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Arbeitszeitberechnung bei Teilzeit?

F
Frieda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein TZ-Kollege arbeitet jede Woche von Mo- Do. In seinem Vertrag steht, dass er pro Monat 130 Stunden zu leisten hat. Wieviele Stunden hat er dann in einem Monat wie z. B. Februar zu leisten, wenn die Arbeitstage nur 120 Stunden hergeben? Müssen/können ihm dann 10 Stunden abgezogen werden? Oder gelten z. B. auch alle Stunden in so einem Monat, die über 120 gehen, als Überstunden?

fragt - verzweifelt - Frieda.

4.00806

Community-Antworten (6)

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Sandy

27.04.2006 um 13:11 Uhr

Wird der Kollege auch nach Stunden bezahlt, oder bekommt er ein festes Monatsgehalt?

F
Frieda

27.04.2006 um 13:15 Uhr

Der Kollege bekommt ein festes Monatsgehalt. Grundlage: Normales Gehalt für Vollzeit minus 20%.

R
Rollie

27.04.2006 um 13:15 Uhr

Vermutlich sind die Stunden als Jahresmittel zu verstehen, denn es kommen ja wohl auch Monate, wo er an 4 Wochenarbeitstagen im Monat über 130 Stunden arbeitet.

S
Sandy

27.04.2006 um 13:27 Uhr

Das mit dem Jahresmittel vermute ich auch. Außerdem bin ich der Meinung, wenn der Kollege ein festes Monatsgehalt bekommt ist es im Großen und Ganzen sowieso hinfällig. Im Normalfall wird das Monatsgehalt ja entweder nach konkreten Kalendertagen (Monatsgehalt : Anzahl der genauen Kalendertage) oder nach abstrakten Kalendertagen (Monatsgehalt : 30, egal für welchen Monat) und da spielen die Stunden ja keine Rolle.

F
Frieda

27.04.2006 um 13:33 Uhr

Hallo Rollie,

und wie rechnen sich dann die Überstunden. Was ist die Sollarbeitszeit bei dieser TZ? Immer 130? Oder das was bei 4 Tagen in der Woche individuell anfällt? Und wenn man immer 130 Stunden als Grundlage nimmt, kommt man dann nicht zu dem gleichen Ergebnis?

Viele Grüße Frieda

R
Rollie

27.04.2006 um 13:59 Uhr

Es macht an sich doch keinen Unterschied, ob ein Mitarbeiter nun 4 Tage mit einer Sollzeit von 130 Stunden arbeitet, oder ein anderer Mitarbeiter 5 Tage mit einer Sollzeit von 162,5 Stunden.

Darüber hinaus sind für die Mitarbeiterin in Teilzeit üblicherweise die Stunden > 130 + < 162,5 Stunden keine Überstunden im Sinne des Anspruchs auf Zuschläge, das mal nebenbei.

Die tägliche Arbeitszeit beträgt bei einer 4 bzw. 5 Tagewoche hier 7,65 Stunden. Alles darüber sind im Prinzip Überstunden.

Wenn die tägliche Sollarbeitszeit nicht über- bzw. unterschritten wird, kommt man auf das Jahr gesehen auf seine monatlich durchschnittliche Stundenzahl.

Ich kann hier nicht erkennen, wo hier der Unterschied zwischen der Teilzeit- und der Vollzeitkraft liegen soll ? Die vertragliche Angabe bezieht sich m.E. nur darauf, das die Kraft im Jahresdurchschnitt auf monatliche 130 Stunden kommt, auf deren Basis sie entsprechend monatlich ein darauf aufbauendes gleichbleibendes Monatgehalt bekommt, auch wenn die zu leistenden Iststunden monatlich schwanken.

Die Mitarbeiterin erhält für den Februar beispielsweise ihr Gehalt für 130 Stunden, obwohl sie nur 120 Stunden arbeitet, da der Februar weniger Tage hat.

Im Mai bekommt sie auch nur das Gehalt für 130 Stunden, obwohl sie 140 Stunden gearbeitet hat.

Auf das Jahr gerechnet müßte sie dann im Schnitt 130 Stunden gearbeitet haben und entsprechend ihre Vergütung.

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