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Rückkehr aus Elternzeit - wie ist das mit der Vergütung/Eingruppierung?

K
Konrad
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin kommt planmäßig aus der Elternzeit nach 4 Jahren zurück. Da 2 Kinder möchte Sie Teilzeit arbeiten. Antrag wurde rechtzeitig zurück. Ihr bisheriger Arbeitsplatz steht nicht mehr zur Verfügung. Ihr wurde ein minimal weniger qualifizierte Aufgabe angeboten. Wir sind Tarif gebunden,
Wie ist das mit der Eingruppierung bzw. Vergütung ? Kann abgruppiert werden oder ist der damalige Arbeitsvertrag /Einruppierung maßgebend ?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

26.04.2006 um 10:16 Uhr

Grundsätzklich gilt die ausgeübte Tätigkeit als Grundlage für die Eingruppierung. Wenn im Betrieb keine entsprechenden Arbeitsplätze in TZ angeboten werden, muß sie wohl oder übel mit einer geringeren Bezahlung leben.

V
viktor

26.04.2006 um 10:39 Uhr

Die Anfrage ist kurz und knapp und läßt Spekulationen zu.

Natürlich gilt zunächst einmal der Vertrag und die daraus gegebenen Ansprüche, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann. Da aber gleichzeitig über eine Änderung - nähmlich Teilzeit verhandelt wurde - kann natürlich durch den neuen Teilzeitarbeitsplatz eine geringere Vergütung möglich sein.

Ich empfehle zunächst einmal das neue Angebot unter die Lupe nehmen zu lassen. Am Besten einen Fachanwalt befragen.

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