollegen haben schon einige Jahre 5b, sie üben aber auch schon seit mehr als 5 Jahren eine Tätigkeit aus, die auch nach Tarif mit 4b entlohnt wird.
Danke Mobby
Community-Antworten (9)
27.04.2006 um 21:50 Uhr
Wie wäre es denn, wenn die Kollegen sich dann freuen, dass sie seit mehreren Jahren überbezahlt wurden? Eine Umgruppierung, die sich anhand der tatsächlich verrichteten Arbeiten orientiert, ist wohl nicht rechtswidrig, es sei denn, in ihren Arbeitsverträgen hätten die Kollegen stehen, dass sie z.B. als Facharbeiter in Lohngruppe 5b eingestellt sind. Natürlich ist das mitbestimmungspflichtig, aber einen Verweigerungsgrund kann ich da, ehrlich gesagt, nicht sehen.
27.04.2006 um 23:00 Uhr
janee
mitbestimmungspflichtig ??
Die Frage stellt sich ist die Lohngruppe vertraglich abgesichert aber auch wenn nicht, mehr als 5 Jahre bezahlt = betriebliche Übung !
Lohngruppe kündigen ?? wie den mittels Änderungskündigung ? auch die muss begründet werden.
Also der AG kann den Kollegen eine Änderungskündigung schicken Mein Tip diese "unter Vorbehalt" anzunehmen und dann Kündigungschutzklage zu erheben. ich sehe aussicht auf erfolg
28.04.2006 um 00:30 Uhr
"mehr als 5 Jahre bezahlt = betriebliche Übung !"
Kannst Du das belegen?
28.04.2006 um 00:40 Uhr
schau mal hier:
28.04.2006 um 00:47 Uhr
sh_9260,
dieser Verweis widerspricht aber Deiner These fundamental!
28.04.2006 um 01:17 Uhr
bidde was ?
der AG hat freiwillig 5 jahre für eine Tätigkeit mehr bezahlt als er eigentlich müsste ohne darauf hinzuweisen das er das freiwillig Tut und das sich daraus keine zukünftigen Rechte ableiten lassen (Freiwilligkeitsvorbehalt).
Also wenn das kein klassisches Beispiel für eine betrieblich Übung ist, ja was den dann ??????????????????????????
28.04.2006 um 01:58 Uhr
sh_9260,
was hältst Du denn davon wenn Du mal den von Dir genannten Link in Ruhe liest und zu verstehen versuchst? Dort ist es doch, soweit ich das beim Überfliegen gesehen habe, relativ sauber beschrieben.
28.04.2006 um 13:27 Uhr
@Ramses II
dito Herr Dr. Hundt
Überfliegen reicht vielleicht nicht
28.04.2006 um 13:28 Uhr
Dann wirst Du ja Deine Antwort sicherlich noch einmal nachbessern nachdem Du es intensiv gelesen hast.
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