Hallo,

ein TZ-Kollege arbeitet jede Woche von Mo- Do. In seinem Vertrag steht, dass er pro Monat 130 Stunden zu leisten hat. Wieviele Stunden hat er dann in einem Monat wie z. B. Februar zu leisten, wenn die Arbeitstage nur 120 Stunden hergeben? Müssen/können ihm dann 10 Stunden abgezogen werden? Oder gelten z. B. auch alle Stunden in so einem Monat, die über 120 gehen, als Überstunden?

fragt - verzweifelt - Frieda.